1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Straßenreinigung in Schönebeck wird teurer

EIL

Mehrkosten Straßenreinigung in Schönebeck wird teurer

Zum 1. Januar 2018 sollen in Schönebeck die Gebühren für die Straßenreinigung steigen. Deutlich um mehr als 50 Prozent.

Von Ulrich Meinhard 16.11.2017, 00:01

Schönebeck l Es wird teurer. Deutlich teurer. Die Stadt Schönebeck will die Gebühren für die Straßenreinigung anheben. Eine Erhöhung zwischen 46 bis 68 Prozent steht den Schönebeckern ins Haus. Wieso das?

„Gebühren müssen immer wieder kalkuliert und nachjustiert werden. Einige Dinge waren bislang nicht so ganz klar fixiert“, sagt der zuständige Dezernent Joachim Schulke während der Sitzung des Finanzausschusses am Dienstag im Rathaus. Kämmerin Petra Pöschke ergänzt, dass die jetzige Satzung noch aus dem Jahr 2012 stammt. Seitdem habe es Tarifsteigerungen für die Beschäftigten - im Schönebecker Fall für die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes - gegeben. Und Finanzdezernentin Ina-Babette Barann stellt klar: „Wir müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulieren.“ Seien bislang nur die Kosten für die große Kehrmaschine auf die Bürger umgelegt worden, sollen nun auch die Kosten für manuelle Reinigungen bei den Gebühren hinzukommen.

Die Stadträte Torsten Pillat und Heinz-Günter Burghart (beide CDU) haben so ihre Bauchschmerzen mit der geplanten Gebührenanhebung. „Ich verstehe diese deutliche Steigerung von 50 Prozent für die Bürger nicht“, sagt Pillat. Ähnlich äußert sich Burghart. Die Anhebung der Grundgebühr (die Grundgebühr beinhaltet alle Kosten, die die Verwaltung direkt betreffen, wie etwa Personalkosten, Betriebskosten) könne er, Burghart, noch nachvollziehen. Aber wieso ist auch eine Erhöhung beim Stundensatz für die laufenden Meter (Frontmeter entlang der Straße) geplant? Die würden schließlich gleich bleiben.

Auch der Ausschussvorsitzende Steffen Behm (SPD) fragt nach: „Warum werden jetzt die Kosten für die manuelle Reinigung umgelegt, wenn das bislang nicht der Fall war?“ Die Antwort von Ina-Babette Barann fällt kurz und knapp aus: „Das ging bisher nicht. Jetzt geht es.“ Torsten Pillat möchte von der Verwaltung eine Darstellung zugearbeitet bekommen, wie genau diese Zahlen zustande kommen.

Stadtrat Thoralf Winkler (Grüne) wägt ab: „Jeder muss in regelmäßigen Abständen seinen Gehweg reinigen. Für die Thälmann-Brücke, für die die Stadt zuständig ist, gilt das aber nicht.“ Hier würden, so Winkler, immer wieder Glasscherben liegen und zwar über zwei, drei Wochen. Für Fahrradfahrer sei das ein echtes Problem. Dezernent Joachim Schulke widerspricht dem Eindruck, auf der Brücke würde über Wochen keine Straßenreinigung ausgeführt. „Der Gehweg wird regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Leider gibt es Bürger, die das nicht honorieren.“ Immer wieder würden von Unbekannten offenbar Flaschen zerschlagen. Schulke: „Das kann in einer Woche, drei bis vier Mal hintereinander passieren.“ Der Eindruck von Thoralf Winkler, die Scherben würden wochenlang liegen, sei deshalb ein rein subjektiver.

Was bedeutet die geplante Anhebung der Straßenreinigungsgebühren jetzt konkret für den Geldbeutel der Bürger? Aus der Beschlussvorlage errechnet die Volksstimme folgendes:

Je nach Reinigungsklasse (es gibt drei) steigen die Kosten in Reinigungsklasse 1 - bei einem hier angenommenen Beispiel von zwölf Metern Straßenfrontlänge für ein Grundstück - von jetzt 34 auf dann 53 Euro pro Jahr. In der Reinigungsklasse 2 von 25 auf 41 Euro, in der Reinigungsklasse 3 von 20 auf 34 Euro (jeweils gerundet). In der Reinigungsklasse 1 wird einmal in der Woche gereinigt, in der 2 alle 14 Tage, in der 3 einmal im Monat.

Zur Reinigungsklasse 1 gehören im Wesentlichen alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen mit besonderer Verkehrsbedeutung. Zur Reinigungsklasse 2 gehören Gemeindestraßen, zur Reinigungsklasse 3 alle übrigen Straßen. Die neue Satzung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten, darüber wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 7. Dezember entscheiden. Der Finanzausschuss nahm die Vorlage lediglich zur Kenntnis, aufgrund des Klärungsbedarfs erfolgte keine Abstimmung.

Übrigens: Es gibt im Stadtgebiet Straßen, in denen weder gekehrt wird, noch ein Winterdienst erfolgt. Für die Anwohner fallen deshalb auch keine Straßenreinigungsgebühren an.