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Mietkosten Das Warten auf Rückzahlung

Eine alleinerziehende Mutter aus Egeln ist eine von Hunderten, die gegen das Jobcenter des Salzlandkreises geklagt haben.

Von Emily Engels 09.02.2019, 08:30

Schönebeck/Staßfurt l „Eine paar neue Schuhe für mich oder meine Söhne oder eine neue Jacke – das ist manchmal einfach nicht drin“, sagt Nicole F. (Name von der Redaktion geändert) und schaut auf den Boden. „Ich muss jeden Cent umdrehen. Wenn meine Kinder mal einen besonderen Wunsch haben, muss ich dafür bis Weihnachten sparen.“ Die 31-Jährige sitzt am Esstisch ihrer Wohnung am Stadtrand von Egeln. Die dreifache junge Mutter ist seit zehn Jahren alleinerziehend. Immer wieder findet sie eine Arbeitsstelle – etwa in Call-Centern – allerdings immer nur auf befristete Zeit.

Ihr geringes Gehalt stockt sie durch Hartz IV auf. „Ich wünschte, dass unser Flur nicht so groß wäre, und dafür in der Wohnung selbst ein klein wenig mehr Platz“, sagt Nicole F. Ihre Miete – die junge Mutter zahlt etwa 550 Euro warm – übernimmt das Jobcenter nicht komplett. Nicole T. muss im Monat zirka 100 Euro zuzahlen. Der Grund: Das Jobcenter bewertet ihre Wohnung als nicht angemessen. Sie hat die Wahl: Entweder, sie zieht in eine günstigere Wohnung, oder sie muss die Differenz zahlen.

Nicole F. wählt notgedrungen die zweite Variante. „In Egeln habe ich immer wieder geschaut, nie gab es eine passende Wohnung“, beschreibt sie. Ihre Kinder, die zehn, elf und zwölf Jahre alt sind, bräuchten alle ihr eigenes Zimmer. Das Jobcenter erwartet von ihr, dass sie – wenn sie nicht zuzahlen möchte – irgendwo anders im Kreis in eine als angemessen empfundene Wohnung zieht.

Nicole F. will jedoch unbedingt in Egeln wohnen bleiben. Die 31-Jährige hat hier ihre Familie, ihr gesamtes Sozialnetz. „Bei einem Umzug in eine andere Stadt im Kreis würde da viel wegbrechen“, so die Mutter.

Bisher hat das Jobcenter den Bedarf für Unterkünfte in zwei Mietkategorien aufgeteilt: Die erste Kategorie umfasst die Städte Bernburg, Aschersleben und Schönebeck, die zweite Kategorie den restlichen Salzlandkreis. Innerhalb der Kategorien ist jeweils festgelegt, wie viel die Wohnung kosten durfte.

Ein Beispiel: Für eine Bedarfsgemeinschaft von vier Personen waren das in der Kategorie I – also in Bernburg, Aschersleben und Schönebeck 405,60 Euro Brutto-Kaltmiete, in der Kategorie II – also im restlichen Salzlandkreis – 404,80 Euro. Berechnet wurden diese Werte von einer Hamburger Firma, die das Jobcenter Salzlandkreis beauftragt hatte.

Fand ein Hartz-IV-Empfänger in seiner Kommune keinen als angemessen geltenden Wohnraum, wurde ihm zugemutet, innerhalb des gesamten Vergleichsraums – in diesem Falle des gesamten Kreises – umzuziehen.

Gegen dieses Vorgehen hatten jetzt Betroffene aus dem Salzlandkreis, dem Harz und der Börde geklagt. Mit Erfolg: Ende Januar wurde das Vorgehen der Jobcenter vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel für unrechtmäßig erklärt.

