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Kreisumlage Müssen Kommunen mehr zahlen?

Der Streit um die Kreisumlage im Salzlandkreis nimmt kein Ende.

Von Emily Engels 17.01.2019, 05:00

Schönebeck/Staßfurt l „Wenn das stimmt, dann können wir die Anhörung von 2018 in die Tonne hauen“, sagt Calbes Bürgermeister Sven Hause (parteilos). Grund für seine Wut ist ein vorläufiger Bescheid über die Höhe der Kreisumlage. Denn darin steht, dass die Kommunen vorläufig den Hebesatz zahlen müssen, der für 2018 galt – nämlich 47,06 Prozent. In einer Mitteilung vom Kreis aus dem August 2018 steht jedoch, dass nach dem damaligen Stand des Haushaltsentwurfes für 2019 ein Hebesatz von 44,01 Prozent geplant sei, so Hause. Der Calbenser Bürgermeister ärgert sich über die Vorgehensweise des Kreises. „Durch den – wenn auch vorläufig – höheren Hebesatz wird die Liquidität der Kommunen jetzt noch zusätzlich geschwächt“, sagt Sven Hause.

Für die Kommunen ist der Unterschied zwischen einem Hebesatz von 47,06 Prozent und 44,01 Prozent teilweise erheblich. Für Calbe geht es um zirka 250.000 Euro, für Staßfurt um 800.000 Euro und für Schönebeck um etwa eine Million Euro.

Auch Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) habe sich im ersten Moment über den Bescheid geärgert. Denn obwohl der vorläufige Bescheid zwar rechtlich nachvollziehbar sei, schließlich beziehe er sich auf die Beschlussfassung des Kreishaushaltes von 2018, ärgere ihn „die Art und Weise“. Er findet, dass der Bescheid unangekündigt für die Kommunen kam. Auch Hause bekräftigt: „Ein kleine Vorinformation hätte schon eine Menge lösen können.“

In den Anhörungen der Kommunen für die Festlegung der Kreisumlage sei ein solcher vorläufiger Bescheid nicht in Aussicht gestellt worden. Auch als es im Dezember im Kreistag um die Diskussion zum Nachtragshaushalt ging, sei von einem solchen vorläufigen Bescheid noch nicht die Rede gewesen. „Da hätte ich mir schon mehr Infos beziehungsweise einen Hinweis gewünscht“, so Knoblauch. Und auch er rechne nach den umfassenden Anhörungen des Kreises im vergangenen Jahr mit einem entgültigen Hebesatz von 44,01 Prozent. „Das erwarten wir für die Haushaltsbeschlussfassung im März“, so Knoblauch. Die Stadt Schönebeck wäge jetzt ab, ob sie den vorläufigen Bescheid vor Gericht anfechten.

Etwas gelassener sieht es Staßfurts Oberbürgermeister Sven Wagner (SPD). Er sehe den Bescheid als das, was er ist: eine vorläufige Festsetzung. Und er gehe weiter davon aus, dass der Hebesatz auf 44,01 Prozent angepasst werde. „Das haben wir auch in unseren derzeitigen Haushaltsplanungen für Staßfurt so berücksichtigt“, sagt Wagner. Sollte es nicht dazu kommen, behalte man sich natürlich weitere Schritte vor.

Landrat Markus Bauer (SPD) sagte der Volksstimme, dass die Kreisverwaltung, wenn noch kein Haushalt für das aktuelle Jahr bestehe, gesetzlich dazu verpflichtet sei, bis zum 20. Januar einen vorläufigen Bescheid an die Kommunen zu schicken. Im Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt stehe unter Paragraph 21, dass, wenn noch kein Haushalt feststeht, der zuletzt gültig gemachte Hebesatz weiter gelte.

Sven Hause weist jedoch darauf hin, dass der Landkreis laut FAG die Kreisumlage anhand der für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen vorläufig erheben könne. „Da steht jedoch ganz klar kann und nicht muss“, kritisiert er.

Bauer appelliert unterdessen auf Rücksichtnahme und Vernunft. „Wir arbeiten jetzt die nötigen Schritte ab“, sagt er. „Bis ein Haushalt vom Kreistag beschlossen wird, ist der vorläufige Bescheid rechtsgültig.“

Hause findet, dass bis dahin Vorsicht geboten ist. „Wir müssen jetzt genau prüfen, wie wir mit dem Bescheid umgehen“, sagt er. Er weist auf den zweiten Absatz des FAG hin. In dem steht, was passiert, wenn bis zum Ende des Jahres kein Haushalt zustandegekommen ist. Denn dann setze der Landkreis die Kreisumlage anhand der zuletzt bekanntgemachten Umlagesätze fest. Und das wären in diesem Fall die 47,06 Prozent.