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Gerichtsprozess Im Rausch zum prügelnden Räuber

Die „Kurzschlussreaktion“ eines Schönebeckers endet vor dem Magdeburger Landgericht. Dem Angeklagten droht eine Haftstrafe.

Von Melanie Dahrendorf 07.07.2018, 01:01

Schönebeck/Magdeburg l Es klingelt an der Tür. Etwas vollkommen alltägliches – doch als Mike R. die Tür in der Schönebecker Friedrichstraße öffnet, erwarten ihn weder ein freundlicher Postbote noch Nachbarn. Vor der Haustür steht der Angeklagte Benjamin O. – und fordert ein Fahrrad. Das Fahrrad, so Benjamin O., gehöre ihm – und er wolle es sich zurückholen. Als Mike R. zögert, spürt er schon den ersten Fausthieb an seinem Kiefer. Er wehrt sich nicht.

Kürzlich kam es am Landgericht Magdeburg zum ersten Prozesstag dieses Falles. Auf der Anklagebank sitzt der Hauptverdächtige Benjamin O., 28, neben ihm zur Beihilfe angeklagt: Sein langjähriger guter Freund, Adrian B., 27 Jahre alt. Zuerst widmet sich der Staatsanwalt der Anklageschrift von Benjamin O. Gefährlicher Raub, räuberische Erpressung, Bereicherung am Eigentum Dritter, Erpressung, Nötigung. Die Anklageschrift ist lang, einige Zeugen warten draußen vor der Tür. An diesem Tag wird es nur um die Aussagen der beiden Angeklagten gehen. Wie sich das Opfer Mike R. zu den Tathergängen äußern wird, zeigt sich in einer weiteren Verhandlung.

Während Mike R. zu Boden geht, bekommt er die nächsten zwei Schläge versetzt. Sein ungebetener Gast fordert Geld – welches er in diesem Moment nicht aufbringen kann. Zumindest das Rad, gesteht er Benjamin O. zu – Mike R. hatte es selbst nur geklaut. Zusätzlich forderte der Angreifer 3000 Euro. Zu Unrecht: Gesehen haben sich die beiden vorher noch nie. „Ist mir scheißegal, wo du das Geld hernimmst“, sagte der mutmaßliche Täter: „Geh klauen, damit du es zusammen bekommst.“ 1000 Euro drückt er dem Angeklagten sofort in die Hand. Benjamin O. will trotzdem wiederkommen. Sollte er dann nicht noch mehr Geld sehen, will er dem vermeintlichen Opfer den Unterkiefer brechen.

Und Benjamin O. kommt wieder. Als sein Opfer nicht zahlen kann, nimmt er eine Holzlatte und schlägt zu – Mike R. geht wieder zu Boden und wird wiederholt geschlagen. Solange, bis die Holzlatte zerbricht. Zwei Wochen lang hat er mit den daraus entstandenen Schmerzen zu kämpfen. „Daraufhin“, erinnert sich der Angeklagte, „forderte ich immer wieder Geld – und wenn er nicht zahlen konnte, gab es Schläge.“ Dabei bleibt es nicht.

Der Angeklagte nötigt sein potentielles Opfer, mit ihm zum nächstgelegenen Handyladen zu gehen und auf seinen Namen Verträge abzuschließen. Samsung S8, Samsung S7 – das Opfer muss mit seiner Unterschrift herhalten und seinem Peiniger alle Geräte aushändigen. Aus Angst vor weiteren körperlichen Auseinandersetzung macht Mike R. alles, was ihm gesagt wird. Später fahren sie gemeinsam nach Magdeburg, auch dort wird er gezwungen, seine Unterschrift zu leisten und Smartphones zu kaufen. Insgesamt 600 Euro beträgt der Wert eines solchen Handys, ungefähr 15 müssen auf diese Art und Weise über den Ladentisch gegangen sein.

Dann ist erst einmal eine Weile Ruhe – bis der Sturm erneut losbricht. Als Mike R. beim nächsten „Überfall“ erneut kein Bargeld vorweisen kann, durchsucht der Angeklagte einen Schrank in der Wohnung. Und findet einen Hammer. Mike R. soll Benjamin O. in die Küche folgen, dort soll er seine Hand auf den Herd legen. Mit einem Hammerschlag wurden dem Opfer zwei Finger gebrochen. Anschließend übergibt Mike R. die Hälfte seines Hartz-IV-Satzes, bevor der Angeklagte die Wohnung verlässt. Zuhause beim Opfer auftauchen, Geld einfordern, zuschlagen, wenn es nicht genügend Geld gibt. Bis hierhin verläuft für Benjamin O. alles „reibungslos“. Manchmal begleitet ihn sein Kumpel Adrian B. noch mit in die Wohnung des Opfers. Benjamin O. verhält sich unauffällig, bis er in Schönebeck laut Anklageschrift die nächste Straftat begeht.

