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Fischsterben Koi-Herpesvirus tötet mehr als 100 Karpfen

Die Übertragung von Teich zu Teich geht schnell. Was wird gemacht um die Ausbreitung zu verhindern?

Von Kaya Krahn 02.08.2020, 05:00

Eggersdorf/Salzlandkreis l „Fischseuche, Koi-Herpesvirus, Betreten für Unbefugte verboten!“ Solche Schilder sind Teil der Maßnahmen, die gegen die Ausbreitung des Koi-Herpesvirus (KHV) getroffen werden. Noch musste keines in Bördeland aufgestellt werden. „In der Gemeinde Bördeland ist das Virus noch nicht aufgetreten, zumindest wurde es nicht festgestellt. Es gibt kein auffälliges Karpfensterben“, stellt Ekard Reinhardt, Gewässerwart aus Eggersdorf, fest. Bisher wurde das Virus in zwei Gewässern im Salzlandkreis festgestellt – die einzigen beiden Gewässer, in denen nach Angaben des Landesamts für Verbraucherschutz, Fachbereich 4 Veterinärmedizin, Proben genommen und untersucht wurden.

Die Übertragung zu anderen Gewässern kann schnell gehen: „Es reicht, wenn man mit nassen Badesachen von dem einen Teich in den nächsten springt, Wasservögel können das Virus übertragen, und auch an Angelzubehör kann das Virus übertragen werden“, erklärt Uwe Bülau vom Kreisanglerverein Salzlandkreis.

Die Frage, die sie sich stellen, ist, wie das Virus ausgebrochen ist. „Manchmal bringen Leute kranke Fische aus ihrem Aquarium oder ihrem Gartenteich raus in die Natur“, überlegt Reinhardt. Auf Grund von Sichtungen von Kois und Goldfischen in den betreffenden Teichen, schließt sich Uwe Bülau dieser Vermutung an.

Das Virus hat gravierende Auswirkungen: „Wenn das Virus da ist, kann man nichts machen. Es kann ganze Bestände auslöschen, man kann nicht aussortieren. Das Virus schwimmt mit“, erklärt Gewässerwart Ekhard Reinhard. Zahlen des Salzlandkreises bestätigen das: „Nach Angaben des Anglerverbandes Sachsen-Anhalt verendeten im Dorfteich ‚Sandkuhle‘ in Glinde fünf Karpfen, in dem Gewässer Kiesbaggersee Barby Süd rund 100 Karpfen“, teilt Marko Jeschor vom Kreis mit. „Fische, die die Krankheit überstanden haben, beherbergen den Virus lebenslang.“

Da die Auswirkungen des Virus so groß sind, besteht eine Meldepflicht für die Krankheit. Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sollten in einem Gewässer vermehrt kranke oder tote Karpfen festgestellt werden und der Verdacht einer Erkrankung bestehen, ist dies dem Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises anzuzeigen. Um die Krankheit zu melden, muss sie aber zuerst erkannt werden. Ekard Reinhardt weiß, dass das nicht leicht ist. „Man erkennt die Tiere schlecht, weil man sie in der Regel auch selten angelt. Sie haben nämlich keinen Appetit und gehen somit schlecht an die Köder. Sie suchen Frischwasserzuflüsse und schwimmen oben, wirken apathisch, und können eingefallene Augen haben“, erläutert Reinhard.

Dabei ist gerade das Erkennen der Krankheit wichtig: „Es gilt eine weitere Verbreitung und Verschleppung der Krankheit auf andere Gewässer zu verhindern. Dafür muss das Gewässer gesperrt und der Personenverkehr eingeschränkt werden. Die toten Fische müssen aus dem Gewässer entfernt und unschädlich entsorgt werden, weil das Virus in organischem Material sehr lange infektiös bleibt. Das gilt besonders für den Schleim der Fische. Alle Gegenstände, die mit dem Wasser oder den Tierkörpern in Berührung gekommen sind, müssen gereinigt und desinfiziert werden“, teilt das das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin, und das zu- ständige Untersuchungslabor mit.

Marko Jeschor vom Salzlandkreis teilt mit, dass die betreffenden Gewässer gesperrt wurden. Dazu wurden entsprechende Warnschilder installiert. Wie lange diese Sperrung andauere, ist laut Jeschor nicht zu sagen: „Eine pauschale Aussage zur Dauer der Sperrung eines Gewässers können wir nicht treffen.“ Anders sehen es das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin, und das zuständige Untersuchungslabor: „In der Teichwirtschaft werden zur Bekämpfung der KHV-Infektion alle Fische abgefischt und der Teich über den Mönch abgelassen. Dadurch werden alle potenziellen Träger des Virus entfernt. Nach einer aufwendigen Desinfektion und mehrwöchiger Austrocknung des Teiches, können erneut Karpfen eingesetzt werden. Sind bei den Nachuntersuchungen keine Koi-Herpesviren mehr nachzuweisen, kann die Sperrung aufgehoben werden. Dieses Verfahren lässt sich bei Gewässern ohne Abflussmöglichkeit nicht anwenden. Alle Karpfen aus dem betroffenen Gewässer müssen als infiziert und alle anderen Arten als mögliche Überträger angesehen werden. Um im Interesse aller eine Verschleppung der Krankheit auf andere Gewässer effektiv zu verhindern, sollte das Gewässer nicht mehr zum Angeln genutzt werden.“

Um eine Desinfektion der Gerätschaften zu ermöglichen, stellt der Kreisanglerverein Desifektionsmittel. „Außerdem haben wir Behälter, in denen die toten Fische gesammelt und entsorgt werden. Und wir haben eine Ausahmegenehmigung beim Landesverwaltungsamt beantragt, dass Karpfen unter 35 Zentimetern nicht mehr zurück in das Wasser gesetzt werden müssen“, erläutert Bülau.

Ob die Maßnahmen Wirkung zeigen, wird man sehen. Bleibt zu hoffen, dass das Virus nicht ins Bördeland kommt.