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Nachbarschaft Wenn der Streit beim Schiedsgericht landet

Hans-Joachim Pohland ist seit 25 Jahren als Schiedsmann in Schönebeck tätig und kümmert sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten und andere Fälle für die Schiedsstelle.

Von Paul Schulz 19.12.2018, 18:11

Schönebeck l Wenn zwei sich streiten, dann schlichtet der Dritte. Auf Schiedsmann Hans-Joachim Pohland trifft dieser leicht veränderte Spruch voll zu. Für ihn ist es ein Erfolg, wenn sich zwei Streithähne wieder die Hand reichen, einander grüßen und die Konflikte beigelegt sind.

Pohland ist schon seit über 25 Jahren ehrenamtlich als Schiedsmann im Schiedsstellenbezirk II der Stadt Schönebeck tätig und hat schon so manchen Streit schlichten können. Die Themen in der Schiedsstelle haben sich jedoch im Laufe der Jahre geändert. „Früher ging es oft um Beleidigungen oder leichte Körperverletzung aber inzwischen nehmen die Nachbarschaftsstreitigkeiten immer mehr zu“, sagt Pohland.

Allein dieses Jahr hat der 62-jährige Schiedsmann schon 16 Fälle betreut und zwischen den Streitparteien vermittelt. In etwa 50 Prozent der Fälle kam es zu einer Einigung beziehungsweise zu einem Vergleich.

Und wegen was für Kleinigkeiten sich manche Nachbarn in die Wolle kriegen, ist selbst für Pohland immer wieder eine Überraschung. „Ich hatte erst neulich so einen kuriosen Fall. Da hat sich jemand über seinen Nachbarn beschwert, weil dessen Rasensprenger seine Gartenlaube etwas nass gemacht habe. Das Ding steht draußen. Wenn es regnet wird die Laube auch nass. Das ist schon etwas absurd“, sagt Pohland. Andere „klassische Themen“ in der Schiedsstelle sind zum Beispiel störendes Hundegebell, zu hohe Hecken oder überhängende Äste.

Aber mit seiner langjährigen Erfahrung als Schiedsmann weiß Hans-Joachim Pohland auch, dass solchen Kleinigkeiten oft schon Streitigkeiten vorangegangen sind. „In der Regel gab es meist schon vorher dicke Luft oder Streit. Banalitäten, wie das mit dem Rasensprenger, bringen dann nur das Fass zum Überlaufen“, erklärt der Schiedsmann.

Der Ablauf an der Schiedsstelle ist übrigens immer gleich: Fühlt sich jemand belästigt oder gestört kann er nach einem Vorgespräch in der Schiedsstelle einen Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens stellen.

Zudem muss der Antragssteller zwischen 25 und 70 Euro als Gebühr zahlen. Anschließend legt die Schiedsperson einen Verhandlungstermin und einen Ort fest, an dem Antragsteller und Antragsgegner sich mit der Schiedsperson zusammensetzen. „Zwischen Ladung der Beteiligten und der Verhandlung müssen aber mindestens 14 Tage liegen. Das ist die sogenannte Ladungsfrist“, erklärt Pohland. Bei der Verhandlung selbst stellen beide Parteien ihren Standpunkt dar. Zusammen mit der Schiedsperson wird versucht eine Lösung, einen Vergleich zu erreichen. „Der Vergleich wird schriftlich festgehalten und ist rechtlich bindend“, sagt Pohland. Werden sich die beiden Streithähne partout nicht einig, stellt die Schiedsstelle eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung aus. Dann bleibt nur noch der Weg ins Gericht.

Hans-Joachim Pohland versucht aber immer eine Lösung zu finden. „Manche Richter meinen, dass man nicht auf Teufel komm raus eine Einigung erzielen muss. Ich sehe das genau andersherum. Ich versuche immer einen Vergleich zu erreichen“, sagt Pohland. Um den Zwist zu klären setzt der Schiedsmann vor allem auf eines: Reden. „Das wichtigste ist, dass man über das Wesentliche redet und bei der Sache bleibt. Ich suche gemeinsam mit Antragsteller und Antragsgegner nach einer Lösung für das konkrete Problem. Leider bleibt es aber in den Gesprächen nur selten beim Wesentlichen“, sagt Pohland.

Zudem legt er Wert darauf, dass sich bei einer Einigung die Hand gereicht wird und dass sich die beiden Parteien die Kosten für das Schiedsverfahren teilen. „Oft sind es Nachbarn die sich streiten und ich finde, dass man sich zumindest wieder die Hand geben sollte, wenn man sich verträgt. Das gehört dazu“, so der Schiedsmann.

Aktuell sind in den drei Schiedsstellenbezirken der Stadt Schönebeck sechs Schiedspersonen tätig. Drei davon sind erst kürzlich, am 12. Dezember, durch den Stadtrat gewählt worden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Laut Pohland sollte man als Schiedsperson folgende Eigenschaften mitbringen: „Man braucht sowohl Durchsetzungsvermögen als auch Einfühlungsvermögen. Außerdem ist es hilfreich unkompliziert zu denken. In den Verhandlungen ist die einfachste Lösung manchmal auch die naheliegendste“, sagt der Schiedsmann. Darüber hinaus müssen Schiedspersonen über 25 Jahre alt sein und sollten im Schiedsstellenbezirk wohnen.

Für Hans-Joachim Pohland steht indes fest, dass er nur noch knapp ein Jahr als Schiedsmann tätig sein möchte. „Ich fand es zwar immer interessant und es fühlt sich auch gut an, wenn man zum Nachbarschaftsfrieden was beigetragen hat, aber nach 25 Jahren kann man es auch mal gut sein lassen. Ich will schließlich meinen Ruhestand genießen und Zeit mit meinen Enkeln und mit dem Rettungshundetraining verbringen.“