1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Bald Urnengemeinschaftsanlage?

Friedhof Barby Bald Urnengemeinschaftsanlage?

Die Neufassung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung steht in der Stadt Barby an. Die Kalkulation muss angepasst werden.

Von Thomas Linßner 23.11.2017, 00:01

Barby l Bürgermeister Torsten Reinharz betont, dass mit Neufassung und Kostenkalkulation Grundlagen geschaffen werden müssen. Aufgrund dieser Neufassung erfolgte im nächsten Schritt eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren.

Eine Überarbeitung der ersten gemeinsamen Friedhofssatzung für die Einheitsgemeinde Barby von 2012 mache sich nach fünf Jahren nicht zuletzt wegen der gestiegenen Nachfragen nach einer Urnengemeinschaftsanlage mit Kenntlichmachung durch Steinplatten im Rasen dringend erforderlich. Mehrfach hatte es in der Vergangenheit in dieser Richtung Vorstöße geben, die aber bisher nicht umgesetzt wurden.

Stimmt der Stadtrat am Ende zu, wird die Urnengemeinschaftsanlage eingeführt. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann innerhalb einer Rasenfläche von 60 mal 60 Zentimeter und kann unter Teilnahme der Angehörigen stattfinden. Die Grabstätte wird dann mit einer Natursteinplatte von 30 Zentimetern im Quadrat kenntlich gemacht, wie es auch seit Jahren in Calbe und anderen Friedhöfen üblich ist. Das Geburts- und Sterbedatum oder das Geburts- und Sterbejahr können in diese Platte eingemeißelt werden.

Auch zum Punkt „Entfernung von Grabmalen“ wird die Satzung wie folgt erweitert: „Künstlerische oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten und von der Friedhofsverwaltung unterhalten werden, sind in einem Verzeichnis zu führen. Die Friedhofsverwaltung kann die Entfernung oder Veränderung untersagen, soweit es sich um ein Einzeldenkmal handelt“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Die Verwaltung empfiehlt, diesen Passus aufzunehmen, da es rückblickend Fälle von offensichtlich geschichtlich wertvollen Grabmalen gab, die nicht als Einzeldenkmäler gelistet waren. Als Beispiel sei das Grab der Bombenopfer-Familie Kettner auf dem Wespener Friedhof genannt, das zwar abgelaufen ist, aber aufgrund seiner historischen Bedeutung erhalten werden sollte.

Bei den Benutzungsgebühren wird der „Normalverbraucher“ auf den ersten Blick stutzig, wenn er zum Beispiel den alten und neuen Preis eines Einzelwahlgrabes miteinander vergleicht.

Spricht die alte Satzung von 689 Euro, führt die neue Kalkulation 1218 Euro aus. Was eine heftige Kostensteigerung wäre. Die Nachfrage bei der Stadt verspricht allerdings Entwarnung. Zu den 689 Euro (alt) kamen bisher noch jährlich 23,67 Euro für Grünabfuhr hinzu, wodurch am Ende das Einzelwahlgrab (alt) auch rund 1280 Euro für 25 Jahre kostete. In der Stadt machten in dieser Beziehung bereits Gerüchte die Runde, dass sich die Gebühren für Erdgräber verdoppeln würden.

Die überarbeitete Satzung weist eine Urne in anonymer Gemeinschaftsanlage mit 497 Euro, in der Urnengemeinschaftsanlage (mit Steinplatte) 547 Euro aus.

Das letzte Wort darüber hat der Stadtrat, der über die Neufassungen abstimmen wird.