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Krankenhaus Eiszeit zwischen Ameos und Kreis

"Müssen wir uns Sorgen machen?" Diese Frage stellte jüngst Egelns Bürgermeister, nachdem ein Patient lange durch die Gegend gefahren wurde.

Von Daniel Wrüske 16.04.2018, 18:37

Schönebeck/Staßfurt l Der Salzlandkreis macht für die Verschlechterung der Hilfsfristen im Rettungsdienst auch Krankenhausbetreiber Ameos verantwortlich. Die Verwaltung wirft dem Medizindienstleister vor, in großer Anzahl Kliniken abzumelden. Auch das Awo-Krankenhaus handele so. So sind Rettungsfahrzeuge und Personal im Rettungsdienst lange gebunden, weil sie weiter fahren oder lange an Krankenhäusern warten müssten. Das führe dazu, dass sie für andere Einsätze nicht zur Verfügung stünden. Dann müssten Krankenwagen aus anderen Bereichen ersatzweise fahren, was auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen drücke.

Landrat Markus Bauer (SPD) schreibt in einer Mitteilung an den Kreistag, dass sich Klinik-abmeldungen häufen würden. Er legt den Politikern eine Liste bei, die abgemeldete Stationen der Krankenhäuser im Salzland vom 1. Januar bis Ende März zusammenfasst. Der Kreischef pocht auf die Einhaltung des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt, wonach stationäre medizinische Einrichtungen mit einer Notaufnahme Patienten zur Erstversorgung aufnehmen und auch in ihre Fachbereiche übernehmen müssten. Dieser Grundsatz werde derzeit in den Kliniken des Salzlandkreises nicht immer eingehalten.

Der Landrat hat bereits im November Ameos aufgefordert, die aus den Klinikabbestellungen resultierende Situation abzustellen. Als im Februar 2018 Rettungsdienst und Ärzte sich weiter über die Abmeldungen beschwerten, zog Markus Bauer Landesverwaltungsamt, Landkreistag, Innen- sowie Sozialministerium hinzu. Im März habe es eine Arbeitsberatung mit den Behörden gegeben. Daraufhin müssen alle Kreise und kreisfreien Städte die Abmeldungen von Krankenhausstationen bei der Leitstelle dokumentieren. Am 6. März hat der Kreis Ameos erneut schriftlich aufgefordert, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Einen Tag später erhielt auch das Awo-Krankenhaus Calbe mit ähnlichem Wortlaut Post aus Bernburg. Gespräche mit den Ministerien laufen, zudem mit der Kassenärztlichen Vereinigung und Kostenträgern – wobei der Landkreis auf die unzureichende Erfüllung der Hilfsfrist als Resultat der Abmeldungen hinweist.

Markus Bauer baut eine Drohkulisse auf: Er schreibt, dass der Kreis als Träger des Rettungsdienstes keine Möglichkeiten der Sanktion gegenüber dem Klinikbetreiber habe. Man könne nur intervenieren, kontrollieren und die Ministerien in ihrer „Fachaufsicht“ hinzuziehen.

Doch die Behörden in Magdeburg haben klare Vorstellungen von ihren Möglichkeiten. Eine „Aufsicht“ gebe es nur beschränkt, teilen Innenministerium (für Rettungsdienst und Leitstellen zuständig) und Sozialministerium (Krankenhäuser) gleichlautend mit. Beide Behörden weisen auf die kommunale Selbstverwaltung des Salzlandkreises in diesen Fragen hin. „Es ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Gleiches gilt für den Betrieb der Rettungsdienststellen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte ebenfalls zuständig sind“, so Stefan Brodtrück vom Innenministerium.

