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EU-Verordnung Grenzen für die Kreisel-Kunst

Kunst in Kreisverkehren ist verboten - zumindest außerhalb von Ortschaften. Das betrifft nun auch die Kreisel-Schöpfungen in Schönebeck.

Von Olaf Koch 20.07.2019, 03:08

Schönebeck l Für die Beamten in Brüssel ist das ein todernstes Problem. In Kreisverkehren kann Kunst lebensgefährlich sein, wenn sie die Autofahrer ablenkt. Von solchen Hinguckern gibt in Deutschland und den europäischen Nachbarländern nicht wenige Beispiele: der geplante Geysir von Monheim, das sich rotierende Haus von Tilburg und die Stahlwände von Dillingen. Im Gegensatz dazu muten die jüngsten Kunstwerke in Schönebeck in den Rondellen Heinitzhof und Elbenau wie luftige Exponate der Kreisvolkshochschule an.

Was viele nicht wissen: Die Europäische Union (EU) kümmert sich nicht nur um Staubsaugerleistungen, LED-Glühbirnen und Gurken. In der Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 wird ein „Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ festlegt. Zudem ist das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“, in dem zu beachtende Entwurfsgrundsätze für die bauliche Gestaltung dokumentiert sind, zu berücksichtigen.

Diese Dokumente sind sozusagen die „Bibel der Kreiselbebauung“ und haben einen ernsten Hintergrund. „Bäume, Mauern, steile und hohe Einfassungen oder Aufschüttungen, Lichtmaste oder Kunstobjekte können Autofahrer ablenken oder würden bei einem Anprall durch ein Auto zu schwerwiegenden Unfallfolgen führen“, fasst der Pressesprecher des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Peter Mennicke, auf eine entsprechende Anfrage der Volksstimme zusammen. Danach ist vorgeschrieben, dass auf einer Kreisinsel aus Gründen der Verkehrssicherheit eben keine starren Hindernisse angeordnet werden dürfen.

Mit einer Idee, einfach so einen Rundweg mit Kunst die Menschen zu beglücken, geht in Deutschland, wo alles irgendwie geregelt ist, sowieso nicht. Grundsätzlich erfolgt bei jeder geplanten Errichtung von Kunstwerken auf Kreisverkehrsinseln eine Prüfung hinsichtlich der Verkehrssicherheit.

Es werden zudem Unterschiede gemacht, wie Peter Mennicke nüchtern erläutert: „Außerhalb geschlossener Ortschaften ist jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton verboten, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende abgelenkt oder belästigt werden können.“ Genau wie von Werbeanlagen kann eben von Kunstobjekten eine ablenkende Wirkung ausgehen. „Durch Kunstobjekte wird die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers zwangsläufig vom Verkehr abgezogen, weshalb diese auf Kreisinseln zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind.“

Das dürfte Kultusstaatssekretär Gunnar Schellenberger längst wissen. Er ist der Initiator der Schönebecker Kreiselkunst. Nach den nun vorliegenden Informationen müsste sich die weitere Kunst-Aufforstung der Kreisverkehre in Richtung Barby und Calbe erledigt haben. Sie liegen außerhalb der Stadtgrenze. Zudem sollen in der Vergangenheit ohnedies größere Industrieunternehmen ihr Veto eingelegt, weil sie mit Schwerlastfahrzeugen jedes noch so kleine Kunstwerk beim geraden Durchfahren umgerissen hätten.

Da die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften im Regelfall geringer als außerhalb sind und die Folgen im Falle eines Aufpralls nicht so schwerwiegend, können demnach Kunstobjekte innerhalb geschlossener Ortschaften im Einzelfall zulässig sein, teilt das Verkehrsministerium mit.

Das wiederum ist eine gute Nachricht für den kunstinteressierten Kultusstaatssekretär. „Klar, wir halten alle Vorgaben ein. Außerdem hilft uns die Landesstraßenbaubehörde in den langfristigen Planungen. Wir machen also weiter“, betont Gunnar Schellenberger.

Was der beauftragte Künstler Matthias Trott bisher in Schönebeck geschaffen hat, ist leicht und dezent und passt sich ohne Ablenkung in den Straßenraum ein. Anders als der eingangs erwähnte Geysir von Monheim. Der isländisch anmutende Wasserspeier dürfte Autofahrer so sehr irritieren, dass darüber nachgedacht wird, Ampeln an den Einfahrtsstraßen aufzubauen, die auf Rot schalten, wenn eine Wasserfontäne in den Himmel schießt. Kunst kann also nicht nur lebensgefährlich, sondern auch ein Schwarzbuch-Fall für die Brüsseler Beamten sein.