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Feuerwehr Stadt steht zum Salzer Gerätehaus

Die Stadt Schönebeck hat ihr Baurecht für den geplanten Umbau des Salzer Gerätehauses bekräftigt.

Von Jan Iven 19.03.2019, 00:01

Schönebeck l Für die Schönebecker Stadtverwaltung ist der Fall klar. „Es liegt eine Baugenehmigung vor. Damit ist unser Bauantrag rechtlich beschieden, es besteht also Baurecht“, teilte der Sprecher der Stadt Schönebeck, Hans-Peter Wannewitz, auf Nachfrage der Volksstimme mit. Und demnach stünde dem Umbau des Gerätehauses der Feuerwehr Bad Salzelmen inklusive einer neuen Fahrzeughalle nichts mehr im Weg.

Dass nun eine Bürgerinitiative aus Bad Salzelmen einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Salzlandkreises eingelegt hat, wird im Schönebecker Rathaus daher eher gelassen gesehen und auch kaum eines Kommentars gewürdigt. So befürchten die Mitglieder der Initiative Pro Salzelmen, dass es durch die neue Fahrzeughalle zu einer erhöhten Lärmbelästigung und Verkehrsproblemen in Bad Salzelmen kommen könnte.

Man möchte aber nicht in das Widerspruchsverfahren eingreifen, so der Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz. Das Verfahren habe im Übrigen auch „keine aufschiebende Wirkung“. Demnach könnte mit der Erweiterung des Gerätehauses, die drei Millionen Euro kosten soll, wie vorgesehen im Mai begonnen werden.

Auch die in erster Linie juristische Begründung, mit der die Bürgerinitiative Pro Salzelmen in ihrem Widerspruch argumentiert, wird von der Verwaltung zurückgewiesen. So teilte Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz über den Bebauungsplan des betroffenen Stadtgebietes mit: „Es handelt sich um ein ausgewiesenes Mischgebiet. Unter dieser Prämisse wurden die zu bebauenden Flächen ausgewählt.“ Die Bürgerinitiative Pro Salzelmen argumentiert hingegen, dass es sich um ein Wohngebiet handelt, in dem keine Erweiterungsbauten an dem Gerätehaus der Feuerwehr errichtet werden dürfen.

Über das aus Sicht der Initiative fehlende Emmissionsgutachten teilt die Stadt mit: „Zur Einhaltung des Emissionsschutzes gemäß den Auflagen in der Baugenehmigung ist ein spezieller Gutachter für Lärmschutz beauftragt. In Zusammenarbeit mit den übrigen Planern werden die notwendigen Unterlagen entsprechend zeitnah erstellt.“

Des Weiteren hatte die Bürgerinitiative kritisiert, dass der vorgeschriebene Stauraum von 12,50 Meter für die Fahrzeuge vor den neuen Gerätehaus nicht eingehalten werden. Stattdessen betrage der Platz dort nur 11,56 Meter. Darauf entgegnet die Stadtverwaltung: „Natürlich können die Feuerwehrfahrzeuge vor der Garage stehen, ohne auf die Straße zu ragen.“

Die Mitglieder der Bürgerinitiative, bei deren Unterschriftenaktion 362 Anwohner gegen den Umbau des Gerätehauses unterzeichnet hatten, sehen sich jedoch weiterhin im Recht. „Die betroffenen Grundstücke liegen in einem reinen Wohngebiet“, betonte Jens-Karsten Paschke auf Nachfrage der Volksstimme erneut. Die Grundstücke, in die das neue Objekt hinein gebaut wird, seien demnach gemäß Flächennutzungsplan als Wohnflächen ausgewiesen.

„Ich hatte ein Telefonat mit der Oberen Bauaufsichtsbehörde, die die Errichtung einer Feuerwehr in einem reinen Wohngebiet für ausgeschlossen hält“, sagte er. Zudem erneuerte Paschke die Kritik, dass der vorgeschriebene Stauraum von 12,50 Meter nicht vor der neuen Fahrzeughalle vorgehalten werden könne und dass dieser Bereich daher auf den Fußweg reichen würde. Weiteres Problem aus Sicht der Bürgerinitiative: Ein Lärmgutachten hätte schon längst erstellt werden müssen, sind die Mitglieder überzeugt. Das sei aber nicht geschehen.

Der Widerspruch der Bürgerinitiative gegen die Baugenehmigung wird demnach zunächst vom Salzlandkreis bearbeitet, die nächste Instanz wäre die Obere Bauaufsichtsbehörde. Die Bearbeitungsdauer könnte sich dabei allerdings über Jahre hinziehen. „Das uns wohl einzig verbleibende Rechtsmittel in dieser Situation ist wohl die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung“, so Jens-Karsten Paschke.

Der Salzlandkreis, dessen Bauamt die Baugenehmigung für die Erweiterung des Gerätehauses erteilt hatte, reagierte zurückhaltend auf den Widerspruch der Bürgerinitiative. „Ein Vorhaben ist zu genehmigen, wenn diesem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen“, teilte Marko Jeschor, Sprecher des Salzlandkreises der Volksstimme auf Nachfrage mit.

Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird, würden deshalb von der unteren Bauaufsichtsbehörde alle erforderlichen Stellungnahmen eingeholt und bearbeitet. „Das ist auch in diesem Fall erfolgt. Die untere Bauaufsichtsbehörde geht deshalb davon aus, dass die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt worden ist“, so der Sprecher des Salzlandkreises.

Näheres könne allerdings nicht mitgeteilt werden. „Laufende Verfahren sind vertrauensgeschützt. Deshalb ist es nicht möglich, im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung über solche Widerspruchsverfahren Auskunft zu geben“, so Marko Jeschor.