Gefährdung Amtsgericht: Schönebecker Rentner fällt durch gefährliche Fahrweise auf
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einem Rentner aus Schönebeck ein Irrfahrt vor, bei der nur durch reinen Zufall niemand verletzt wurde. Schuld ist offenbar eine Erkrankung .
Schönebeck - „Dass niemand zu Schaden gekommen ist, ist einzig allein dem Zufall geschuldet. Haben Sie schon über die Variante nachgedacht, den Führerschein abzugeben?“, richtet sich Schönebecks Strafrichter Eike Bruns an den Angeklagten Heinz Wolfe (Name geändert). Würde dieser sich freiwillig von seinem Führerschein trennen, könnte man sich die Verhandlung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs möglicherweise sparen, stellt Bruns in Aussicht. Doch von diesem Vorschlag hält der 65-Jährige nichts. Und zu den Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhebt, will sich der angeklagte Schönebecker auch nicht äußern.