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Mitarbeiter Personal-Stopp beschäftigt Bauhof

Der Bauhof in Schönebeck schlägt Alarm. Laut Stadtrat dürfen frei werdende Stellen nicht neu besetzt werden.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 15.09.2016, 01:01

Schönebeck l Für Werner Herrler ist es ein Ding des Unmöglichen. „Ich vergleiche das gern so, dass Sie einem Produktionsbetrieb seine Produktionsmitarbeiter wegnehmen“, sagt der Leiter des städtischen Bauhofes. Diesen Satz sagt Werner Herrler in diesen Tagen öfters. Denn in den politischen Gremien ist sein Betrieb ein Thema. Genau genommen geht es um einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2011. Damals hatten die SPD- und die CDU-Fraktion Folgendes gefordert: „Weiterhin soll ein Personalkonzept für die Jahre 2012 bis 2018 erstellt werden. In Bezug auf die Haushaltskonsolidierung sollen keine Nachbesetzungen von frei werdenden Arbeitsstellen erfolgen. Ausgenommen sind die Meisterbereiche.“ Dem hatte der Stadtrat einst zugestimmt.

Heute schlägt Werner Herrler Alarm. Von diesem pauschalen Einstellungsverbot sind laut des Personalentwicklungskonzeptes des Eigenbetriebes drei Stellen betroffen. Nun kommt aktuell eine vierte Stelle hinzu, weil sich die stellvertretende Finanzerin für den Vorruhestand entschieden hat. Mit einem neuen Mitarbeiter kann diese für einen Betrieb nicht unwesentliche Position aufgrund des Beschlusses von 2011 nicht besetzt werden. Im Jahr 2018 übrigens betrifft das Einstellungsverbot den Betriebsleiter selbst, denn Werner Herrler wird dann in den Ruhestand gehen.

„Wir müssen doch flexibel sein“, sagt er im Bauausschuss am Montag und im Finanzausschuss am Dienstag. Und: „Wir orientieren uns mit dem Personal immer am Bedarf.“ Aus seiner Sicht wird es nun kritisch für den Bauhof. „Wir haben beispielsweise zusätzliche Aufgaben bekommen“, sagt er mit Blick auf die Pflegearbeiten in Ostelbien. Im Gegenzug sind die vier Gemeindearbeiter von der Stadt an den Bauhof übergegangen. Aber: „Davon sind drei dauerkrank.“ Die fehlenden Arbeitsstunden müssen unter anderem durch Saisonkräfte, saisonbedingte Mehrarbeit und Schichtarbeit abgefangen werden.

Der Betriebsleiter sieht die Gefahr, dass Aufgaben künftig an Dritte vergeben werden. Das sei eine Fehlentwicklung, sagt er. „Wir wollen unser Personal so einstellen können, wie es nötig ist“, appelliert der Betriebsleiter an die Stadträte und versichert, dass er und sein Betrieb die ökonomisch richtigen Entscheidungen fällen werden.

Des Weiteren gibt Werner Herrler zu bedenken, dass der Beschluss von 2011 rechtlich auf wackeligen Füßen stehe. „Dem Eigenbetriebsgesetz des Landes und der Satzung des Bauhofes nach obliegt die Personalhoheit dem Betriebsleiter“, sagt er. Seinem Rechtsverständnis nach also verstoße der CDU/SPD-Beschluss gegen das Gesetz.

Aus den genannten Gründen soll der Stadtrat den Beschluss aus dem Jahr 2011 mit dem pauschalen Einstellungsverbot aufheben. Wie sich die politischen Mandatsträger entscheiden, steht derzeit in den Sternen. Der Bauausschuss hat die Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen. Der Finanzausschuss hat mit vier Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt.

Was meinen die beiden Fraktionen, die den Antrag 2011 in den Stadtrat eingebracht haben? „Die CDU-Fraktion hat sich noch nicht dazu befunden“, sagt Torsten Pillat, Fraktionschef der Christdemokraten. Und die SPD? „Wir halten grundsätzlich an dem Beschluss von damals fest“, sagt Steffen Behm im Finanzausschuss. „Aber der Bauhof muss seine Aufgaben erledigen können“, schränkt er ein.

Zum Vergleich: Für den Solepark, ebenfalls ein städtischer Eigenbetrieb, besteht kein pauschales Einstellungsverbot vom Stadtrat. Wie Betriebsleiterin Sibylle Schulz auf Volksstimme-Nachfrage informiert, hängt dem Wirtschaftsplan des Soleparkes der Stellenplan an. Darin sind alle Stellen, die geplanten Neubesetzungen sowie die Stellenstreichungen benannt.