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Feuerwehr Klagen gegen Gerätehaus gehen weiter

Warum Nachbarn des Bad Salzelmener Gerätehauses Widerspruch gegen die jüngste Gerichtsentscheidung eingelegt haben:

Von Jan Iven 20.03.2020, 09:54

Bad Salzelmen l Jürgen-Karsten Paschke fühlt sich missverstanden. „Leider ist das Gericht gar nicht auf unsere Argumente eingegangen“, sagte der Vorsitzende der Bürgerinitiative Pro Bad Salzelmen, die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Bad Salzelmen aus Angst vor Lärmbelästigung verhindern will. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte zuletzt einen Widerspruch der Initiative gegen die Umsetzung der Baugenehmigung abgelehnt. Die Initiative hat nun beim Oberverwaltungsgericht fristgerecht Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht, wie Paschke mitteilte.

Der Initiator kritisiert, dass das Verwaltungsgericht bei der Nachbarschaft des Gerätehauses von einem Mischgebiet ausgehe, in dem Gerätehäuser erweitert werden können. Die Initiator lesen aus den Bebauungsplänen hingegen heraus, dass es sich bei dem Areal um ein reines Wohngebiet handelt, in dem Gerätehäuser zwar Bestandsschutz genießen, würden jedoch nicht mehr erweitert werden könnten.

„Das Verwaltungsgericht bemüht eine Fläche von 24,52 Hektar, um die gewerblichen Nutzungen des betroffenen Gebietes nachzuweisen“, entnimmt Paschke der elfseitigen Begründung der Entscheidung. „Dabei macht das Gericht noch nicht einmal bei Unternehmen halt, die es nachweislich schon lange nicht mehr gibt.“ So gebe es die aufgelisteten Betriebe wie eine Drogerie, eine Reisebüro, ein Werkstatt und eine Fahrschule inzwischen überhaupt nicht mehr. „Und es ist nicht so, dass wir das Verwaltungsgericht nicht darauf hingewiesen hätten“, moniert Jürgen-Karsten Paschke.

„Es werden einfach die gewerblichen Nutzungen auf unterschiedlichster Arten der baulichen Nutzung in einen Topf gehauen“, sagte der Schönebecker. Dabei werde überhaupt nicht berücksichtigt, dass der Wohnnutzungsgrad bei nahezu 97 Prozent liegen würde. Für die Initiative sei das nicht hinnehmbar.

Juristisch gesehen hat das Verwaltungsgericht Magdeburg den Antrag der Initiative auf Aussetzung der vorläufigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung für das Gerätehaus ausgesetzt. Dabei argumentiert das Gericht durchaus pragmatisch. Demnach würde es sich bei dem Umfeld der Gerätehauses gar nicht um ein reines Wohngebiet handeln, da es das Gerätehaus dort gar nicht geben würde, heißt es unter anderem in der Begründung der Entscheidung. Der beantragte Nachbarschaftsschutz der Kläger würde auch nicht greifen, da die Beschwerde nicht mit nachbarschaftlichen Belangen argumentiert, sondern allgemeine Verstöße gegen das Baurecht anführt. Der Antrag wurde daher vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Mit dieser Entscheidung ist der Weg für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses allerdings immer noch nicht frei. Denn neben der Beschwerde gegen diese Entscheidung betreibt die Initiative auch einen allgemeinen Widerspruch gegen die Baugenehmigung voran. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht allerdings immer noch aus.

Eigentlich sollte die Umgestaltung des Feuerwehrgerätehauses Bad Salzelmen bereits im Mai vergangenen Jahres beginnen. Anbau und Sanierung sind dringend erforderlich, um Auflagen für den Betrieb des Gerätehauses zu erfüllen und die Bedingungen für die Feuerwehrleute zu erleichtern. So haben die Einsatzkräfte keine Umkleidekabinen und müssen sich in der Fahrzeughalle umziehen. Geplant ist neben der Sanierung eigentlich der Anbau einer neuen Fahrzeughalle.

Die neue Ausfahrt würde dann allerdings seitlich zur Dr.-Tolbergstraße hinführen, an der der Kläger wohnt. Die Bürgerinitiative befürchtet daher eine Zunahme von Lärm und Verkehr. Gleichzeitig geht sie davon aus, dass die vom Salzlandkreis erteilte Baugenehmigung nichts rechtens ist und geht daher juristisch dagegen vor.

Der Umbau des Salzer Gerätehauses soll 3,3 Millionen Euro kosten. Das Land Sachsen-Anhalt hält die beantragten Fördermitteln von 415.000 Euro bisher noch zurück.