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Gesundheit Pflichtimpfung in Schönebeck umstritten

Die Schutzimpfung gegen Masern wird 2020 zur Pflicht. Die meisten Kitaleiter in Schönebeck begrüßen das neue Gesetz.

Von Paul Schulz 07.12.2019, 08:12

Schönebeck/Staßfurt l Die verpflichtende Masernschutzimpfung tritt ab März 2020 in Kraft. So hat es der Bundestag beschlossen. Das bedeutet, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, bei ihrem Eintritt in Schule oder Kindergarten, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Ziel des Ganzen ist es, Kinder effektiv vor Masern zu schützen.

Simone Finke-Probst, Leiterin der Schönebecker Kita „Zwergenbude“, ist von dem Gesetz überzeugt. „Ich halte die Impfpflicht für eine gute Idee. Das trägt zum Schutz aller, zum Schutz der Gemeinschaft bei“, sagt Finke-Probst. Auch Ines Fischer, Leiterin der Kita „Bergmännchen“ in Staßfurt, befürwortet die verpflichtende Impfung. Sie sagt: „Ich finde die Impfpflicht wichtig. Als Kita werden wir auch darauf achten, dass die von uns betreuten Kinder die Impfung nachweisen können.“ Die Erzieher in der Einrichtung sind ebenfalls alle geimpft, so Fischer. Auch Kerstin Struwe, Leiterin der Hecklinger Kita „Gänseblümchen“, hält die Impfpflicht für „eine sehr gute Maßnahme“.

In der Schönebecker Kita „Knirpsenland“ will man die Eltern umfassend informieren. Angela Spandau, Leiterin der Einrichtung, teilt mit, dass man dafür Experten vom Gesundheitsamt einladen wolle. „Die können dann die Eltern über die Bedeutung der Impfung informieren und Fragen beantworten“, so Spandau. Auch die Leiterin des „Knirpsenland“ befürwortet die Impfpflicht. „Masern können ernste Folgen wie Gehirnentzündungen hervorrufen. Da ist eine Schutzimpfung sinnvoll“, sagt Angela Spandau.

Doch nicht jeder hält eine verpflichtende Impfung für richtig. Sabine Krause, Leiterin der Kita „Regenbogen“ in Schönebeck, sagt: „Meine persönliche Meinung ist, dass Eltern das selbst entscheiden sollten, ob ihr Kind geimpft werden soll oder nicht.“ Natürlich werde sie sich aber nach den Anweisungen des Trägers (Johanniter) und nach dem Gesetz richten, sagt Krause.

Was den Nachweis der Impfung angeht, so sind die Eltern in der Pflicht, diesen zu erbringen. Die Möglichkeiten dafür sind verschieden: Es kann der Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft vorgezeigt werden. Wurde die Krankheit bereits erlitten, so kann ein ärztliches Attest dies bescheinigen.

Übrigens sind die Impfungen auch für Personen vorgeschrieben, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, die nach 1970 geboren sind. Für Kinder, die bereits die Schule oder eine Kita besuchen, und für die betroffenen Mitarbeiter gibt es jedoch eine Übergangsfrist. Sie haben bis zum 31. Juli 2021 Zeit, die Impfnachweise vorzuweisen. Darüber hinaus müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz spätestens vier Wochen nach Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft vorweisen.

Doch was passiert, wenn die von der Impfpflicht betroffenen Personen sich dem Pieks verweigern? Laut Gesundheitsministerium wird dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro geahndet werden. Diese Geldbuße kann auch gegen die Kita-Leiter ausgesprochen werden, wenn diese nicht geimpfte Kinder aufnehmen.

„Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte“, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Überdies wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verstärkt über die neuen Regelungen informiert. Dafür werden Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.