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Coronavirus Verstöße gegen Kontakteinschränkungen

Das Schönebecker Orndungsamt hat an den Osterfeiertagen Kontrollen durchgeführt.

Von Jan Iven 16.04.2020, 01:01

Schönebeck l Das Ordnungsamt der Stadt Schönebeck hat zu den Osterfeiertagen mehrere Verstöße gegen die geltenden Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Insgesamt haben die Mitarbeiter der Verwaltung an den Feiertagen 14 Vergehen registriert, wie Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz auf Nachfrage der Volksstimme mitteilte. So mussten über das verlängerte Wochenende unter anderem drei Menschenansammlungen mit mehr als zwei Personen aufgelöst werden, die damit gegen die geltenden Auflagen wegen der Corona-Pandemie verstoßen haben.

Zudem wurden von den Mitarbeitern der Schönebeck Stadtverwaltung vier Verstöße festgestellt bei Kontrollen der Spielplätze, die derzeit eigentlich nicht genutzt werden dürfen. Des weiteren wurden drei Picknicks beendet. Und: Unabhängig von den Ausgangsbeschränken wurde auch die Einhaltung der Leinenpflicht durch Hundebesitzer überprüft. Dabei wurden vier Tiere festgestellt, die nicht ordnungsgemäß angeleint waren. Trotz dieser Verstöße gaben sich die Mitarbeiter des Schönebecker Ordnungsamtes zu Ostern allerdings kulant: „Es wurden keine Verwarn- oder Bußgelder verhängt“, teilte Schönebecks Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz mit.

Verwarngelder wurden hingegen wie üblich auch am vergangenen Wochenende gegen Falschparker verhängt.

Aus Sicht der Polizei war es im Salzlandkreis zu den Osterfeiertagen insgesamt ruhig. „Es sind keine Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt worden“, teilte Klaus-Peter Schneider vom Polizeirevier Salzlandkreis mit. „Die Leute halten sich im Großen und Ganzen an die Auflagen.“ Zwar musste auch Polizei in den vergangenen Wochen gelegentlich Menschenansammlung auflösen. Gerade zu den Osterfeiertagen habe es allerdings keine Vorkommnisse gegeben.

Nach der Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt können die Behörden zum Teil empfindliche Strafen für Verstöße gegen die aktuellen Kontaktbeschränkungen verhängen. So kann das Betreten von Sport- oder Spielplätzen eine Strafe von 100 Euro nach sich ziehen. Bei einer Ansammlung von mehr als zwei Personen können 250 Euro fällig werden. Touristen, die derzeit nach Sachsen-Anhalt reisen, müssen mit einer Strafe von 400 Euro rechnen.