1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Bald Ausgangssperre im Salzlandkreis?

Coronavirus Bald Ausgangssperre im Salzlandkreis?

Wird das Infektionsgeschehen im Salzlandkreis nicht bald gebremst, könnte eine Ausgangssperre verordnet werden.

Von Alexander Walter 18.12.2020, 18:04

Schönebeck/Staßfurt l Die Corona-Infektions-Zahlen steigen und steigen. Allein von Donnerstag zu Freitag kamen 115 neue Corona-Fälle im Salzlandkreis hinzu. Damit wurde mittlerweile ein Inzidenzwert von 196,87 erreicht. Die höchste Warnstufe („Rote Ampelphase“) tritt bereits bei einem Inzidenzwert ab 50 ein – diese Schwelle wurde also nun schon fast um das vierfache überschritten.

Damit ist der Salzlandkreis nur noch einen Hauch von der 200er-Marke entfernt. Wird diese Inzidenz erreicht und dauert sie mindestens fünf Tage an, ist der Landkreis durch die neunte Eindämmungsverordnung des Landes dazu ermächtigt, weitergehende Ausgangsbeschränkungen per Rechtsverordnung zu erlassen, teilt Marianne Bothe aus der Pressestelle des Salzlandkreises mit. „Darauf bereiten wir uns vor, auch wenn wir natürlich hoffen, dass es nicht dazu kommen muss“, so Bothe.

Derzeit wird schon eine mögliche Rechtsverordnung erarbeitet, und Kontrollmöglichkeiten werden vorbereitet. Wie genau eine Ausgangsbeschränkung im Salzlandkreis aussehen könnte, kann Bothe aber noch nicht beantworten. Bei triftigen Gründen wie dem Weg zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder die Gassirunde mit dem Hund seien aber als Ausnahmen von einer Ausgangssperre denkbar. Zudem teilt sie mit, dass die Beschränkungen zeitlich und örtlich begrenzt werden können. „Was also wann für welchen Bereich und wie genau festzulegen ist, wird die Situation entscheiden“, so Bothe.

Im Zusammenhang mit der Pandemie kommt aber noch eine problematische Entwicklung hinzu: Erhielten im Frühjahr – während der ersten Welle – noch alle Kliniken eine Pauschale für die Freihaltung von Betten während der Pandemie, so hat das Bundesgesundheitsministerium diese Regelung im November geändert. Nur noch Krankenhäuser, die an der Notaufnahme teilnehmen und dabei eine bestimmte Stufe erreichen, erhalten auch Geld für jedes freigehaltene Bett.

Eine mögliche Folge könnte sein, dass sich Kliniken teilweise für die Aufnahme von Covid-Patienten abmelden und somit insgesamt weniger Betten für solche Fälle freigehalten werden – und das, bei höheren Infektionszahlen, als während der ersten Welle. Im Umkehrschluss steigt die Belastung für die Krankenhäuser an, die die Covid-Patienten aufnehmen.

Im Salzlandkreis werden aber die Ameos-Kliniken ihrem Versorgungsauftrag weiterhin „vollumfänglich“ nachkommen, versichert Maren Brandt, Kommunikations-Leiterin bei Ameos Ost.

Brandt sagt aber auch, dass die im November getroffene Regelung die wirtschaftliche Situation der Grund- und Regelversorger, die die Hauptlast der Covid-Patienten tragen, drastisch verschärfe. Deshalb fordert Ameos, dass der Beitrag der Kliniken bei der Bewältigung der Pandemie durch die Landesregierung anerkannt wird. Derzeit sind laut einer Liste des Landes-Gesundheitsministerums drei Krankenhäuser im Salzlandkreis für Ausgleichszahlungen berechtigt. Dabei handelt es sich um die Ameos-Kliniken in Schönebeck, Bernburg und Aschersleben-Staßfurt.

Auch im Gesundheitsministerium des Landes Sachsen-Anhalt ist man mit der vom Bund aufgestellten Regel nicht wirklich zufrieden. So teilt Ministeriumssprecherin Ute Albersmann mit, dass diese dazu führen könnten, dass Patientenströme in Richtung der Kliniken gelenkt werden, die Ausgleichszahlungen erhalten können. Richtig wäre aber, dass die Kliniken Ausgleichszahlungen erhalten, die die Last der Versorgung tragen.