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Körperverletzung Stalker kommt mit Bewährung davon

Ein 53-Jähriger aus Barby hat immer wieder seine Nachbarin angegriffen.

Von Jan Iven 24.06.2020, 19:16

Schönebeck l Zum Schluss drückte der Angeklagte den Kopf seines Opfers sogar in einen Kaninchenstall. „Wie die Axt am Walde“, so der Richter am Amtsgericht Schönebeck, hatte der 53-Jährige im Garten seiner Nachbarin gewütet. Erst trat der Angeklagte das Gartenportal ein, dann schlug er der Frau mehrfach gegen den Hals und schubste sie zu Boden, bevor er sie in den Stall drückte.

Und das war nicht der erste und einzige Vorfall zwischen den beiden. Insgesamt acht körperliche Angriffe des Angeklagten zählte der Richter bei der Verhandlung am Mittwoch am Amtsgericht auf. Unter anderem hielt der Angeklagte die Frau mehr als eine Stunde in einer Einzäunung für Mülltonnen fest, bis Passanten eingriffen. Nach Zeugenaussagen hatte sich der Mann in eine unerwiderte Bewunderung für die Frau hineinsteigert. Der Angeklagte hatte bereits sämtliche Vorwürfe eingeräumt.

Der Mann selbst gab vor Gericht allerdings an, dass sie ihn immer wieder provozieren würde. Inzwischen hat die Geschädigte eine Verfügung gegen ihn erwirkt, nach der er ihr nicht näher als 100 Meter kommen darf. Auch Anrufe und Nachrichten sind verboten. Zuvor hatte die Frau innerhalb weniger Tage mehr als 20 Anrufe und Textnachrichten von ihm registriert. Auch einen Bekannten der Frau hatte der Angeklagte im vergangenen August in seinem Auto angegriffen und dabei mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Der arbeitslose Angeklagte, der als Kind die Förderschule abgebrochen hatte, kämpft seit seiner Jugend mit einer Alkoholsucht und leidet laut Gutachten an einer alkoholbedingten Personlichkeitsstörung. Unter Alkoholeinfluss soll er nach Zeugenangaben extrem reizbar sein.

Immerhin: Nach einer ersten Gerichtsverhandlung im vergangenen Herbst soll der Angeklagte von einem Tag auf den anderen mit dem Trinken aufgehört haben. Auch die Nachbarin bestätigte, dass es seitdem keine Probleme mehr zwischen den beiden gegeben hatte. Der erneute Gerichtstermin war nur angesetzt worden, weil damals nicht alle Straftaten verhandelt worden waren. Unter anderem hatte der Mann die Frau wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung mit dem Tode bedroht, offenbar, um sie kurz vor dem Prozess zum Schweigen zu bringen, so der Richter am Amtsgericht Schönebeck. Doch „nun ist Ruhe“, wie die Frau als Zeugin bestätigte.

Für mildernde Umstände sah der Richter dennoch keine Veranlassung. Der Angeklagte wurde in Anbetracht seiner Vorstrafen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteil, die zur Bewährung ausgesetzt werden. So liefen gegen ihn bereits Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Trunkenheit am Steuer. Sollte der Mann wieder Straffällig werden, kommt er nicht mehr um eine Haft herum. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert, der Verteidiger hatte sich dem angeschlossen. Beide Seiten verzichteten bereits auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.