Es ist der 23. Juli des vergangenen Jahres, Mike R. ist mit dem Fahrrad unterwegs. Neben ihm hält ein Auto, in dem die beiden Angeklagten Männer sitzen. Adrian B. fährt, Benjamin O. – welcher keinen Führerschein besitzt – ist der Beifahrer. „Wir haben Mike aus dem Auto heraus gesehen – ich sagte Adrian, dass er anhalten solle, er wehrte sich jedoch. Danach habe ich ihn angeschrien, bin ausgestiegen und auf das Opfer zugelaufen“, erzählt er: „Danach ging alles ganz schnell. Sie sitzen auf der Rückbank des Autos. „Jetzt wirst du verkauft“, murmelt der Hauptangeklagte dem Opfer zu. Sie fahren in das Schönebecker Industriegebiet, parken bei einem Fastfoodrestaurant. Der Angeklagte zieht seinen Gürtel aus der Hose. „Jetzt solltest du dich strangulieren“, sagt er zu Mike R. „Der Gürtel“, antwortet er, „wird nicht halten. Da bin ich mir sicher. Habt ihr kein Messer? Dann geht das schneller“, schlägt er vor. Und sein Plan geht auf. Die zwei Männer suchen im Kofferraum eine Weile nach einem Messer, finden keines und bringen das Entführungsopfer nach einer halben Stunde zurück in die Friedrichstraße. Dort wartet bereits die Polizei nach einen Zeugenhinweis.

Währenddessen wird die Verhandlung unterbrochen. Der Hauptangeklagte möchte ein Rechtsgespräch. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Stunde später geht es weiter – er hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sein täglicher Drogenkonsum habe immens dazu beigetragen, so zu handeln. Ein Joint direkt nach dem Aufstehen, acht bis zehn Gramm Kokain täglich. Dafür brauchte er das viele Geld, das er sich von Mike R. holte. Seine Besuche bei ihm seien „eine spontane Idee“ gewesen. Der Staatsanwalt hat trotzdem noch einige Fragen. „Die Aktion mit dem Hammer“, sagt er: „Was zur Hölle ist da in Sie gefahren?“ – „Das kann ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen“, so der Angeklagte. Die Drogen gehörten zu seinem Alltag „wie für andere Menschen der morgendliche Kaffee“. Aggressiv sei er durch die Drogen geworden, aufbrausend und hemmungsloser. „Ich stand quasi den ganzen Tag unter Stoff“, erinnert er sich. Zwischen 6 und 8 Uhr sei er aufgeststanden, ein echter Frühaufsteher, wie der Angeklagte von sich selbst sagt. Da er auch in der Nacht Drogen konsumierte, musste er frühmorgens nachlegen. Erst danach konnte sein Tag starten. Neben dem Geld auch Sachgegenstände zu bekommen, war für ihn „da nur logisch“ – die konnte er auch zu Geld machen. Unter anderem verkaufte er noch einen Receiver von Mike R., auch die Handys waren „nur Mittel zum Zweck“. Da er selbst bereits – „keine Ahnung wieso“ – einen Eintrag in ein Schuldenverzeichnis, welches Auskunft über die Kreditwürdigkeit gibt, besaß, konnte er unter seinem Namen keine eigenen Verträge mehr abschließen, nötigte er das Opfer dazu.

„Die Holzlatte, mit der sie den Zeugen geschlagen haben – die ist ja schon ziemlich stabiles Teil“, merkt der Richter an. „Ja, antwortet der Angeklagte sofort, er habe „Panik bekommen“. Er habe sein Opfer dazu aufgefordert, nach den Schlägen – er vergleicht die Waffe mit einer Gardinenstange – sofort ins Krankenhaus zu fahren. In diesem Moment habe er sich „einfach über sich selbst erschrocken“. Seine Drohung, das Opfer verkaufen zu wollen, sei „nur ein Druckmittel“ gewesen, um einzuschüchtern. Auch die Anweisung, dass sich Mike R. mit dem Gürtel erhängen soll, war „nicht so ganz ernst gemeint“.

Schließlich wird der zweite Angeklagte, Adrian B., befragt. Ihm wird die Beihilfe zu den Straftaten vorgeworfen. „Ich wollte mit der ganzen Scheiße nichts mehr zu tun haben“, erzählt er. Der Angeklagte habe ihn erst anschreien müssen, damit er das Auto zu der kurzweiligen Entführung stoppt. Zuvor hatte er den Angeklagten schon bei seinen vielen Hausbesuchen zum Opfer begleitet, aber sich „nichts dabei gedacht“. Als es zur Eskalation auf der Straße kam, „ging alles extrem schnell und die beiden saßen auf meiner Rückbank“, bestätigt er die Version des Hauptangeklagten, der unmittelbar zu vor ausgesagt hatte. Er sei anschließend einfach losgefahren.

zeuge Robert T. rief die Polizei, die vor Ort wartete, um die beiden Männer mitzunehmen. „Ich drehe jeden Tag meine Runden, das ist so eine Art Ehrenamt, die mir Spaß macht“. Robert T. habe sofort gesehen, dass da etwas nicht stimmen kann. Dass sich die beiden kennen müssen, nahm er zuerst an. Dann sah er, wie der Geschädigte zu Boden gestreckt wurde, bis sie mit dem Auto wegfuhren. In den folgenden 20 Minuten trafen die Beamten ein – und ließen sich alles vom Zeugen erzählen, bis das Auto nach weiteren zehn Minuten zurückkam. „Jaja, alles in Ordnung, wir haben nur was etwas gegessen“, murmelte Mike R., welcher nicht von der Polizei mitgenommen werden wollte. Trotzdem bedanke er sich später bei Robert T. dafür, die Polizei gerufen zu haben.

Das sollte laut Anklageschrift erst einmal das Ende einer Anklageschrift darstellen, die sich über mehr als 200 Tage erstreckt. Warum sich das Opfer nicht wehrte oder selbst zu einem früheren Zeitpunkt die Polizei rief, ist bislang nicht bekannt. Der Geschädigte Mike R. kann erst kommende Woche seine Variante zu den Tathergängen äußern. So lange müssen sich die Beteiligten noch gedulden, ehe das Urteil fällt.