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Diebstahl Unter falschem Kennzeichen

Kriminelle verwenden häufig auch rund um Schönebeck fremde amtliche Kennzeichen, um ihre Straftaten zu verschleiern.

Von Jan Iven 25.03.2019, 09:30

Schönebeck/Egeln l Es war eine wilde Unfallfahrt im Salzlandkreis. Auf der Kreisstraße 1301 in Richtung Egeln unternahm der Opel-Fahrer ein riskantes Überholmanöver, um an einem Lastwagen vorbeizukommen. Dabei kollidierte er leicht mit einem weiteren Lastwagen im Gegenverkehr. Trotz des Zusammenpralls fuhr der Opelfahrer einfach weiter und beging Unfallflucht.

Kurze Zeit später entdeckte die alarmierte Polizei den verlassenen Opel, der an der Brücke am Mühlengraben offenbar von der Straße abgekommen und gegen mehrere Bäume geprallt war. Vom Fahrer fehlte jede Spur und er konnte auch nicht ausfindig gemacht werden. Denn wie sich herausstellte, war das Nummernschild gestohlen.

Immer wieder passiert es auch im Salzlandkreis, dass Diebe fremde Nummernschilder stehlen und an ihre eigenen Fahrzeuge heften. „Das Motiv der Täter kann unterschiedlich sein“, sagte Klaus Peter Schneider, Sprecher im Polizeirevier Salzlandkreis. Das reiche von Personen, die amtliche Kennzeichen sammeln und in ihrer Garage aufbewahren bis hin zu Kriminellen, die die gestohlenen Nummernschilder verwenden, um damit quasi unter falscher Flagge Straftaten begehen.

Zu diesen Straftaten gehören nach Aussagen des Polizeisprechers vor allem Tankbetrug, Einbrüche und das Vortäuschen eines ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges. So versehen Tankbetrüger ihre Fahrzeuge mit falschen Kennzeichen und verlassen die Tankstelle nach dem Tanken, ohne zu bezahlen. Da die Kennzeichen nicht stimmen, lassen sich die Betrüger nicht ohne weiteres mit den Bildern der Überwachungskameras feststellen. Auch bei Einbrüchen und Diebstählen in Privathäuser oder Geschäfte verwenden die Täter häufig gestohlene, um bei der Flucht unerkannt zu bleiben.

Mit falschem Kennzeichen kann auch verschleiert werden, dass sich ein Fahrzeug nicht in einem ordentlichen Zustand befindet. Sei es, dass die Hauptuntersuchung nicht gegeben ist oder dass der Halter die Kfz-Steuer nicht bezahlt hat. Mit geklauten Nummernschildern können aber unbemerkt Fahrzeuge gefahren werden, die eigentlich gar nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein dürften.

Geschädigte müssen abhandengekommene Nummernschilder daher sofort bei den Behörden melden. Selbst wenn unklar sei, ob sie gestohlen oder nur verloren wurden. Zumal ein Fahrzeug ohne amtliche Kennzeichen sowieso nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Die Polizei nimmt in jedem Fall eine Anzeige auf und schreibt das Kennzeichen zur Fahndung aus. „Erst danach kann der Fahrzeughalter zu seiner Zulassungsstelle gehen, um neue amtliche Kennzeichen neu zu beantragen“, sagte Schneider.

Denn bei dem Nummernschild handelt es sich tatsächlich um ein amtliches Kennzeichen, da das Auftragen der Plakette auf die Kennzeichentafel einen Verwaltungsakt darstellt. Erst dadurch wird die Zulassung vollendet. „Diese zugeteilten amtlichen Kennzeichen bilden immer eine Einheit mit dem Kraftfahrzeug und der Zulassungsbescheinigung und stellen eine Urkunde dar“, so Polizeisprecher Klaus Peter Schneider. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Diebstahl und im Falle einer Benutzung um einen Kennzeichenmissbrauch oder eine Urkundenfälschung, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.

In den Statistiken der Polizei werden Diebstähle von amtlichen Kennzeichen jedoch nicht gesondert aufgeführt. Stattdessen laufen sie unter der Kategorie „Diebstähle an/aus Fahrzeugen“. Darunter fallen neben den Nummernschildern auch weitere Anbauteile wie beispielsweise Seitenspiegel oder Reifen. Aber auch der Diebstahl von Gegenständen aus dem Innenraum von unverschlossenen Fahrzeugen gehört in diese Kategorie. Im Jahr 2016 wurden von diesen Diebstählen im Salzlandkreis 298 gemeldet. 2017 waren es 297. „Somit kann nachvollzogen werden, dass die Zahl gleichbleibend ist“, so der Polizeisprecher. Für das Jahr 2018 verweist der Beamte auf die neueste Kriminalstatistik, die Ende März vorgestellt wird.

Auch im Falle der Unfallfahrt auf der Kreisstraße 1301 Richtung Egeln konnte die Polizei bisher den Fahrer noch nicht ausfindig machen. Zwar konnte die Halterin herausgefunden werden, doch diese war nicht Fahrer.