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Coronavirus Beschränkungen werden gelockert

Die Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert. Schwimmbäder und Fitnessstudios in Schönebeck bereiten sich vor.

Von Paul Schulz 28.05.2020, 01:01

Schönebeck l Mit dem sogenannten Sachsen-Anhalt-Plan, der mit der sechsten Eindämmungsverordnung in Kraft tritt, werden zahlreiche Corona-Beschränkungen wieder gelockert. Dies sei möglich, weil sich trotz der bisher erfolgten Lockerungen nur wenige Menschen im Land mit Covid-19 infizieren, so die Begründung der Landesregierung.

Auch in Schönebeck geht es damit weiter in Richtung Normalität. So sollen ab Dienstag, 2. Juni, nahezu alle Bereiche der Verwaltung wieder zugänglich sein. „Lediglich das Standesamt wird aus organisatorischen Gründen noch nicht geöffnet, Terminvereinbarungen sind weiterhin per Telefon möglich“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Darüber hinaus müssen nach wie vor die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

Zudem darf bald wieder geschwommen werden. Ab heute dürfen nämlich Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder unter Maßgaben wieder öffnen. „Zu den Maßgaben zählen eine Reduzierung der Gästezahl, die Sicherstellung der Einhaltung der Mindestabstände und die Prüfung und Freigabe eines Hygienekonzeptes durch die jeweils zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte. Bestimmte Angebote, in denen der Abstand nicht gewahrt werden kann, müssen außer Betrieb bleiben (zum Beispiel Strömungskanal)“, heißt es im Sachsen-Anhalt-Plan.

In der Schönebecker Volksschwimmhalle bereitet man sich bereits seit vergangener Woche darauf vor. Das Becken ist bereits befüllt. Doch zum heutigen Tag wird definitiv noch nicht geöffnet. Es vergehen nämlich rund zwei Wochen, bis das Wasser auf Badetemperatur gebracht worden ist, informiert die Stadt. Und auch das Solequell wird zum heutigen Tag noch nicht öffnen, informiert Sibylle Schulz, Leiterin des Soleparks.

Zudem müssen vor der Wiedereröffnung noch die Sicherheits- und Hygienekonzepte erstellt werden, welche wiederrum durch das Gesundheitsamt des Salzlandkreises geprüft werden müssen.

Darüber hinaus wird die Zahl der Badegäste streng limitiert. Hans-Peter Wannewitz aus dem Presseamt der Stadt teilt auf Nachfrage dazu mit: „Die Beschränkung in Bezug auf die Einhaltung der Abstandsregeln im Umkleidebereich gibt bereits vor, dass eine starke Einschränkung im Garderobenbereich erfolgt. Allein aus dieser Einschränkung ergibt sich ein verbleibendes Potenzial von voraussichtlich 23Schränken. Sammelumkleiden dürfen gar nicht genutzt werden. Im Normalfall stehen 215 Schränke zur Verfügung.“

Darüber hinaus ist ab Donnertag auch wieder der Besuch im Fitnessstudio möglich. Der Betreiber muss dazu die Empfehlungen der jeweiligen Spitzensportverbände zur Nutzungsvoraussetzung erklären und dokumentieren sowie entsprechend der Größe der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte festlegen.

Für Henning Schneider, Betreiber des Studios „Lucky Fitness“ in Schönebeck, sind das natürlich gute Neuigkeiten. Nach über zwei Monaten Zwangspause kann er wieder öffnen. „Ich kann die Vorgaben auch gut umsetzen. Wir werden regelmäßig desinfizieren, Belehrungspläne aushängen, die Ein- und Ausgänge dokumentieren und ein Wegesystem einrichten. Das sollte gut funktionieren“, zeigt sich Schneider optimistisch. Das Fitness-Studio wird voraussichtlich auf rund 100 Besucher limitiert. „Das ist aber kein Problem, denn so viele sind eigentlich nie zur gleichen Zeit da.“

Schneider hofft, dass er möglichst nahtlos da anknüpfen kann, wo er aufgehört hat. Er ist sich aber auch sicher: „Wir haben zwei wichtige Monate verloren. Aus Unternehmersicht wird das Jahresergebnis wohl eher Schrott.“ Dennoch sei er ganz gut durchgekommen, kein Mitarbeiter musste entlassen werden.

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Und auch Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können weiterhin – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – durch die zuständige Versammlungsbehörde untersagt werden. Jedoch wird die Regelung, dass sich maximal fünf Personen zusammen aufhalten dürfen, erweitert. Ab Donnerstag, 28. Mai, dürfen sich wieder bis zu zehn Personen treffen.

Zudem können wieder Fachveranstaltungen, Tagungen, Kongresse und ähnliches durchgeführt werden, sofern die Hygienevorschriften eingehalten werden. Diese Regelung gilt auch für Vereinsveranstaltungen, Beratungen von Parteien sowie für Trauungen, Hochzeitsfeiern, Beisetzungen und Trauerfeiern. Voraussetzung ist jedoch, dass auch Teilnehmerlisten geführt werden, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen. Die maximale Teilnehmerzahl ist vorerst auf 100 Personen begrenzt. Ab 1. Juli sind sogar 250 Teilnehmer erlaubt.

Familiäre und private Feiern können ebenfalls ab Donnerstag wieder etwas größer ausfallen. Erlaubt sind bis zu 20 Personen. Und es darf sogar getanzt werden: aber nur mit nahen Verwandten.