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Gericht Prügelei im Drogenrausch

Eine 22-Jährige soll ihren Freund mit einer Holzlatte geschlagen haben.

Von Jan Iven 18.10.2018, 01:01

Schönebeck. So richtig kann sich die Angeklagte gar nicht mehr an den Vorfall erinnern. „Normalerweise greife ich eher Sachen und keine Menschen an, wenn ich wütend bin“, sagte die 22-jährige Schönebeckerin am Mittwochmorgen am Amtsgericht Schönebeck aus. Dort musste sich die junge Frau unter anderem wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll ein Streit mit ihrem Freund in dessen Wohnung in Schönebeck im vergangenen November eskaliert sein. „Ich weiß nicht mehr, warum wir uns gestritten haben. Wir hatten beide Drogen genommen“, sagte die Angeklagte. Und zwar die aufputschende Droge Crystal Meth, wie sie auf Nachfrage bestätigte.

Allerdings wirft ihr die Anklage vor, dass sie ihren Freund mit einer Holzlatte verprügelt haben soll. Dabei soll sie ihn am Rücken, am Kopf und an den Händen verletzt haben, als er versuchte, die Schläge abzuwehren. An die Holzlatte konnte sich die Anklage nicht erinnern. Auf der anderen Seite räumte sie ein, dass sie einen gläsernen Aschenbecher nach ihrem Freund geworfen hatte. Dabei hatte ihn das Wurfgeschoss verfehlt. Allerdings wurde er von Glassplittern verletzt, als das Glas splitterte. Zudem soll die Angeklagte ihren Freund im Gesicht mit den Fingernägeln gekratzt haben. Auch das wies die junge Frau zurück. Die Angeklagte sagte zudem aus, dass auch ihr Freund Gewalt angewendet hatte. Sie könne sich jedoch nicht mehr erinnern, wer mit der Rangelei angefangen hatte, sagte sie vor Gericht aus.

Wie schlimm die Verletzungen des Freundes tatsächlich waren, konnte vor dem Amtsgericht Schönebeck zunächst nicht geklärt werden, da keine medizinischen Untersuchungsergebnisse vorlagen. So war nicht einmal klar, ob der Geschädigte nach dem Vorfall überhaupt zum Arzt gegangen war. Das Gericht beraumte daher einen zusätzlichen Termin an, zu dem auch der Geschädigte zu seinen Verletzungen gehört werden sollte. Offenbar hatte sich das Paar nach der Prügelei nur vorübergehend getrennt. Zum Auftakt des Prozesses war er aber weder geladen worden, noch anwesend.

Ein weiterer Anklagepunkt wurde hingegen vom Amtsgericht Schönebeck fallengelassen. So wurde der Frau vorgeworfen, dass sie die Wohnungstür ihres Freundes mit einem Hammer beschädigt haben soll. Offensichtlich hatte er seine Freundin aus Versehen in seiner Wohnung einsperrt.

Da sie ihn telefonisch nicht erreichen konnte, versuchte sie, die Tür mit einem Hammer aufzubrechen. „Ich musste zur Arbeit und wollte unbedingt aus der Wohnung raus“, sagte die Angeklagte. An der Tür entstand ein Sachschaden von 500 Euro. Der Richter ließ die Anklage allerdings im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung fallen.

Über einen weiteren Anklagepunkt muss das Amtsgericht Schönebeck allerdings noch entschieden. So war der Frau vorgeworfen worden, dass sie mit der S-Bahn von Schönebeck nach Magdeburg gefahren war, ohne die Tickets von jeweils 2,70 Euro zu lösen. Beide Male war sie beim Schwarzfahren erwischt worden.

Das Verfahren am Amtsgericht Schönebeck gegen die junge Frau soll im November fortgesetzt werden. Dann soll auch der Freund der Angeklagten zu seinen Verletzungen aussagen.