1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Wie brach sich die Koma-Patientin den Arm?

EIL

Gerichtsurteil Wie brach sich die Koma-Patientin den Arm?

Eine Koma-Patientin brach sich einen Arm. Wie es dazu kam, konnte das Gericht in Schönebeck nicht klären.

Von Jan Iven 16.04.2019, 09:00

Schönebeck l Warum die junge Koma-Patientin am Ende einen gebrochenen Arm hatte, ließ sich im Nachhinein auch am Amtsgericht Schönebeck nicht mehr wirklich klären. Der Staatsanwalt ging zumindest von einem „Augenblicksversagen“ der 32-jährigen Pflegerin aus, die sich daher wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten musste. Auch wenn die Details der Vorkommnisse weiter im Unklaren bleiben, forderte der Jurist eine Geldstrafe.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte die Koma-Patientin den Bruch in der Obhut der Pflegerin erlitten, wobei der Jurist der Frau ausdrücklich keine böse Absicht unterstellte. Nach Aussagen der Pflegerin hatte die Patientin, die seit einem Unfall im Koma liegt, einen längeren spastischen Anfall erlitten. Solche starken Anfälle hatte die Patientin immer wieder. Dabei können durchaus auch so starke Kräfte entwickelt werden, dass Gliedmaßen brechen können.

Dabei könnte sich die junge Frau ihren Arm selbst bei einem heftigen Schlag gebrochen haben. Laut einem medizinischem Gutachten habe die Patientin dabei aber offenbar nicht in ihrem Bett gelegen. Darauf wiesen die Verletzungen hin. Möglicherweise befand sie sich also außerhalb ihres Bettes oder habe sich ihren Arm auf nicht mehr nachvollziehbare Weise eingeklemmt. Einen vorsätzlichen Bruch des Arms durch die Pflegerin schloss jedoch selbst der Staatsanwalt am Amtsgericht aus.

Merkwürdig außerdem: Der Koma-Patientin waren offenbar an diesem Tag Beruhigungsmittel verabreicht worden. Das durfte aber eigentlich wie sonst auch nur in Rücksprache mit ihren Verwandten geschehen. Das war in diesem Fall jedoch nicht erfolgt, wie Familienmitglieder ausgesagt hatten. Die Verabreichung der Medikamente hatte sich bei einer späteren medizinischen Untersuchung herausgestellt.

Daraus schloss der Staatsanwalt, dass die Pflegerin den gebrochen Arm der Patientin offenbar bemerkte und ihr daraufhin ohne Rücksprache das Medikament zur Beruhigung verabreicht habe.

Die Pflegerin wies die Vorwürfe komplett zurück und zeigte sich entsetzt über das Verfahren. Auch ihr Verteidiger betonte, dass vor Gericht so viele verschiedene mögliche Versionen des Geschehens präsentiert wurden, dass sich der Ablauf nicht mehr zweifelsfrei für eine Verurteilung rekonstruieren lasse.

Der Staatsanwalt forderte schließlich eine Strafe von 1000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung für die Pflegerin. Der Richter am Amtsgericht verfügte eine Strafe von 3600 Euro unter Vorbehalt. Damit muss die Strafe vorerst nicht gezahlt werden, so lange sich die Frau gut führt. Zudem sprach der Richter eine Verwarnung gegenüber der Frau aus. Darüber hinaus soll die Pflegerin 1800 Euro an das Kinderhospiz in Magdeburg zahlen.