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Besoldung Keine Zulagen für Calbes Mitarbeiter

Über die Besoldung der Mitarbeiter im Rathaus gab es im Hauptausschuss Calbe eine rege Diskussion.

Von Thomas Höfs 24.10.2018, 01:01

Calbe l In der jüngeren Vergangenheit haben immer wieder Mitarbeiter im Rathaus Calbe um eine Neubewertung ihrer Arbeit gebeten, schilderte Bürgermeister Sven Hause (parteilos) bei der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. Wenn ein Mitarbeiter eine Überprüfung seiner Arbeitsplatzbeschreibung sowie seiner dafür zustehenden Entlohnung verlange, müsse die Kommune entsprechend reagieren. Die Stadt schalte dann einen Fachmann für die Frage ein, beschrieb er die Prozedur. Anschließend fließe das Ergebnis in die Besoldungsstufe ein. „Wenn die Mitarbeiter eine ordentliche Arbeit machen, sollen sie auch ordentlich bezahlt werden“, sagte er weiter. Grundsätzlich gab es darüber keine Diskussion. Die Diskussion entzündete sich an der Frage des Personalentwicklungskonzepts, welches nicht mehr aktuell für die Verwaltung sei. Erst im kommenden Jahr soll es eine Fortschreibung des Konzeptes geben, in dem die Stadträte dann sehen können, wie sich die personelle Besetzung im Rathaus in der Zukunft entwickelt.

Die Kommune versucht hier seit Jahren einen Sparkurs zu verfolgen. Wenn möglich werden Aufgaben ausgelagert und durch Dritte erledigt, beschrieb der Bürgermeister in einem Fall. Mitunter seien die Kosten für die Dienstleistung eines Dritten viel günstiger, als selbst dafür Personal zu beschäftigen. Das gilt aber nicht für die gesamte Verwaltung im Rathaus. Denn die vom Gesetzgeber auferlegten Verwaltungsarbeiten muss der Bürgermeister mit seinen Mitarbeitern abarbeiten. Aktuell laufen noch bei vier Mitarbeitern Anträge auf eine Überprüfung der Bezahlung und der Arbeitsplatzbeschreibung. Gut möglich sei, dass in diesen Fällen die Stadt in Zukunft mehr zahlen müsse, sagte er.

Grundsätzlich habe er kein Problem damit, meldete sich Christian Behlau (Linke/WG Calbe). Die Kommune sollte den Mitarbeitern aber die Erhöhung als zeitlich begrenzte Zulage zahlen und erst das Personalentwicklungskonzept abwarten, schlug er vor. Schriftlich formulierte er einen entsprechenden Antrag in der Ausschusssitzung. Mehrheitlich lehnten die Stadträte den Antrag ab.

Dabei hatte Christian Behlau vorgeschlagen, die Mitarbeiter entsprechend der Einstufung zu bezahlen. Er könne sich noch an Organisationsuntersuchungen in der Verwaltung erinnern, sagte er, bei denen Fachleute erklärt hatten, dass einige Mitarbeiter zu hoch eingruppiert seien. Er habe kürzlich eine Stellenanzeige des Landkreises Jerichower Land gelesen, bei dem ein Ingenieur gesucht werde für eine leitende Position. Die werde geringer bezahlt als eine leitende Position eines leitenden Mitarbeiters in der Calbenser Stadtverwaltung, sagte er zur Begründung. Aus dieser Erfahrung heraus stelle er seinen Antrag, erklärte er. Es gehe ihm nicht darum, dass die Mitarbeiter nicht ordentlich für ihre Arbeit bezahlt werden.

Einen Ermessensspielraum habe er als Bürgermeister bei der Bewertung von Arbeitsplätzen im Rathaus nicht, entgegnete Sven Hause. Vielmehr müsse die Kommune die Tarife bezahlen. Es bestehe sogar eine Tarifautomatik, erklärte er weiter. Selbst der Bürgermeister könne dort nicht eingreifen, sondern müsse das Ergebnis akzeptieren. Die Zahlung einer Zulage anstatt der entsprechend vorgeschriebenen Entlohnung der Eingruppierung sei zudem nicht möglich. Eine Zulage dürfe die Kommune nur den Angestellten zahlen, wenn sie für einen befristeten Zeitraum Mehraufgaben leisten, sagte der Bürgermeister nach der Sitzung des Hauptausschusses. Die Zahlung einer Zulage sei nicht erlaubt, erklärte er.

Beim Personalentwicklungskonzept verweist er ebenso auf die Vorschriften: „Die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes liegt ausschließlich beim Personalverantwortlichen – dem Bürgermeister der zuständigen Kommune, entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes. Eine Mitbestimmung durch den Stadtrat ist nicht erforderlich – lediglich eine Informationsvorlage/Mitteilungsvorlage kann erstellt werden“, teilte er ebenfalls nach der Sitzung mit. Über den Stellenplan im jährlichen Haushalt bestimmt der Stadtrat nach den gesetzlichen Vorschriften die Besetzung der Positionen im Rathaus mit.