Rechtsanwalt Nico Sauer aus Aschersleben vertritt schon seit dieser Aufteilung im Jahr 2012 Kläger aus dem Salzlandkreis in über 1200 Fällen. Sauer: „Es betrifft Hunderte meiner Mandanten, die jeweils in mehreren Fällen geklagt hatten.“ Er sieht das Urteil des BSG als großen Erfolg. „Jetzt steht fest: Alles, was seit 2005 mit Einführung von Hartz IV an Begrenzung von Wohnkosten passiert ist, ist schlichtweg falsch“, sagt er. Er führt weiter aus: „Das BSG hat es zum einen daran festgemacht, dass der Vergleichsraum nicht richtig bestimmt ist und zum anderen die Wohnungsmarkttypen, also die zwei Kategorien, wie es sie im Salzlandkreis gibt, gar nicht bestimmt werden dürfen.“

Wie geht es jetzt für die Betroffenen weiter? Vom Jobcenter des Salzlandkreises heißt es, dass Verwaltung und Jobcenter „intensiv“ an einer Überarbeitung des Konzeptes arbeiten würden. Eine Chance, die das BSG den Jobcentern eingeräumt hat. Dabei sei es laut Jobcenter-Leiter Thomas Holz sinnvoll, das schriftliche Urteil des BSG abzuwarten. Er sagt: „Unsere Überarbeitung muss Bestand haben vor den Sozialgerichten. Wir versuchen, das Thema so zügig wie möglich abzuarbeiten.“

Auch Landrat Markus Bauer (SPD) bestätigt auf Anfrage: „Bundesweit wird es in vielen Jobcentern notwendig, die Konzepte zu den Kosten der Unterkunft in Hinblick auf die Vergleichsräume zu überarbeiten. Auch bei uns arbeitet derzeit ein Team von Experten aus Kreisverwaltung und Jobcenter mit Hochdruck daran.“ Die Vorgaben des BSG seien komplex. Berücksichtigt werden müssten jetzt Faktoren wie Wohnbebauung, räumliche Nähe, Infrastruktur oder verkehrstechnische Anbindung. Für eine rechtssichere Überarbeitung des Vergleichsraums für Mietangebote müsse man die nötige Zeit einräumen.

Nico Sauer geht davon aus, dass seine Mandanten in etwa einem Jahr mit Rückzahlungen rechnen können. Allerdings betrifft das nur die Menschen, die sich gewehrt haben. Allen anderen Betroffenen rät er, zumindest einen Überprüfungsantrag für 2018/2019 an das Jobcenter zu stellen. Denn immerhin ein Jahr könne man auch im Nachhinein zurückgehen. Die Dunkelziffer jener Betroffenen, die bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben, schätzt er als sehr hoch.

Nico Sauer ärgert die Reaktion des Jobcenters. Er zweifelt daran, dass es dem Jobcenter gelingen wird, ein schlüssiges Konzept vorzulegen und plädiert dafür, dass die Höchstmiete des BSG als Maßstab genommen werden soll. Für Nicole F. würde sich so eine Obergrenze der kalten Wohnkosten von 650,10 Euro ergeben. „Obwohl man weiß, dass die Werte, die man hat, falsch sind, macht man erstmal weiter wie bisher“, sagt er nach dem Betriebsausschuss des Jobcenters Mitte dieser Woche.

Auch Nicole F. hat mit Hilfe von Nico Sauer geklagt. Sie freut sich zunächst einmal über das erfolgreiche Urteil des BSG. „ich konnte es erstmal gar nicht fassen“, sagt sie. Die 31-Jährige hat noch eine weitere gute Nachricht: Sie fängt übernächste Woche ein Praktikum bei einem Unternehmen an, das gut zahlt, und hofft, dort danach eine neue Anstellung zu finden.

Ebenfalls hofft sie nach dem BSG-Urteil auf eine Rückzahlung für die Jahre, in denen sie Miete zuzahlen musste. „Vielleicht“, so sagt sie, „können wir dann mal als Familie in den Urlaub fliegen. Die Türkei wäre schön.“ Denn Urlaub, den konnte sie sich mit ihren Kindern bisher noch nie leisten.