1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. "Genereller Anschlusszwang besteht nicht"

Vertreter des Umweltministeriums referiert öffentlich über neues Wassergesetz im Rathaus "Genereller Anschlusszwang besteht nicht"

Von Andreas Pinkert 23.04.2013, 03:17

Das im Februar von CDU und SPD verabschiedete Wassergesetz von Sachsen-Anhalt hat in der Region erhebliche Wellen geschlagen. Fraktionsübergreifender Grund für zwei Landtagsabgeordnete, diese im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu versachlichen.

Calbe l Grund zum Handeln sahen die Landesparlamentarier Silke Schindler (SPD) und Kay Barthel (CDU) und luden Bürger in der vergangenen Woche zu einer Informationsveranstaltung in den Bürgersaal des Rathauses ein. Neben ihnen im Podium hatten Michael Jannsen, Referatsleiter im Umweltministerium in Magdeburg, und Uwe Baier, Referent Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Platz genommen.

Private Anlagen für Regenwasser genießen Bestandsschutz

Hintergrund: Im Februar dieses Jahres wurde durch die Große Koalition die Neufassung des Wassergesetzes beschlossen. Da es bisher bei Regenwasser keinen Zwang zum Anschluss an das Kanalnetz gab, können Gemeinden alle Grundeigentümer nun über die Abwasserzweckverbände zum Einleiten verpflichten, wenn das "Wohl der Allgemeinheit" gefährdet ist. Neue Bürgerinitiativen liefen dagegen Sturm. Deren Vertreter befürchten, dass Bürger mit kostspieligen Gutachten den Beweis antreten müssten, dass sie das Regenwasser auf ihrem Grundstück versickern lassen können.

"Ich kann Ihnen versichern, dass ein genereller Anschlusszwang weder gewollt noch Ziel des Gesetzesvorhabens ist", betonte Michael Janssen. Einen kostenpflichtigen Anschlusszwang zur Regenwasser-Ableitung werde es auch künftig nur in Ausnahmefällen geben.

Im Kampf gegen die zunehmende Vernässung der Böden durch das vielerorts hoch stehende Grundwasser sei diese Zwangsmaßnahme vereinzelt aber notwendig, erklärte der Referatsleiter. Als Grundlage dafür müssen wasserwirtschaftliche Gründe angeführt werden.

Beweislast für Anschlusszwang liegt bei jeweiliger Gemeinde

"Die Regentonne oder die Zisterne auf dem Grundstück genießen Bestandsschutz, wenn die Ableitung des Regenwassers nachweislich funktioniert", erklärte Janssen weiter. Die Beweislast des Gegenteils liege immer bei der jeweiligen Gemeinde. Das novellierte Gesetz schließe zudem aus, dass klamme Gemeinden nur zur Erhöhung ihrer Einnahmen den Anschluss anordnen können, ergänzte Uwe Baier. Die Gemeinden müssen nun entscheiden, ob Regenwasser weiterhin von Hausdächern im Boden versickern kann.

Auf die Mehrheit der Calbenser kommt daher keine Änderungen zu. Wie Anke Felgenträger, kommissarische Geschäftsführerin des Abwasserzweckverbandes (AZV) "Saalemündung" bei der Diskussion erklärte, seien schon jetzt rund 70 Prozent der Calbenser bei der Regenwasserentsorgung an die Mischwasserkanalisation angeschlossen.