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Haustürgeschäfte Warnung der Stadtwerke Schönebeck

In Schönebeck sind falsche SWS-Angestellte unterwegs. Die Stadtwerke warnen vor ihnen.

Von Tom Szyja 08.10.2020, 23:01

Schönebeck l Die Stadtwerke Schönebeck (SWS) warnen davor, Verträge an der Haustür mit vermeintlichen Mitarbeiten des Unternehmens zu schließen. Der Energieversorger gab in einer Meldung bekannt, generell keine Haustürgeschäfte zu tätigen. Kürzlich hätten Vertriebsmitarbeiter von anderen Energiefirmen bei Bürgern geklingelt, um ihnen angeblich bessere Strom- und Gasverträge aufzuschwatzen. Die Personen versuchten nach Angaben der Stadtwerke, dass Vertrauen der Bürger zu gewinnen. Die vorgeblichen SWS-Mitarbeiter sollen angegeben haben, dass sie im Auftrag der Stadtwerke handeln würden. Aussagen wie „Die Stadtwerke bleiben aber trotzdem ihr Vertragspartner“, sind laut Angaben der SWS ebenfalls nicht korrekt.

Fälle wie diese sind keine Seltenheit, bestätigte Polizeisprecher Marco Kopitz auf Volksstimme-Anfrage. „Viele Leute versuchen, auf diese Art Kunden der Stadtwerke zu überreden, teure Verträge abzuschließen“, so Kopitz. Aus polizeilicher Sicht bewegen sich die Delikte im Graubereich zwischem illegalem Abwerben und strafbarem Betrug.

Um sich effektiv vor Betrügern jedweder Art zu schützen, rät Kopitz folgendes: „Mitarbeiter der Stadtwerke oder von anderen Unternehmen haben immer einen offiziellen Ausweis. Diesen sollen sich Bürger vorzeigen lassen.“ Offizielle Mitarbeiter der SWS hätten für die Indentitätsüberprüfung Verständnis. Betrüger hingegen würde die Frage verunsichern, da sie hier keine großen Erfolgchancen sähen.

Darüber hinaus informieren die Stadtwerke, dass sich Betroffene bei Zweifeln jederzeit telefonisch an die SWS wenden könnten. Die Telefonnummer dafür ist: 0 39 28/ 78 86 88.

Im Zusammenhang mit Haustürgeschäften warnt die Polizei vor weiteren Betrugsmaschen. Bei fremden Gästen sollten Bürger immer ein Auge auf ihre Wertsachen haben. Während die „Opfer“ nach Dokumenten suchen, würden schnell Geldkasseten oder Schmuck entwendet. Bei solchen Fällen sei die Grenze des illegalen Abwerbens klar überschritten, und es handele sich um einen Betrugsfall.

Sollten Kunden bereits einen Vertrag unterschrieben haben, besitzen sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.