Bebelstraße Barby Einseitiges Parkverbot

Weil es für Rettungsfahrzeuge eng werden kann, soll in der August-Bebel-Straße in Barby die Parkordnung einseitig verändert werden.

Von Thomas Linßner 04.01.2018, 15:11

Barby l „In Ihrem Schreiben ... kündigen Sie Änderungen der Parkordnung ... zum 01. 01. 2018 an. Nach meiner persönlichen Wahrnehmung wurden keine Änderungen vorgenommen. Täuscht mich mein Augenlicht oder wurden diese Maßnahmen verschoben?“, schreibt Anwohner Steffen Grafe am zweiten Tag des neuen Jahres an das Ordnungsamt der Stadt. Er hatte sich schon vor Monaten stark gemacht, ein einseitiges, absolutes Halteverbot durchzusetzen.

Ende Februar 2017 hatte Grafe der Stadt diese Änderung vorgeschlagen. Der Grund: Wenn beidseitig geparkt wird, kann es eng für größere Fahrzeuge werden. Vor allem Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsdienst und Feuerwehr bekämen Probleme.

Doch so schnell mahlen die Mühlen der Bürokratie in Deutschland nicht, dass eine „verkehrsrechtliche Anordnung“ binnen weniger Monate durchgesetzt werden könnte. Aus der Antwort der Stadt vom 14. November 2017 geht hervor, dass man nicht schnell mal ein paar Sperrschilder anschrauben kann, ohne alle „Eventualitäten“ einbezogen zu haben.

Zitat: „Nach abschließender umfangreicher Prüfung der Unterlagen, insbesondere unter Berücksichtigung aller eingegangenen Hinweise der Grundstückseigentümer ..., sowie die Stellungnahmen von Polizei, des Salzlandkreises und auch der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Barby, wird nunmehr ein absolutes, einseitiges Halteverbot sowie Grenzmarkierung für ein Halte- und Parkverbot im Kurvenbereich ... angeordnet.“ Das Schreiben erwähnt auch, dass das Park- und Halteverbot das Abstellen der Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück selbstverständlich ausschließe.

Über diese Information und den Hinweis, dass die „Umsetzung des einseitigen Parkverbotes bis zum 01. 01. 2018 erfolgt“, freute sich der geduldige Steffen Grafe.

Dann erhielt er am 5. Dezember ein weiteres Schreiben. Nach Anregungen von Grundstückseigentümern sei das geplante eingeschränkte Halteverbot erneut geprüft worden. „Die vorgebrachten Argumentationen sind berechtigt, so dass anstelle des absoluten Halteverbotes das eingeschränkte Halteverbot angeordnet wird.“ Welche Gründe eine Rolle spielten, aus einem Halte- ein Parkverbot zu machen (um es mal einfacher zu sagen), teilte die Stadt nicht mit. Am Zeitplan 1. Januar ändere sich nichts.

Auch damit kann Steffen Grafe leben. Er wunderte sich eben nur, dass am angekündigten 1. Januar noch keine Schilder standen.

Auf Volksstimme-Nachfrage teilte Ordnungsamtsleiterin Karin Knopf mit, dass die „verkehrsrechtliche Anordnung“, also das Aufstellen von vier Schildern, in der kommenden Woche vom Bauhof umgesetzt werde. Die Markierung der Sperrflächen in der August-Bebel-Straße erfolge erst, wenn es das Wetter zulässt.