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Kreis gegen Ameos Erster Streit nun beigelegt

Etappensieg für den Salzlandkreis: Das Oberlandesgericht Naumburg hat ein wegweisendes Urteil gesprochen.

Von Olaf Koch 14.01.2017, 00:01

Schönebeck/Staßfurt l Es ist nicht überliefert, ob am Donnerstag im Landratsamt eine Flasche Sekt entkorkt wurde. Vorstellbar wäre es zumindest aber. Es ging um rund 20 Millionen Euro. Bei einem so hohen Betrag und einem Gerichtsurteil ohne Revisionsmöglichkeit darf man sich schon mal freuen. Auch ausgelassen.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat am Donnerstag zum Rechtsstreit zwischen dem Salzlandkreis gegen den in der Schweiz ansässigen Krankenhausbetreiber Ameos in vollem Umfang zugunsten des Salzlandkreises entschieden. Damit wurde ein langes Gerichtsverfahren über das Landgericht Magdeburg bis nach Naumburg (vermutlich) endgültig abgeschlossen.

Im Kern ging es dabei um die Frage, ob bei der Bemessung des endgültigen Kaufpreises für die früheren Salzlandkliniken bestimmte Bilanzpositionen berücksichtigt werden dürfen. Das Gericht hat nun festgestellt, dass Rückstellungen – Beendigung der Mitgliedschaften im Kommunalen Schadensausgleich, Beendigung der Mitgliedschaften in der Zusatzversorgungskasse und Rückstellungen für Fördermittelrückzahlungen – im Umfang von rund 20 Millionen Euro nicht zulasten des Salzlandkreises angesetzt werden dürfen. Das Gericht hat damit die Rechtsauffassung des Salzlandkreises eindeutig bestätigt, so Landrat Markus Bauer (SPD) am gleichen Abend in einer ersten Reaktion.

Das Oberlandesgericht hat außerdem die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Ob Ameos eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen wird, bleibt abzuwarten. Vermutlich aber nicht, was aus einer Stellungnahme der Ameos-Gruppe aus Zürich hervorgeht. Nach Auskunft von Richter Henning Haberland vom Oberlandesgericht Naumburg dürfte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ginge. „Das ist aber meines Wissens nach in diesem Fall schwer anzunehmen, weil es um eine konkrete Auslegung eines Vertrages ging“, so Haberland auf Anfrage der Volksstimme.

Eine gewisse „Überlegenheit“ nach dem Gerichtsurteil ließ Landrat Markus Bauer im Gespräch nicht erkennen. Er dankte in diesem Zusammenhang dem Kreistag für das Vertrauen und die Unterstützung beim gemeinsam eingeschlagenen Weg. Denn es waren die Mitglieder des Kreistages unter Leitung des damaligen Landrates Ulrich Gerstner (SPD), die sich im November des Jahres 2013 für den Klageweg entschieden. „Der Kreistag hat damals also eine richtige Entscheidung getroffen, als er sich mit dem Beschluss hinter die Verwaltung stellte und den langen Klageweg auch durchhielt. Das möchte ich an dieser Stelle hervorheben“, so der Landrat zur Volksstimme.

Nach Ansicht von Markus Bauer sei eine baldige Beilegung der Streitigkeiten mit Ameos nun wichtig, so sein Wunsch und die Hoffnung auf Rückkehr zur inhaltlichen Zusammenarbeit. „Zum Wohle der Sache und auch deshalb, weil Ameos im Landkreis ein großer und wichtiger Arbeitgeber ist“, resümierte Bauer.

Die Ameos-Gruppe in Zürich begrüßte es auf Anfrage der Volksstimme, dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg nun beendet ist. „In diesem Verfahren konnte und durfte es ausschließlich darum gehen zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Schiedsgutachter tätig wird“, teilte Florian Deumeland, Leiter Unternehmenskommunikation von Ameos in der Schweiz mit.

Der Kaufvertrag sieht nach Ansicht von Ameos vor, dass die Feststellung des Jahresergebnisses 2011 durch einen Schiedsgutachter und nicht durch ein Gericht zu erfolgen habe.

Das ist auch unbenommen: In der Klage vor dem Landgericht Magdeburg und dann in der zweiten Instanz ging es darum, ob bestimmte Bilanzsummen mit eingerechnet werden dürfen. Nach Meinung von Ameos sollte genau diese Frage in dem Schiedsgutachterverfahren mit geklärt werden. Der Landkreis dagegen vertrat die Auffassung, diese Frage getrennt von einem Gericht entscheiden zu lassen und danach mit einem möglich Schiedsgutachterverfahren zu beginnen.

Dafür ist der Weg nun nach dem Urteil vom Oberlandesgericht frei. „Mit dem Ergebnis des nun zu erstellenden Schiedsgutachtens kann die Berechnung der zweiten Kaufpreisrate erfolgen sowie der Ameos zustehende Verlustausgleich. Dazu hat der Landkreis in den Kreisfinanzen eine Rückstellung in Höhe von neun Millionen Euro gebucht“, weiß der Leiter der Ameos-Kommunikation weiter zu berichten.

Axel Paeger, Vorsitzender des Vorstandes der Ameos- Gruppe, sagte zur Volksstimme: „Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg wäre nicht nötig gewesen. Denn es war seinerzeit der Wunsch des Landkreises, im Kaufvertrag den Ausschluss des Rechtsweges festzulegen.“

Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen trägt Ameos nun in voller Höhe. Beide Parteien hatten sich bei der letzten mündlichen Verhandlung auf einem Streitwert von zwei Millionen Euro geeinigt. Damit dürften die Prozesskosten in etwa bei einem mittleren fünfstelligen Betrag angelangt sein.