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Gericht Wer drängelt, muss zahlen

Im Amtsgerich in Schönebeck wurden zwei Drängler zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt.

Von Jan Iven 25.10.2018, 06:00

Schönebeck l Immer wieder erwischt die Polizei Verkehrsteilnehmer, die den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhalten. Zu dichtes Auffahren liegt auch im Salzlandkreis auf Platz drei der häufigsten Unfallursachen. Allein 2018 gingen im Kreis bisher 389 Unfälle darauf zurück. Und so überwachen die Beamten regelmäßig die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes auch auf den Autobahnen mit Kameras, unter anderem von einer Autobahnbrücke an der A 14 im Kreis. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld.

Gegen solche Ordnungsgelder sind zuletzt zwei Verkehrsteilnehmer am Amtsgericht Schönebeck in Widerspruch gegangen. So war ein Magdeburger mit Tempo 142 auf der A 14 bei Schönebeck auf der linken Spur unterwegs, als er auf den Vordermann auf bis zu 23 Meter heran fuhr. Vorgeschriebenen wären nach der üblichen Faustformel eigentlich mindestens 70 Meter. Der Autofahrer ließ sich nun von einem Anwalt vor dem Amtsgericht mit seinem Widerspruch vertreten. Dabei bemängelte der Verteidiger etwa, dass die Eichunterlagen für die Messgeräte nicht vollständig seien.

Damit wollte sich der Richter jedoch gar nicht erst aufhalten. Denn die Aufnahmen der Überwachungskamera zeigten das Auffahren eindeutig. Vielmehr würde sich die Frage stellen, ob es sich dabei nicht vielmehr um ein vorsätzliches Drängeln handeln würde, das noch stärker geahndet werden müsste. Der Richter empfahl dem Verteidiger daher nachdrücklich, den Einspruch zurückzuziehen, um möglicherweise höhere Kosten und eine höhere Strafe zu vermeiden. Nach kurzer telefonischer Beratung mit seinem Mandanten stimmte der Anwalt der Rücknahme des Widerspruches zu. Der Magdeburger muss nun ein Ordnungsgeld von 180 Euro bezahlen. Er erhält zudem einen Punkt in Flensburg.

Auch ein Lkw-Fahrer aus Zeitz war von der Polizei auf der A 14 mit einem zu geringen Abstand erwischt worden und wollte vor dem Amtsgericht Schönebeck gegen das Ordnungsgeld in Höhe von 80 Euro in Widerspruch gehen. Wie der 49-Jährige aussagte, hatte er eigentlich einen anderen Laster überholen wollen. Allerdings wurde das Überholen für Lkw auf der Strecke plötzlich von einem Verkehrsschild verboten, so dass er zurück auf die rechte Fahrbahn wechselte. Dadurch was der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kurzfristig zu gering.

Der Richter äußerte zwar Verständnis für die Situation des Lkw-Fahrers, betonte allerdings die Bedeutung des Sicherheitsabstandes. Letztendlich verringerte der Jurist das Ordnungsgeld auf 55 Euro. Dadurch wird vermieden, dass der Berufskraftfahrer einen Punkt in Flensburg erhält, da das Ordnungsgeld unter der Grenze von 80 Euro liegt. Allerdings solle der Lkw-Fahrer in Zukunft besser auf den Mindestabstand achten, belehrte ihn der Richter.