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Gerichtsurteil Hat der Ex-Freund die Ersparnisse geplündert?

Einem Schönebecker wird vorgeworfen, über 300 Euro seiner Ex-Freundin gestohlen zu haben.

Von Paul Schulz 13.11.2020, 00:01

Schönebeck l Wenn es zu Streit und Zwist unter ehemals Liebenden kommt, dann kann es unschön werden. Das hat sich auch kürzlich wieder im Schönebecker Amtsgericht gezeigt. Angeklagt ist der 38-jährige Schönebecker Tom Schnelle (Name geändert). Seine Ex-Freundin, die 42-jährige Schönebeckerin Maria Krause (Name geändert), hat ihn angezeigt. Sie wirft ihm vor, dass er sich zwischen dem 5. und 8. November Zugang zu ihrer Wohnung verschafft und dort rund 345 Euro aus einer Geldkassette entwendet habe. Dies sei ihm möglich, weil er mal im Besitz ihres Zweitschlüssels gewesen sei, so Maria Krause.

Zunächst will Amtsrichter Eike Bruns aber genau wissen, wie die Beziehung der beiden verlaufen ist. Tom Schnelle erklärt: „Wir waren bis Herbst 2018 zusammen. Dann haben wir uns dann das erste Mal getrennt. Etwa vier Monate später war ich wieder mit ihr zusammen. Aber irgendwie mehr aus Mitleid. Im September haben wir uns dann wieder getrennt. Das hat einfach keinen Sinn mehr gemacht.“ Zudem habe er den Wohnungschlüssel nach dem ersten Streit bereits zurückgegeben.

„Und wissen Sie, ob Frau Krause noch anderen Personen einen Schlüssel ausgehändigt hat?“ Schnelle nickt. Er gibt an, dass sie auch bei einem Nachbarn mal einen Schlüssel deponiert hatte. Dieser wohne aber schon seit mehr als zwei Jahren nicht mehr dort.

„Wo haben Sie sich während des Tat-Zeitraums aufgehalten“, fragt Bruns weiter. Ohne lange zu überlegen antwortet Schnelle, dass er sich bei seiner derzeitigen Partnerin in Groß Rosenburg aufgehalten habe. Außerdem gibt er auf Nachfrage an, dass er keine Kenntnis davon gehabt habe, dass seine Ex-Freundin größere Bargeldsummen in ihrer Wohnung aufbewahre.

Richter Bruns ruft Maria Krause in den Zeugenstand und fordert sie auf, ihre Beobachtungen mitzuteilen, ihren Vorwurf zu begründen.

Sie gibt an, dass sie rund 600 Euro in ihrer Geldkassette aufbewahrte. Als sie am 8. November nochmal einen Blick in die Kassette wirft, habe sie festgestellt, dass rund 340 Euro fehlen.

„Das ist aber ungewöhnlich für einen Dieb, dass er auch noch Geld zurücklässt“, stellt Bruns in den Raum. „Ich habe mir aber nichts gekauft“, bekräftigt Krause.

Zudem betont sie: „Ich kenne Herr Schnelle, das ist einfach seine Art. Wenn er gekränkt ist, versucht er es den anderen heimzuzahlen.“ Unter anderem wirft sie ihm noch vor, dass er das Kabel ihrer Satellitenschüssel aus Ärger durchtrennt habe. Außerdem würde ihr sonst niemand etwas Böses wollen, ist sie überzeugt.

Während der weiteren Befragung fordert Richter Eike Bruns sie immer wieder auf, ihre Beobachtungen mitzuteilen. Ob sie sich an besondere Details oder Vorkommnisse erinnert. Und Krause berichtet allerhand, nur nichts „Handfestes“. So habe sie auch Fotos von der vollen Geldkassette gemacht und auch Fotos davon, wie die 340 Euro fehlen – nur dass das rein gar nichts beweist.

Dann weist Bruns auf eine Ungereimtheit hin. „Eine Sache ist sehr auffällig. In der polizeilichen Vernehmung sagen Sie, dass Sie in Ihrer Wohnung unter anderem gehört hätten, wie jemand einen Schlüssel an Ihre Tür ansetzt, während Sie zuhause waren. Als Sie nachsehen, hätten Sie festgestellt, dass der hier Angeklagte gerade wieder verschwindet. Das ist eine ganz zentrale Beobachtung. Das war der Ankerpunkt Ihrer Geschichte bei der Polizei. Das erhärtet Ihren Vorwurf überhaupt erst. Ich habe mehrfach nachgefragt, aber Sie erwähnen das hier mit keinem Wort?“

„Ja, das stimmt. Das hatte ich nur vergessen. Es ist ja auch schon eine Weile her“, sagt die Schönebeckerin. Bruns bohrt weiter: „Und die Bilder, die Sie gemacht haben: Ich verstehe den Sinn nicht. Was soll das bringen? Sie stellen fest, dass Geld fehlt, und machen ein Foto? Das wirkt so, als wollten Sie Beweise fingieren, die es nicht gibt.“

Maria Kraus reagiert resigniert. „Das war mir vorher schon klar“, nuschelt sie mehr zu sich, als zum Gericht. Was sie mit den Bildern beweisen wollte, lässt sie offen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern einen Freispruch. Bruns und die zwei Schöffen folgen dieser Empfehlung. Ohne Beweise und mit unterschiedlichen Aussagen von Krause, sei Tom Schnelle nur freizusprechen.