Entscheidung Müll im Kreistag

Steiigen die Müllgebühren in Schönebeck und Staßfurt? Es sieht danach aus. Der Kreistag muss entscheiden.

15.10.2019, 09:02

Bernburg l „Müllgebühren steigen um 40 Prozent“: So schrieb die Volksstimme Mitte September, nachdem die neuen Abfallgebühren, die ab 2020 für den Salzlandkreis gelten sollen, vom Kreiswirtschaftsbetrieb vorgestellt wurden. Doch bevor die sogenannte Abfallgebührensatzung festgezurrt wird, muss der Kreistag, der sich am Mittwoch um 17 Uhr zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode im Kreisverwaltungs-gebäude in Bernburg trifft, über die geplante Erhöhung der Müllgebühren entscheiden.

Der Beschluss der Kreistagsmitglieder zur Abfallgebührensatzung ist nicht der einzige zum Thema Müll. Auch geht es am Mittwochabend um einen Beschluss zur Abfallentsorgungssatzung im Salzlandkreis.

Zudem werden die Mitglieder des Kreistags in Mitteilungsvorlagen über den Stand rund um die zu Jahresende bevorstehende Schließung des Wertstoffhofs in Staßfurt und die einzuleitenden Maßnahmen zur endgültigen Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Staßfurt informiert. Ein Überblick:

Bereits seit dem Jahr 2008 will der Salzlandkreis die bis 2005 betriebene Hausmülldeponie in Staßfurt an der Hohenerxleber Straße endgültig stilllegen. Das allerdings hatten zuständige Behörden mehrfach untersagt, weil es für die Rekultivierung und Nachsorge weitere Auflagen gab. So wird den Kreistagsmitgliedern am Mittwochabend der offizielle Stand rund um diese Thematik mitgeteilt.

Grundsätzlich ist es so, dass in dem Müllberg in Staßfurt Methan entsteht und in die Umwelt entweicht. Deshalb sollen noch in diesem Jahr Voruntersuchungen zu einem umweltschonenden Deponieentgasungssystem beendet werden. Diese Technik soll in Betrieb genommen werden, um die Nachsorgephase für die Deponie zu beschleunigen und sie letztlich abzudichten und somit endgültig stillzulegen.

Das Entgasungssystem würde zwar zu 50 Prozent vom Land mit finanziert, kostet den Kreis aber dennoch rund 3,5 Millionen Euro. Gezahlt werden diese Kosten über die Abfallgebühren von jedem Einwohner des Salzlandkreises.

Der Werstoffhof in Staßfurt an der Hohenerxleber Straße muss geschlossen werden. Grund dafür ist, dass die jetzige Anlage in Staßfurt nie genehmigt wurde und somit illegal ist. Festgestellt wurde dieser Umstand im Zuge einer abfallrechtlichen Überwachung im Jahr 2017. In der Überprüfung durch das Landesverwaltungsamt wurde festgestellt, dass der Wertstoffhof nach Schließung der vormaligen Hausmülldeponie vor etwa 15 Jahren einfach weiter betrieben wurde – ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Zwar hat der Kreiswirtschaftsbetrieb als Betreiber des Wertstoffhofs versucht, den Betrieb der Anlage im Nachgang an die Prüfung genehmigen zu lassen, doch scheiterte dieser Versuch.

Jetzt arbeitet der Kreis an einer Lösung des Problems, über die die Mitglieder des Kreistags in der morgigen Sitzung offiziell in Kenntnis gesetzt werden. Eine Lösungsvariante sieht aufgrund mangelnden Platzes den Wegfall von Grüngut- und Elektrogeräteannahme vor, eine Zweite, die vom Kreis favorisiert wird, setzt auf die Errichtung und den Betrieb eines neuen Wertstoffhofes in Staßfurt im Marnitzer Weg. Die Kosten für diesen belaufen sich auf rund fünf Millionen Euro, die vom Kreis getragen werden müssten und wiederum über die Abfallgebühren finanziert werden würden.

Ziel ist es, den aktuellen Wertstoffhof bis Ende des Jahres zu schließen und den neuen Wertstoffhof am Marnitzer Weg zu eröffnen und bis zu seiner Fertigstellung mit einer Baugenehmigung zu betreiben. Eine Entscheidung darüber wird in der morgigen Sitzung des Kreistags aber noch nicht fallen.

Die Mitglieder des Gremiums erwartet auch eine Beschlussvorlage zur Abfallentsorgung im Salzlandkreis. Hintergrund ist, dass der Kreis vom Landesverwaltungsamt über Änderungen der Abfallentsorgungssatzung informiert wurde und diesen nun zustimmen muss. Weil die vorgelegte Satzung nach Rechtsmäßigkeitsprüfung durch den Kreis laut Beschlussvorlage rechtlich bedenklich Sachverhalte beinhalten würden, wurden ergänzende Empfehlungen in die den Kreistagsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage eingearbeitet.

Da geht es beispielsweise darum, dass die nicht bestehende Überlassungspflicht in Bezug auf Grünabfälle eine grundsätzliche Regelung sei, die nicht nur private Haushalte betreffe. In der vom Landesverwaltungsamt vorgelegten Version wurde die Regelung zur Überlassungspflicht nämlich ausschließlich Privathaushalten zugeschrieben.

Die zu beschließende Satzung soll ab dem 1. Januar 2020 gelten.

Die im September vom Kreiswirtschaftsbetrieb vorgestellte neue Abfallgebührensatzung, die ab 2020 gelten soll, sieht gleich mehrere Erhöhungen vor. So soll die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll um jährlich 14,88 Euro auf 49,80 Euro steigen. Die Kosten zur Entsorgung für Biomülltonnen steigt um 7,24 Euro auf 22,80 Euro im Jahr. Insgesamt würde die Müllabfuhr für Rest- und Biomülltonne den Bürger im Salzlandkreis ab 2020 dann statt wie bisher 50,48 Euro 72,70 Euro kosten. Das entspricht einer Steigerung von 43 Prozent.

Auch einzelne Zusatzleistungen des Kreiswirtschafsbetriebs sollen teurer werden. So beispielsweise die Entsorgung von Extra-Säcken und -Behältern für Rest- und Biomüll. Hier würden ab 2020 fünf statt wie bisher drei Euro fällig werden.

Ob die Änderungen, wie sie in der Beschlussvorlage, über die der Kreistag am Mittwochabend abstimmt, tatsächlich eintreten, zeigt sich dann morgen.

Die Sitzung des Kreistags startet am Mittwoch um 17 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung am Karlsplatz 37 in Bernburg mit der obligatorischen Einwohnerfragestunde.