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Kreisumlage Millionen-Loch in Kreishaushalt

Mit einem Minus von 5,2 Millionen Euro hat der Kreistag Schönebeck für den Kreishaushalt 2019 gestimmt. Woher kommt das Defizit?

Von Emily Engels 03.04.2019, 11:00

Schönebeck/Staßfurt l In mehreren Ausschüssen musste Andrea Schellenberger, Leiterin vom Fachbereich für Finanzen, Recht und Service, diesen Satz sagen: „Einen ausgeglichenen Haushalt, den konnten wir nun zum zweiten Mal nicht erreichen.“

Das Problem können die Kreisverwaltungs-Mitarbeiter direkt beim (Doppel-)Namen nennen: Kreisumlage-Hebe-satz. Denn der muss in diesem Jahr geringer ausfallen – und reißt dadurch eben jenes Millionen-Loch in den Kreishaushalt. „Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen, hätten wir eigentlich einen Hebesatz von 46,6 Prozent erheben müssen“, führt Franka Jacob, Fachdienstleiterin Finanzmanagement aus.

Warum sie diesen Hebesatz jedoch nicht von den Kommunen verlangen konnten, hängt mit den Geschehnissen aus dem vergangenen Jahr zusammen. Denn da hatte die Stadt Hecklingen erfolgreich gegen die Kreisumlage aus dem Jahr 2017 geklagt: Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat den Umlagebescheid für 2017 aufgehoben.

Der Kreis habe „wesentliche Verfahrens- und Beteiligungsrechte der zur Zahlung verpflichteten Städte und Gemeinden“ bei der Berechnung der Höhe der Kreisumlage nicht beachtet, beanstandet das VG damals. Neben Hecklingen haben zehn weitere Kommunen des Salzlandkreises gegen die Kreisumlage geklagt. Darunter die insgesamt fünf Gemeinden der Verbandsgemeinde (VG) Egelner Mulde und die Gemeinden der VG Saale-Wipper.

Um weitere Klagen zu vermeiden, hat die Kreisverwaltung einen ausführlichen Abwägungsprozess zur Festsetzung der Kreisumlage durchgeführt. Dazu wurden unter anderem Anhörungsgespräche mit den Gemeinden geführt und detailliertes Zahlenmaterial zu den kommunalen Finanzen angefordert.

Danach wurden die Kommunen anhand eines komplexen Systems in ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Dabei wurde für alle Kommunen mit wegfallender Leistungsfähigkeit ein Hebesatz-Wert von 24,85 Prozent berechnet. Allen restlichen Kommunen wurde der Wert von 46,62 Prozent zugemutet. Daraus entstand dann laut Jacob ein Mittelwert von 42,44 Prozent. Da der Kreis jedoch unter der interkommunalen Umverteilung der Bundesbeteiligung für Unterkunft und Heizung leide, wurde auf diesen Wert nochmal 1,3 Prozent draufgerechnet – so sind die 43,74 Prozent entstanden.

Von einigen Kreistagsmitgliedern wurde dieses Vorgehen bereits in den Ausschüssen – und auch im Kreistag – scharf kritisiert. Sabine Dirlich (Die Linke) merkte an: „Die Berechnung ist einfach unfair. So werden die Kommunen, die eh schon gut dastehen, entlastet.

Bereits im Finanzausschuss plädierte Sven Hause als Einzelperson für einen Hebesatz von 42,44 Prozent für die Kommunen. Ihn störte unter anderem, dass die Kreisverwaltung die 1,3 Prozent auf den errechneten Mittelwert draufgepackt hat. „Es gibt nirgendwo eine genaue Darstellung, wie sie zu dem Wert gekommen sind“, kritisierte Hause.

Kritik an der Erhöhung des Hebesatzes um 1,3 Prozent übte auch Silvia Ristow (Fraktion Die Linke). So kommen bei der Umverteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung des Bundes nur eine Million Euro bei den Kommunen an. Durch die Erhöhung der Kreisumlage um 1,3 Prozent werde auf diesem Wege mehr Geld bei den Kommunen abgeschöpft, kritisiert Ristow. Sie findet: „Das ist einfach systemfremd.“

Manfred Püchel (SPD-Fraktion) merkte zum Thema Hebesatz an: „Fest steht doch, dass das Land uns nach wie vor zu wenig Geld gibt. Jetzt brauchen wir jedoch erstmal einen Haushalt. Egal wie schlecht der ist.“ Holger Dittrich (FDP-Fraktion) resümierte: „Es gibt mehr Gründe dem Haushaltsplan zuzustimmen, als ihn abzulehnen.“ Das sah auch Gerald Horst Bieling (CDU-Fraktion) so. Er sagte: „Ohne genehmigten Haushalt hätten die Kommunen den alten Hebesatz (47,06 Prozent) bezahlen müssen.“

Die Mehrheit des Kreistages hat dem Haushalt zugestimmt. Gegen den Haushalt hat die Mehrheit der Fraktion Die Linke gestimmt. Als nächsten Schritt muss das Landesverwaltungsamt den Haushalt genehmigen.