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Digitalisierung Fördergeld für Grundschulen

Die Grundschulen in Schönebeck können satte Fördergelder für ihre digitalen Ausstattung erhalten. Konzepte sind nötig.

Von Paul Schulz 21.10.2019, 01:01

Schönebeck l Beträchtliche Fördermittel für die Grundschulen der Stadt wurden während der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Schönebeck in Aussicht gestellt. Verteilt auf die Jahre 2020 und 2021 könnten insgesamt rund 500.000 Euro zur Verfügung stehen, um die Schulen digital auszustatten. 455.000 Euro wären demnach als Fördermittel aus dem „Digitalpakt Schule“ möglich, informierte die Stadtverwaltung. Die Stadt müsste dann zehn Prozent der Fördersumme zuschießen – also weitere 45.000 Euro.

„Voraussetzung für die Förderung ist der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung und Verkabelung sowie schulisches WLAN“, informiert Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz. „Daher wird zunächst Augenmerk auf die Schaffung dieser Voraussetzungen gelegt, es ist daher geplant, mit den Schulen, wie in der Richtlinie gefordert, zunächst ein Medienbildungskonzept zu erarbeiten.“

Auch das Bildungsministerium des Landes hebt in einer Pressemitteilung hervor, dass ein „technisch-pädagogisches Konzept“ die Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, können Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und der Inbetriebnahme gefördert werden.

Die Förderung der Schulgebäude- und Geländeverkabelung ist einer der Schwerpunkte. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden. Laptopts, Tablets, digitale Tafeln und mehr sind also denkbar.

Vor allem in den Grundschulen der Stadt würde man sich über die Ausstattung mit neuer Technik freuen. So sagt Jeanette Ladebeck, Leiterin der Grundschule „Am Lerchenfeld“: „Wir nutzen unsere Technik regelmäßig, haben aber lediglich zwei Computer pro Klasse.“ Den 165 Schülern der Grundschule stehen nämlich bislang nur 16 Geräte zur Verfügung. Dabei sind die Anwendungsfelder vielfältig, wie Jeanette Ladebeck aufzeigt: „Unsere Dritt- und Viertklässler recherchieren beispielsweise am PC, für die Kleinen haben wir Lernprogramme zum Lesen lernen oder für Matheaufgaben. Die Kinder in der Schul-AG ‚Rasende Reporter‘ schreiben ihre Texte an den Computern.“

Elvira Ludwig-Bauer, Leiterin der Grundschule „Karl Liebknecht“, sieht ebenfalls Potenzial in der Digitalisierung der Grundschulen. „Bisher nutzen wir unser Computerkabinett für Lernspiele, die den Unterricht ergänzen. Zudem können die Kinder am PC Rechercheaufgaben und Textarbeiten erledigen. Theoretisch könnte man den ganzen Schultag mit dem Computer ergänzen“, so die Schulleiterin. Aber eben nur theoretisch, denn mit den 18 Geräten der Schule können die insgesamt 242 Schüler eben nicht gleichzeitig arbeiten und lernen.

In der Grundschule „Ludwig Schneider“ wird das erst 2018 neu ausgestattete PC-Kabinett auch regelmäßig genutzt, sagt Schulleiterin Heike Gruschke. Dass Schulen Fördermittel für ihre digitale Ausstattung bekommen, begrüßt sie zwar, stellt aber auch fest: „Mir ist am wichtigsten, dass die Schüler zunächst richtig schreiben und lesen lernen, bevor sie verstärkt am Computer arbeiten und lernen.“

Nach Ansicht des Grundschulverbandes ist es dringend erforderlich die Grundschulen mit zeitgemäßer Technik auszustatten. „Kein Kind darf in der Grundschule von der digitalen Bildung ausgeschlossen werden. Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Kinder auf dem Weg in die digitale Welt zu begleiten“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Um einen sicheren und selbstbestimmten Umgang der Kinder mit digitalen Medien zu gewährleisten, müssen Grundschulen künftig in der Lage sein, die Grundlagen für digitale Bildung zu schaffen, heißt es weiter.

Übrigens bietet das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerausbildung (Lisa) Hilfestellung und Informationen rund um den Digitalpakt. Eine Beratungsstelle hat dort ihre Arbeit aufgenommen und steht Schulen und Schulträgern zur Verfügung.