1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Barby regelt mit neuer Verordnung zur Gefahrenabwehr „Kleinstfeuer“ auf den Zentimeter genau

Verordnungen Barby regelt mit neuer Verordnung zur Gefahrenabwehr „Kleinstfeuer“ auf den Zentimeter genau

Wer ein Lagerfeuer veranstalten will, der muss in Barby wohl bald ein Zentimetermaß beiseite haben.

Von Thomas Schäfer Aktualisiert: 08.04.2022, 10:52
Ein sogenanntes „Kleinstfeuer“ ist in der neuen Gefahrenabwehrverordnung Barbys auf den Zentimeter genau geregelt. Ein leckeres Würstchen zu grillen, ist damit immer noch möglich. Foto: Thomas Schäfer
Ein sogenanntes „Kleinstfeuer“ ist in der neuen Gefahrenabwehrverordnung Barbys auf den Zentimeter genau geregelt. Ein leckeres Würstchen zu grillen, ist damit immer noch möglich. Foto: Thomas Schäfer Thomas Schäfer

Jetzt digital weiterlesen

Unser digitales Angebot bietet Ihnen Zugang zu allen Inhalten auf volksstimme.de sowie zur digitalen Zeitung.

Sie sind bereits Abonnent?

4 Wochen für 0,00 €

Jetzt registrieren und 4 Wochen digital lesen.

Wenn Sie bereits Zeitungs-Abonnent sind, können Sie die digitale Zeitung >>HIER<< bestellen.

Barby -Deutschland – das Land der Bürokratie, Gesetzte, Ordnungen und Paragrafen. Nahezu alles, was denkbar ist, ist in irgendeiner Form geregelt. So auch die Abwehr „abstrakter Gefahren“. Nach zehn Jahren ist jetzt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Barby außer Kraft getreten, eine neue ist erforderlich. Diese wurde im kürzlich abgehaltenen Stadtrat beschlossen.