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Brandstiftung Richter hat keine Zweifel

Zum zweiten Mal hat das Schöffengericht Schönebeck den Prozess vertagt, bei dem es um Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung geht.

Von Bernd Kaufholz 10.10.2017, 04:52

Schönebeck l Einem 22-Jährigen, der aufgrund des Tatvorwurfs der Brandstiftung seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wirft die Magdeburger Staatsanwaltschaft vor, am späten Vormittag des 4. Mai einen großen Holzschuppen in einem Hinterhof im Schönebecker Breiten Weg angezündet zu haben. Ein paar Stunden später sei Kevin R. auf einem nächtlichen Party-Genossen mit einem Teleskop-Schlagstock eingedrungen. Beide Taten leugnet der Magdeburger.

Zwei Zeugen, die in unmittelbarer Nähe des Brandortes wohnen, wurden am zweiten Prozesstag in den Zeugenstand gerufen. Ein 58-Jähriger hatte ein kleineres Feuer im Schuppen, in dem auch die Müllkübel stehen, gesehen, das jedoch, bevor er es löschen konnte, sehr schnell größer wurde.

Eine 57-Jährige hatte bereits am Abend zuvor kurzzeitig größere Flammen gesehen, allerdings abseits vom Schuppen in Höhe einer Terrasse zum Hof, womöglich, weil beim Grillen Flüssiganzünder verwendet worden war.

Richter Bruns wandte sich nach den Aussagen direkt an den Angeklagten: „Heute ist es nicht gut für Sie gelaufen. Zurzeit gehe ich von einer mutwilligen Brandstiftung aus und nicht, wie ihr Verteidiger von einem zufälligen Brand durch Grill-Asche, die unsachgemäß entsorgt wurde.“ Es gebe zwar keine Tat-Zeugen, „aber eine Ansammlung von Indizien hat den Vorwurf eher erhärtet“. Er zählte auf: „Es gibt eine ,Brandstraße‘, die etwa fünf, sechs Meter von einer Birke bis zum Schuppen verläuft.“

Am Baum sei die dunkelste Brandstelle, nach Aussagen einer Schönebecker Kriminaltechnikerin Indiz dafür, dass dort die größte Hitze beim Entzünden geherrscht habe. Die „Brandstraße“ könne nur von einem Brandbeschleuniger stammen. Zum Beispiel Grillanzünder, der auf der Terrasse stand, die zur Wohnung, in der gefeiert wurde, gehört. „Der Nachbar, der noch löschen wollte, sagte, dass die Flammen zuerst aus dem Inneren einer gelben Tonne geschlagen sind und am Äußeren des Plastikbehälters loderten.“ Ebenfalls ein Hinweis darauf, dass Brandbeschleuniger im Spiel war. „Sie waren am Brandort und haben, anstatt die Feuerwehr zu rufen, den Brand gefilmt – ein ungewöhnliches Verhalten für jemanden, dem Flammen entgegen schlagen.“ „Ein dickes Pfund“ sei auch der Umstand, dass der Angeklagte bereits als Brandstifter vorbestraft ist.

Ein kurzer Wortwechsel entspann sich, ob er weiter in Untersuchungshaft bleiben müsse. Kevin R. war über- zeugt, dass er „aus der Sache raus“ sei und deshalb keine Haftgründe mehr vorliegen. Doch das Gericht sah das anders.

Am 20. Oktober soll nun auf Antrag von Strafverteidiger Henning Bartels ein Brandsachverständiger gehört werden. Außerdem soll der erneute Versuch unternommen werden, einen Zeugen, der bereits am ersten Verhandlungstag nicht erschienen war und deshalb vorgeführt werden sollte, in den Gerichtssaal zu bringen. Am Freitag war der Mann weder zu Hause, noch telefonisch erreichbar gewesen.