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Hochwasserschutz Dem nassen Element die Stirn bieten

Flut 2013: Nun, fünf Jahre später, schließen Stadt Schönebeck und Landesbetrieb einen Vertrag zum Hochwasserschutz ab.

Von Ulrich Meinhard 06.06.2018, 17:18

Schönebeck l Zufrieden sehen die beiden Herren aus, die am Dienstag im Kleinen Sitzungssaal des Schönebecker Rathauses zusammenkommen. Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) und dem Leiter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Burkhard Henning, ist eine gewisse Erleichterung anzusehen. Nach mehr als drei Jahren kontroverser und zäher Verhandlungen können sie einen Vertragstext unterzeichnen, der die Zuständigkeiten im Falle einer erneuten Flut der Elbe regelt. Um es kurz und bündig auszudrücken: Die Hardware liegt beim Landesbetrieb, die Software bei der Stadt.

Die Gesetzeslage nämlich ist nicht wirklich eindeutig in Sachsen-Anhalt. Zwar gehört das Vorhalten einer Wasserwehr ebenso zu den Pflichtaufgaben wie die Existenz freiwilliger Feuerwehren. Wie diese Wasserwehr auszurüsten ist, sagt das Gesetz aber nicht. Und da das fraglos mit Geld verbunden ist, im Falle einer Stadt wie Schönebeck sogar mit recht viel Geld, wollte und will sich die Stadtverwaltung nicht mehr Kosten aufbürden lassen als nötig. Die Wasserwehr Schönebeck, wenngleich bestehend aus ehrenamtlichen Helfern, braucht Kleidung, Fahrzeuge, andere Technik wie Gabelstabler und zudem sind mobile Hochwasserschutzwände in Größenordnungen notwendig - mit allem drum und dran. Die wiederum müssen gelagert und gewartet werden. Es gilt immerhin, im Ernstfall 1,8 Kilometer Strecke mit diesen Schutzwänden abzudichten. Sollten diese Aufgabe die Mitarbeiter des LHW übernehmen, wären sie schlicht und einfach überfordert - deshalb die Wasserwehren.

Kosten fallen auch bei Übungen der Wasserwehr an, etwa weil Lohnersatzkosten an die Arbeitgeber gezahlt werden müssen. (Übrigens sucht die Wasserwehr Schönebeck nach neuen Mitstreitern, vor allem im ostelbischen Bereich.)

„Wir haben lange gebraucht für diese Vereinbarung. Viele Zuständigkeiten waren zu klären. Da mussten wir uns oft in die Augen schauen“, beschreibt Bert Knoblauch das Prozedere. Gemeinsam fuhren beide Seiten in andere Städte, wie ins sächsische Dresden oder nach Elster, um sich dort über die Verteilung der Aufgaben Anregungen zu holen. Sie kamen überein, dass die Anschaffung der Schutzwände plus Equipment beim LHW liegt, die Handhabung ist Aufgabe der Stadt. „Diese Einigung haben wir ganz ohne Juristen hinbekommen, allein mit Ingenieuren“, zeigt sich Henning erstaunt bis begeistert.

Was nun noch fehlt in Schönebeck, ist eine geeignete Lagerhalle für die bereits vorhandenen Schutzwände. Geplant ist, an der alten Blumenberger Bahn, auf einer kommunalen Fläche, eine Halle errichten zu lassen, in die problemlos 30 große Container passen und in der auch noch Platz ist, um darin zu rangieren. Der Laie muss sich dazu vorstellen, dass viele Bauteile der Schutzwände an ganz bestimmten Punkten postiert werden müssen. So ist eine exakte Lagerlogistik unabdingbar. „Wenn die Wasserwehren etwas versemmeln, war‘s das. Man hat nur einen Versuch“, schildert Henning die Dramatik im Ernstfall.

Noch einmal der LHW-Chef zur Jahrhundertflut vor fünf Jahren: „Nach 2013 haben unsere Bemessungsgrundlagen nicht mehr gepasst. Die wirklichen Werte zeigt uns die Natur.“ Mit den Rekord-Pegelständen von 2013 waren quasi die neuen Grundlagen da, um herauszuarbeiten, was erforderlich ist, um große Schäden zu vermeiden. Sprich: neue Deiche, höhere Deiche, auch höhere Schutzwände und dafür stabilere Fundamente. Apropos: Die Fundamente beziehungsweise Halterungen im Elbtor müssen neu gesetzt werden. Bei der Flut 2013 hat die Wand zwar gehalten - aber gerade so.

Knapp 100.000 Euro stellt die Stadt für den Haushalt 2018/19 ein, um der Aufgabe Hochwasserschutz gerecht zu werden.