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  7. Mehrwegpflicht in Gastronomie: Das sagen Restaurantbetreiber aus Schönebeck und Staßfurt

Neues Verpackungsgesetz Wie Restaurantbetreiber aus Schönebeck und Staßfurt die neue Mehrwegpflicht in der Gastronomie beurteilen

2023 tritt die Mehrwegpflicht in der Gastronomie in Kraft. Müssen Restaurantbesucher in Schönebeck und Staßfurt dann eigene Tupper-Dosen mitbringen oder Pfand für die Essens-Verpackung abdrücken?

Von Paul Schulz 16.12.2022, 06:45
Das neue Verpackungsgesetzt sagt Einwegbehälternden Kampf an. Restaurantbetreiber sind auch in Staßfurt und Schönebeck ab 2023 dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative anzubieten.
Das neue Verpackungsgesetzt sagt Einwegbehälternden Kampf an. Restaurantbetreiber sind auch in Staßfurt und Schönebeck ab 2023 dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative anzubieten. Foto: dpa

Schönebeck/Staßfurt - Abfälle vermeiden, Rohstoffe sparen, die Umwelt schonen – das sind die Ziele des neuen Verpackungsgesetzes. Mit dem Gesetz kommt pünktlich zum Jahreswechsel auch die Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Ab 2023 sind dann Caterer, Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet Speisen und Getränke zum Mitnehmen beziehungsweise bei Lieferung auch im Mehrwegbehälter anzubieten – als Alternative zu Einwegbehältnissen, die aber weiterhin erlaubt sind. Das betrifft große Fastfood-Ketten genauso wie lokale Gaststätten wie das Staßfurter Landhausoder den „Stadtpfeifer“ in Schönebeck. Die Umsetzung bezeichnet man in dem Schönebecker Lokal als „nicht ganz so einfach.“ Denn der Teufel steckt im Detail.