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Gefahrgut Nach ABC-Einsatz bei Brumby: Wie müssen Chemikalien und Gefahrgut transportiert werden?

Von Paul Schulz 03.05.2021, 22:00
Austretende Chemikalien sorgten bei Brumby für einen großen Einsatz der örtlichen Feuerwehren. Doch wie muss GEfahrgut eigentlich transportiert werden?
Austretende Chemikalien sorgten bei Brumby für einen großen Einsatz der örtlichen Feuerwehren. Doch wie muss GEfahrgut eigentlich transportiert werden? Thomas Schulz

Brumby

Aus einem Container austretende Chemikalien sorgten Mitte April auf einem Rastplatz bei Brumby für einen großen Einsatz der Feuerwehren. Mit ABC-Schutzanzügen ausgestattet konnten die Kameraden die Entstehung von Umweltschäden durch die gefährlichen Stoffe aber verhindern. Die Frage ist, wurde die giftige Chemikalie auch fachgerecht transportiert?

Laut Josef Thiel, Pressesprecher beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr, richtet sich der Transport gefährlicher Güter auf der Straße nach den Vorschriften des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Verbindung mit dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). „Inwieweit Stoffe und Gegenstände dem Anwendungsbereich des ADR unterliegen, also als ’gefährlich’ anzusehen sind, ergibt sich aus den Klassifizierungsvorschriften der ADR“, so Josef Thiel.

Giftig und umweltschädlich

Anhand der sogenannten UN-Nummer, mit der gefährliche Stoffe katalogisiert werden, lassen sich für jedes Gefahrgut die spezifischen Beförderungsbedingungen ermitteln. Bei dem Einsatz in Brumby handelte es sich konkret um Nickel-Hydroxid mit der UN-Nummer 3077. Die Chemikalie ist nicht nur giftig, sondern auch umweltschädlich und für Haut, Augen und Atemwege gefährlich. Darüber hinaus ist der Stoff krebserregend und steht im Verdacht, genetische Defekte verursachen zu können.

Dieser Stoff wird der Gefahrgutklasse 9 zugeordnet, wo verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die anderweitig nicht zugeordnet werden können, vereint sind. Josef Thiel informiert: „Eine Beförderung gefährlicher Güter und Gegenstände ist in der Regel in Tanks und Versandstücken, aber auch in loser Schüttung möglich.“ Die Verwendung eines Containers – so wie in Brumby – ist auch zulässig.

Kennzeichen am Container

Grundsätzlich muss beim Transport von Stoffen wie Nickel-Hydroxid aber das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) angebracht werden. Diese Vorgabe war bei dem Container ebenfalls erfüllt.

Weiterhin müssen die Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, nachweisen, dass sie an einer speziellen Schulung teilgenommen haben und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, so Thiel. Verstoßen Fahrer oder Transportunternehmen gegen die Pflichten der Gefahrgutverordnung, so kann das mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Kontrolle durch Polizei

Auch die Polizei hat natürlich ein Auge auf die Transporte. So teilt Innenministeriumssprecher Danilo Weiser mit: „In Sachsen-Anhalt erfolgt die Überwachung von Gefahrguttransporten vorrangig durch die spezialisierten Verkehrsüberwachungsdienste der Zentralen Verkehrs- und Autobahndienste.“ Diese würden bei Kontrollen häufig mit weiteren zuständigen Behörden wie den unteren Abfallbehörden, dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr oder dem Gewerbeaufsichtsämtern zusammenarbeiten.

Danilo Weiser hebt aber auch hervor, dass sich die Beamten dabei häufig auf eine Sichtkontrolle beschränken, da das Öffnen von Behältern, in denen giftige oder ätzende Stoffe transportiert werden, aus Gründen der Eigensicherung für die eingesetzten Beamten nur in besonderen Fällen zu verantworten ist.

Einhaltung der Vorschriften

Außerdem kontrollieren die Polizisten die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers, die Einhaltung von Sozialvorschriften, den technischen Zustand des Fahrzeugs wie beispielsweise Maße, Gewichte, technische Mängel und die Sicherung der Ladung sowie die Einhaltung gefahrgutrechtlicher und abfallrechtlicher Bestimmungen. Also wird zum Beispiel kontrolliert, ob auch alle erforderlichen Warnschilder an Fahrzeug und Container angebracht sind.

Die Vielzahl an Vorschriften und Kontrollen sorgt also alles in allem dafür, dass Einsätze wie der in Brumby die Ausnahme sind und nicht die Regel.