Andreas Pinkert vom Sozialministerium sagt Selbiges für die Krankenhäuser. Das Krankenhausgesetz regele, „dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Krankenversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des Krankenhausplanes sicherzustellen haben“. Sie können diese Aufgabe erfüllen, indem kommunale Krankenhäuser vorgehalten werden oder freigemeinnützigen Krankenhäusern oder privaten Krankenhäusern diese Aufgabe übertragen wird. Die Entscheidung hierüber treffe der Salzlandkreis im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung. Maßgabe ist die Einhaltung des Gesetzes. „Krankenhäuser sind leistungsfähige, eigenverantwortlich wirtschaftende - also organisatorisch von der staatlichen Verwaltung unabhängige - Unternehmen. Daher gibt es auch keine staatliche Krankenhausaufsicht.“ Sanktionen könnten demnach auch nur Kreise und kreisfreie Städte in Betracht ziehen, wenn eine von Gesetzes wegen anfallende Leistung oder Aufgabe nicht erbracht werde. „Verstöße, dass Landkreise und kreisfreie Städte ihren Sicherstellungsauftrag nicht erfüllen, sind derzeit nicht bekannt.“ Gleichwohl sei das Ministerium involviert. Die Krankenhausplanung für das Land erfolge nach den Absprachen zwischen Kreisen und Krankenhausbetreibern. Die erbrachten Leistungen eines Krankenhauses - Fallzahlen nach Fachgebieten - werden außerdem jährlich durch das Ministerium erfasst.

Stefan Brodtrück und Andreas Pinkert berichten übereinstimmend, dass der Landkreis sich an die Ministerien gewandte habe, dabei sei es um Engpässe bei der Aufnahme von Patienten gegangen. Mehr als in der Sache vermitteln werde man aber nicht: „Um die Notfallrettung im Sinne der Patienten zu regeln, steht das Land den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten gerne für beratende Gespräche zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Krankenhäuser alle vorhandenen Notfallkapazitäten nutzen und den Leitstellen zur Koordinierung der Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Hierzu werden in den nächsten Monaten Gespräche geführt“, so Stefan Brodtrück.

Viele Gesprächsrunden also. Eine Konstellation kommt dabei offensichtlich gar nicht vor: der direkte Kontakt zwischen Ameos und der Landkreisleitung. Immer noch ist der Verkauf der Krankenhäuser Thema. Kreis und Klinikbetreiber wollen jeweils ihr Recht vor Gerichten ausfechten. Kreistagsmitglieder sprechen davon, dass die Kontakte eingefroren sind. Weder der Landkreis noch Ameos äußern sich dazu. Ameos sagt aber, dass man seinem gesetzlichen Auftrag nachkomme. Selbst wenn Stationen abgemeldet seien, seien die Notaufnahmen immer offen und könnten angefahren werden, warum das nicht passiere, müsse der Landkreis mit Leitstelle und Rettungsdienst beantworten. Die „Abmeldungen“ seien im Übrigen Hinweise zum Erreichen der Grenze der Leistungsfähigkeit, etwa wenn nur noch eine beschränkte Anzahl von Beatmungsplätzen da sei. Dieser Anzeige müsse man nachkommen, damit im möglichen Fall eines Anfalls von vielen Verletzten klar sei, was die Krankenhäuser noch im Stande sind zu leisten.

Verhärtete Fronten - Initiative ergreift aber jetzt ein Teil der Politik. Die Fraktion Die Linke im Kreistag will das Thema Krankenhausversorgung öffentlich diskutieren. Dabei sieht die Fraktion Kreis und Land gleichermaßen in der Pflicht. Der Landkreis habe weiterhin die Verantwortung für den Sicherstellungsauftrag der stationären Gesundheitsversorgung der Bürger inne. „Insofern hat sich auch der Kreistag mit den offensichtlichen Defiziten bei den privaten Krankenhausbetreibern - insbesondere bei Ameos - zu befassen und darauf zu drängen, dass diese schnellstmöglich behoben werden“, sagt Fraktionschef Christian Jethon.

Wenn Krankenhaus zur Kommunalen Selbstverwaltung gehöre, dann sei der Landesgesetzgeber gleichzeitig aufgefordert, Parameter festzulegen, anhand derer die Kommunen in die Lage versetzt werden, die privaten Krankenhausbetreiber entsprechend zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. „Der Krankenhausplan, an dessen Erstellung die Kommunen im Übrigen nur beteiligt sind, wenn sie selbst Krankenhäuser betreiben - ist dafür aus Sicht der Fraktion in jetziger Form kein geeignetes Mittel, da darin unter anderem keine Bettenzahlen festgeschrieben sind.“

Der Landrat sei aufgefordert, beim Land die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages einzufordern und gleichzeitig die strukturellen Voraussetzungen innerhalb der Kreisverwaltung zu schaffen, um insbesondere mit Blick auf die Probleme bei Ameos die Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Sozialausschuss des Kreistags befasst sich heute mit dem Thema.