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Asyl Weniger Abschiebungen im Salzlandkreis

Nach verhältnismäßig vielen Abschiebungen im Jahr 2015 ist diese Zahl im Salzlandkreis mittlerweile deutlich zurückgegangen. Ein Überblick.

Von Bianca Oldekamp 27.07.2019, 01:01

Schönebeck/Staßfurt l Mit dem Begriff „Flüchtlingswelle“ wird laut Duden eine größere Anzahl von Menschen, die aus einem bestimmten Anlass plötzlich ihr Land verlassen, beschrieben. In Deutschland taucht der negativ konnotierte Begriff besonders seit 2015 verstärkt auf, als vergleichsweise viele Flüchtlinge in Deutschland einreisten. Wer bleiben darf und wer nicht, wird im Aufenthaltsgesetz geregelt.

Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet bedürfen, mit einigen Ausnahmen (z. B. EU-Recht) eines Aufenthaltstitels. Dieser wird für einen bestimmten Zweck erteilt bzw. verlängert. „Sobald die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erteilung oder Verlängerung nicht mehr gegeben sind, unterliegt der Ausländer der Ausreisepflicht und muss das Bundesgebiet innerhalb einer ihm gesetzten Frist verlassen“, sagt Ines Golenia, Leiterin des Fachdienstes Ausländer- und Asylrecht des Salzlandkreises.

Wenn Personen in der gesetzten Frist nicht freiwillig ausreisen, entsteht per Gesetz die vollziehbare Pflicht zur Ausreise. Diese erfolgt dann in Form der Abschiebung. Ines Golenia erklärt: „Im Bereich der Asylbewerber ist das Verfahren analog. Sobald der Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtskräftig abgelehnt wurde und die auch dort eingeräumte Frist zur freiwilligen Ausreise verstrichen ist, werden die Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig und in Form der Abschiebung aus dem Bundesgebiet verbracht.“

Zuständig für diese Abschiebungen ist die Ausländerbehörde. In Sachsen-Anhalt erfolgt die organisatorische Abstimmung über die Abschiebung in Zusammenarbeit mit dem zentralen Rückkehrmanagement des Landes Sachsen-Anhalt sowie der jeweiligen Polizeibehörde.

Ende Juni 2019 lebten im Salzlandkreis insgesamt 6544 Ausländer. Das entspricht einem Anteil von 3,41 Prozent gemessen an der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises zu diesem Zeitpunkt. Zum Vergleich: Vor der sogenannten „Flüchtlingswelle“ lebten im Salzlandkeis Ende Januar 2015 3949 Ausländer (1,98 Prozent).

Dabei gibt es verschiedene Aufenthaltsstati. Darunter geduldeten Personen, die ausreisepflichtig sind (478) und Asylbewerber deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist (373, Überblick im Infokasten).

Wer nicht bleiben darf, innerhalb der gesetzten Frist den Salzlandkreis aber nicht verlässt, wird abgeschoben. In der Regel erfolgt die Abschiebung in Form eines Fluges in das Heimatland bzw. in das für den Ausländer zuständige EU-Land. „Natürlich ist jede aufenthaltsbeendende Maßnahme individuell an den Gegebenheiten vor Ort sowie die familiären Situation der Ausreisepflichtigen angepasst“, erklärt Fachdienstleiterin Ines Golenia. Über die geplante Maßnahme erfolge teilweise eine Information.

Eine generelle Informationspflicht über die Abschiebung besteht aber nicht. „Nach Eintreffen vor Ort werden sämtliche persönlichen Sachen, die im Rahmen des erlaubten Fluggepäcks mitgenommen werden sollen, eingepackt, und der Ausländer wird durch die Polizei zum Flughafen verbracht“, berichtet die Fachdienstleiterin. Dort übernimmt die Bundespolizei.

Insgesamt ist die Zahl der Abschiebungen im Salzlandkreis seit ihrem Zehn-Jahres-Höchststand in 2015 (153) bis heute aber deutlich zurückgegangen (2019 bisher 23). Neben den Personen, die im Salzlandkreis abgeschoben werden mussten, könne man von einem zusätzlichen Anteil von 70 Prozent freiwilliger Ausreisen ausgehen, sagt Ines Golenia.

Verhindert würden geplante Abschiebungen üblicherweise dadurch, dass die betroffenen Personen zum geplanten Termin nicht anwesend sind. Sollte dies der Fall sein, würde unmittelbar ein neuer Termin organisiert. „Gegebenenfalls wird der Ausländer in Abschiebungshaft genommen, um die Ausreise gewährleisten zu können“, erklärt Golenia.

Informationen darüber, wie viele Personen in den nächsten Wochen abgeschoben werden, wollte der Landkreis nicht mitteilen – aus Sicherheitsgründen. Doch so hoch wie die Zahl der Abgeschobenen Ausländer im Jahr 2015 wird die Gesamtanzahl für 2019 voraussichtlich nicht werden. Schließlich kommen lange nicht mehr so viele Flüchtlinge in den Salzlandkreis.