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Ostelbien „Viel gemeinschaftliche Arbeit“

Im Schönebecker Stadtrat wird über die Flächennutzungspläne für die Ortschaften beraten. Dazu im Interview: Michael Gremmes.

20.10.2015, 16:16

Volksstimme: Erst einmal vorweg gefragt: Was regelt ein Flächennutzungsplan eigentlich? Wozu braucht man ihn?

Michael Gremmes: Die Kommunen legen in einem Flächennutzungsplan für einen bestimmten Zeitraum fest, welche Art der Bodennutzung und Bebauung zukünftig für die gemeindliche Entwicklung erforderlich ist. Beispielsweise zeigt dieser Plan, welche Flächen für Wohnungsbau, Industrie- und Gewerbebau, Landwirtschaft, Grünanlagen oder für die Infrastruktur vorgesehen werden. Diese Darstellungen sind im Rahmen verschiedenster Genehmigungsverfahren nur behördenverbindlich und müssen sich in Abstimmung mit den Zielen der Landesplanung begründen lassen. Dabei sind die Angaben im Flächennutzungsplan keine grundstücksgenauen Darstellungen. Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan und damit die Grundlage für einzelne, dann allgemeinverbindliche, Bebauungspläne der Gemeinde. In diesem Fall also das Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung für die Ortschaften Plötzky, Pretzien und Ranies.

Warum ist die Änderung dieser Pläne für die Ortsteile Plötzky, Pretzien und Ranies notwendig?

Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die derzeitig rechtskräftigen Bebauungspläne der Ortschaften Plötzky, Pretzien und Ranies sind teilweise zu Beginn der 1990er-Jahre in Kraft getreten und waren auf die Entwicklung der bis zum Jahre 2009 eigenständigen ostelbischen Gemeinden ausgerichtet. Um die zukünftigen Flächennutzungen unserer Einheitsgemeinde nachhaltig und erfolgreich steuern zu können, bedarf es daher einer aktuellen Bauleitplanung.

Wie sehen das die Ortschaftsräte?

Es gab einen sehr intensiven Diskussions- und Arbeitsprozess in Plötzky, Pretzien und Ranies. Vielen Belangen konnte im Plan Rechnung getragen werden, unter anderem der Bestandssicherung von Gewerbe und Handwerk, und auch nachhaltige Kompromisse wurden gemeinsam gefunden. Natürlich konnte manches Problem allein in diesem Verfahren noch nicht gelöst werden, so zum Beispiel das sich verfestigende Dauerwohnen in Teilen des Naherholungsgebietes. Da liegt noch viel gemeinschaftliche Arbeit vor uns. Unterschiedliche Auffassungen gab und gibt es in den Ortschaftsratssitzungen vor allem beim Thema der angemessenen Größe von Wohnbauflächendarstellungen. Hier wurde das Argument angebracht, große Baugebietsausweisungen erzeugen automatisch Einwohnerzuwachs. Mit Blick auf die alten Flächennutzungspläne und deren „Überangebote“ an Baugebietsausweisungen hat aber gerade die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass die Nachfrage in diesem Maße gar nicht vorhanden ist. Diese kritische und sehr konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema hat zu einem, wie ich finde, guten und aller Voraussicht nach genehmigungsfähigen Ergebnis geführt. Dieses liegt jetzt als Beschlussvorlage den Stadträten zur Abwägung und Feststellung des Planes am Ende des Verfahrens vor. Mit diesen Vorlagen haben sich bisher die Ortschaftsräte in Plötzky und Ranies befasst; mit Enthaltungen aber im Ergebnis mehrheitlich angenommen.

Können Sie die Räte verstehen beziehungsweise ihre Bedenken?

Selbstverständlich! Wir befinden uns in einer Zeit des regionalen Zusammenwachsens unter sich verändernden gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen. Das kann nicht einfach nur verordnet, sondern muss entwickelt und gepflegt werden. Ich denke, solch ein Prozess hat viel mit gegenseitiger Achtung und Vertrauen zu tun.

Wenn eine Änderung der Flächennutzungspläne notwendig ist, muss also auch eine Lösung her. Wie kann diese aussehen?

Mit den genannten Beschlussvorlagen liegt nun diese Lösung nach gut zwei Jahren intensiver Arbeit dem Stadtrat vor. Bei positiver Entscheidung darüber sollen in einem nächsten Schritt diese Flächennutzungspläne mit dem der Stadt Schönebeck zusammengeführt werden. Dann haben wir eine rechtssichere und mit aktuellen Inhalten versehene Grundlage für die gemeindliche Bebauungsplanung. Die Notwendigkeit für konkrete Entwicklungen gerade in den Ortschaften hat sich hierfür bereits im Verfahren zum Flächennutzungsplan abgezeichnet. Übrigens kann der Plan jederzeit bei veränderten Bedarfen oder Randbedingungen durch Beschlüsse des Stadtrates fortgeschrieben werden.