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Einsturzgefahr Bleibt Kreis auf Kosten sitzen?

Zwei einsturzgefährdete Gebäude in Calbe veranlassten Stadt und Landkreis zu einer umgehenden Sperrung des betroffenen Stückes.

Von Susann Salzmann 11.11.2017, 04:06

Calbe l Durch die untere Bauaufsichtbehörde des Salzlandkreises wurden die beiden Häuser der Neustadt mit den Hausnummern 2a und 3 auf ihr Gefahrenpotenzial geprüft. Ergebnis: Alarmstufe rot - und damit einhergehend die sofiortige Sperrung dieses Bereiches.

Das Gebäude in der 2a weise bereits erhebliche Schäden, insbesondere im rückwärtigen Bereich auf, informiert Alexandra Koch, die Pressesprecherin es Salzlandkreises. Darüber hinaus bestehe Einsturzgefahr. Aus diesem Grunde wurde der Zugang zu den hintern Gebäudeteilen mittels Bauzaun gesperrt, informiert die Pressestelle weiter.

Zwar herrsche im Bereich der Neustadt gegenwärtig keine akute Einsturzgefahr, da es sich um ein sehr schmales Gebäude handele, welches zwischen zwei angrenzenden Gebäuden eingebunden ist. Vorsicht - und Meidung des Bereiches - ist aber allemal angebracht.

Das Gebäude mit der Hausnummer 3 weist dagegen erhebliche Schäden an der Dacheindeckung auf. Während des letzten Herbststurmes „Herwart“ am 29. Oktober seien weite Teile der Dacheindeckung abgetragen worden. Diese stürzten in Folge dessen in den öffentlichen Verkehrsraum. „Es muss somit bei weiterer stärkerer Windeinwirkung mit weiteren Abstürzen der Dacheindeckung gerechnet werden“, warnt Koch. Aus diesem Grund wurde in Anbetracht der für das Wochenende herausgegebenen Wetterwarnung vor starkem Wind entschieden, den Bereich vor dem Gebäude bis an gegenüberliegenden Gehweg abzusperren.

Ähnlich wie beim Nebengebäude besäße auch dieses weitere Schäden. Ob und inwieweit diese eine Einsturzgefahr bewirken, werde zeitnah noch näher untersucht. Bevor nun aber vorschnell abgerissen wird, sollen zuvor die Ergebnisse aus den fortführenden Untersuchungen zu einem möglichen Abriss abgewartet werden. Erst danach werde - zum Beispiel über einen Komplettabriss entschieden. Dieser würde dann wahrscheinlich als notwendige Ersatzvornahme vonseiten des Kreises durchgeführt und finanziert.

Die Kosten könnten aber wohl nur bedingt an die Eigentümer weitergereicht werden. Denn zur 2a sei derzeit kein Eigentümer ermittelbar. Für das Nachbargebäude sei eine Erbengemeinschaft vorantwortlich. Die Hälfte der Gemeinschaft verhalte sich laut Koch nicht kooperativ, wohingegen die andere Hälfte der Erbengemeinschaft derzeit nicht aufklärbar sei.