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Silvester Böller-Reste in Schönebeck

Silvester ist schon fünf Tage her, doch Überbleibsel sind auf vielen Straßen noch erkennbar. Wer muss den Silvester-Mülls beseitigen?

Von Emily Engels 05.01.2016, 02:38

Schönebeck l In eisiger Kälte stapfen Jörg Krumpholz und Daniel Schulz über die Grünfläche der Wohnblöcke der Städtischen Wohnungsbau GmbH Schönebeck (SWB) in der Moskauer Straße. Das neue Jahr beginnt für die beiden SWB-Hausmeister damit, die Überreste der Silvester-Böller und - Raketen wegzuräumen. Denn diese sind, auch Tage nach Silvester, in der Stadt noch auf vielen Straßen, Grünflächen und Spielplätzen haufenweise vorzufinden.

Eine Aufgabe, für die sie eigentlich nicht verantwortlich sein sollten. In Schönebeck gilt nämlich die Straßenreinigungs-Satzung der Stadt, die besagt, dass Grundstücksbesitzer für ihre jeweiligen Bereiche zuständig sind. Und wie sieht die Lage für Mieter aus? „Hier wird die Verantwortung im Mietvertrag geklärt“, so Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz. Bei der SWB ist ganz klar in der Hausordnung, die jeder Mieter mit dem Mietvertrag bekommt, vermerkt: Den das Grundstück betreffenden Reinigungspflichten hat der Mieter nachzugehen. „Viele unserer Mieter verhalten sich löblich und räumen bereits am Folgetag den entstandenen Müll von der Silvester-Nacht weg“, erzählt SWB-Geschäftsführerin Sigrid Meyer. Aber es gibt auch andere Beispiele. „Vor allem bei größeren Wohnblöcken fühlt niemand sich verantwortlich und die Überreste aus der Silvester-Nacht bleiben noch Tage nach der Böllerei auf den betreffenden Flächen liegen“, fügt sie hinzu.

Aus dem für die SWB bekannten Problem hat sich über die Jahrzehnte ungewollt die Tradition entwickelt, dass die Hausmeister, wie auch Krump holz und Schulz, den ersten Dienst-Tag im neuen Jahr mit einer gründlichen Reinigung der Flächen beginnen. „Schöner wäre es, wenn jeder seinen eigenen Dreck beseitigen würde“, betont Meyer jedoch ausdrücklich.

Doch wer ist für die Reinigung der Straßen und Grundstücke verantwortlich, die keinem Besitzer zugeordnet werden können? „Hier kommen wir ins Spiel“, erklärt Sieglinde Jänecke, Abteilungsleiterin für Finanzen am Bauhof. „In dem Fall kommt das Ordnungsamt auf uns zu“, meint sie. Bei den durch den Bauhof zu reinigenden Flächen handelt es sich vor allem um Kreisverkehre, Kreuzungsbereiche und öffentliche Plätze, wie etwa Spielplätze und Grünanlagen. „Viele Stadtbewohner gehen zum Böllern bewusst in diesen Bereiche, um sich später der Verantwortung zu entziehen“, vermutet Jänecke. Ein Plan, der nicht immer aufgehe, denn: Zumindest indirekt kämen Steuerzahler letztendlich doch für die entstandenen Kosten einer Beseitigung auf.

Das Ordnungsamt schaut übrigens nicht nur auf die oben genannten Flächen, sondern auch auf die Grundstücke von Privatbesitzern. „Diese können dann mit einer Aufforderung zur Beseitigung des Silvester-Mülls rechnen“, sagt Wannewitz. „Und wer dies nach der Aufforderung verweigert, kann sogar mit einem Bußgeld rechnen.“

 

Die vollständige Satzung über die Straßenreinigung gibt es unter http://www.schoenebeck.de/03/images/stories/buergerbuero/stadtrecht/70_1.pdf zum Nachlesen.