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Migration Indischen Mitarbeitern droht Abschiebung

Vier indischen Mitarbeitern einer Schönebecker Firma sollen Deutschland verlassen. Für das Unternehmen eine Katastrophe.

Von Olaf Koch 23.08.2018, 01:01

Schönebeck l Gelb ist die Firmenfarbe. Gelb steht für die Sonne und das Licht, für Heiterkeit und Optimismus, für Wahrheit, Rationalität, Wissen und Weisheit. Doch im Moment erblasst das Gelb angesichts des drohenden Szenarios. Der 31. August steht jeden Tag unausgesprochen in allen Räumen des Dienstleistungsunternehmens. Das Datum ist in den Köpfen der Mitarbeiter und sorgt für Angst. In einer Woche nämlich, bis zum 31. August, haben vier Mitarbeiter aus Indien Zeit, freiwillig die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. So will es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Was nach diesem Stichtag passiert, versucht sich im Moment keiner der Mitarbeiter des Schönebecker Unternehmens auszumalen. Deshalb macht die Belegschaft mobil: Sie schreibt Briefe an Politiker, Minister und lädt die Medien ein, über den Fall zu berichten. „Ich brauche unsere indischen Mitarbeiter, die seit mehren Jahren in Deutschland sind, Sie sind fleißig, zuverlässig und wollen arbeiten“, so Thomas Kohl in einem Gespräch mit der Volksstimme.

Das „wollen arbeiten“ betont er mehrmals ausdrücklich, denn in den vergangenen Jahren hat das Unternehmen – wie andere in der Region auch – negative Erfahrungen gemacht. Hatte Kohl vor fünf Jahren monatlich noch rund 150 Bewerbungen auf eine freie Stelle auf seinem Tisch, hat er heute auf 20 offene Vollzeitstellen nur eine einzige Bewerbung alle zwei Monate. Lehrlinge hat das Geschäft ebenso nicht mehr.

Wovon Politiker im fernen Berlin oftmals nur theoretisch wissen, das erlebt Thomas Kohl im Moment praktisch. Seine Firma hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Dienstleistungsunternehmen mit zwei Tochterfirmen in der Region etabliert. „Ich brauche also jeden Mitarbeiter. Jeden“, schäumt Thomas Kohl. Sechs verschiedene Sprachen werden unterdessen in seinem Unternehmen gesprochen.

Er macht deutlich, dass seine indischen (und auch die anderen Migranten in seinem Betrieb) eine großartige Leistung liefern. Sie alle werden nach dem Tarif Ost der Gebäudereiniger entlohnt – ohne Wenn und Aber. „Doch jetzt droht meinen Kräften und einem Sohn eines Mitarbeiters, den ich eigentlich ausbilden will, ab der nächsten Woche die Abschiebung“, so Thomas Kohl.

Sollte es so kommen, müsse der Chef mit festen Kündigungen von bereits laufenden Aufträgen und einem damit verbundenen monatlichen Umsatzverlust von rund 50.000 bis 60.000 Euro rechnen. Und was für die Region und das Land Sachsen-Anhalt noch erschwerend hinzu kommt: Die verlorenen Aufträge würden nicht im deutschsprachigen Raum bleiben. „Aus der Erfahrung der Vergangenheit weiß ich, das ausländische Firmen in den Startlöchern stehen, um in diese Lücken zu springen. Das kann doch nicht so gewollt sein?“, fragt Thomas Kohl.

Was das Landesinnenministerium, der Salzlandkreis, die Handwerkskammer Magdeburg und die Arbeitsagentur Bernburg zu diesem Fall sagen und wie sie ihn einschätzen, können Sie in den Beiträgen unten lesen.

So knüpfen Thomas Kohl und seine Belegschaft nun alle Hoffnung auf eine Einsicht der Behörden, auf die Politik und auf ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz, das Bundesinnenminister Seehofer noch im Herbst dieses Jahres vorlegen will. Wohlgemerkt im Herbst: „Bis das dann durch alle Instanzen ist, kann es für meine Firma schon zu spät sein“, schimpft Thomas Kohl und fügt hinzu: „Warum hat keiner der Handelnden den Mut, eine Ausnahme zu erlassen?“

Nachfolgend eine leicht gekürzte Stellungnahme des Salzlandkreises: Die betroffenen indischen Bürger reisten in die Bundesrepublik in den Jahren 2015/2016 erstmalig ein und stellten einen Antrag auf Asyl. Über diese Anträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf); diese Entscheidungen müssen durch die örtlichen Ausländerbehörden (ABH) umgesetzt werden. Das trifft auch auf Gerichtsurteile zu.

Im Ergebnis der Bamf-Entscheidungen wurde die Flüchtlingseigenschaft als offensichtlich unbegründet abgelehnt, so dass rechtskräftig die Ausreisepflicht gegeben ist, sofern Gerichtsverfahren nicht mehr anhängig sind.
Unabhängig davon, besitzen die indischen Bürger eine Aufenthaltsgestattung, das heißt, sie sind geduldet, da ihre persönlichen Dokumente fehlen. Die Passbeschaffungen wurden eingeleitet, Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen festgesetzt.

Grundsätzlich muss hervorgehoben werden, dass die Ausübung einer Tätigkeit nichts an der ausländerrechtlichen Entscheidung des Bamf ändert, da über die Asylgesetzgebung nicht der Arbeitsmarkt in Deutschland geregelt wird. Demzufolge wird empfohlen, im jeweiligen Inland (hier: Indien) bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Visaerteilung zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik zu stellen.
Um andere Arbeitnehmer, auch ausländische, beschäftigen zu können, gewähren das Jobcenter und auch die Bundesagentur für Arbeit sicherlich gern Hilfestellung, um ausländische Personen zu finden, die bereits ein Bleiberecht haben.

Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Burghard Grupe sagt: Flüchtlingen, die bei uns leben, und die sich nicht nur als integrationswillig, sondern durch gute Arbeit als absolut integrationsfähig erwiesen haben, sollte man einen Spurwechsel ermöglichen und ein Bleiberecht einräumen, auch wenn sie bisher nur geduldet wurden. Alles andere wäre wirtschaftlicher Unsinn. Diese Geduldeten sind genau die Fachkräfte, die wir so dringend brauchen, und sie haben bereits unter Beweis gestellt, dass sie ihren Beitrag für diese Gesellschaft leisten. Sie sollten willkommen sein.

Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bernburg, Anja Huth: Mit Blick in die Zukunft werden wir ohne Zuwanderung die derzeitigen Beschäftigungsstrukturen in den Betrieben nicht aufrecht erhalten können. In den nächsten zehn Jahren wird im Kreis jeder fünfte Beschäftigte in Rente gehen. Die Herausforderung liegt daher nicht im realisieren zusätzlicher Beschäftigung, sondern allein schon in dem Ersatz durch ausscheidende Mitarbeiter. Ob es einen Mangel in einem Beruf gibt, wird halbjährlich von der Bundesagentur auf einer Positivliste aufgeführt.