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Naturschutz Fietz: "Wir müssen uns wehren"

Viel Kritik zieht das geplante neue, zusammenhängende Naturschutzgebiet zwischen Aken und Groß Rosenburg auf sich.

Von Thomas Höfs 06.09.2018, 01:01

Barby l „Mittelelbe zwischen Elbe und Saale“ soll das neue Naturschutzgebiet heißen, wofür aktuell die öffentliche Beteiligung läuft. Das Landesverwaltungsamt wurde vom Umweltministerium mit der Ausweisung beauftragt. Vor Ort stößt die Aktion im Barbyer Bauausschuss auf wenig Verständnis, wie sich am Dienstagabend bei der öffentlichen Sitzung des Gremiums zeigte.

Wie die Bürger können ebenso die Kommunen eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben. Das sei dringend geboten, meinten die Mitglieder des Bauausschusses. Stadtrat Ingolf Fietz (CDU/FDP) hatte sich durch das Kartenmaterial und den Verordnungsentwurf gearbeitet. In dem Entwurf, sagte er, sei der Friedhof von Lödderitz jetzt mit drin. Was es bedeute, wenn der Friedhof unter Naturschutz stehe, fragte er in die Runde. Außerdem sei ein Radweg durch den nahen Wald betroffen. Der Weg führe durch die Kernzone, erklärte er. Das Radfahren sei dort verboten. Künftig müssten die Bürger wieder auf der Landesstraße 63 mit dem Rad fahren. Wie gefährlich das sei, zeigten die schweren Unfälle mit toten Radfahrern in der Vergangenheit, schilderte er.

Anders als bislang propagiert, sei das neue Naturschutzgebiet nicht nur ein Zusammenschluss der bislang unter Schutz stehenden Flächen. Es handele sich hier um eine Ausweitung der Schutzflächen, sagte er.

Verwundert über den Entwurf zeigte sich ebenso Stadträtin Jutta Röseler (SPD/Grüne/RZV). Sie könne kaum nachvollziehen, dass weite Teile des ausgewiesenen Gebietes unter strengen Schutz gestellt werden sollen und es auf der Elbe zu keinen Einschränkungen kommen soll. „Da können die Leute weiter mit dem Jetski fahren.“ Während auf der Elbe, die durch die Kernzonen fließt, Lärm und Schiffsverkehr keine Rolle spielten, dürften sich die Menschen in Zukunft mit dem Rad oder zu Fuß nicht durch das Naturschutzgebiet bewegen. Nicht einmal mehr das Sammeln von Pilzen sei erlaubt, schilderte sie. „Jägern und Anglern ist es aber erlaubt, mit ihren Autos bis an die Elbe zu fahren.“ Sie werde auch privat Widerspruch gegen die Pläne einlegen, kündigte sie an. Die Bürger sollten sich mit den Plänen beschäftigen und ebenfalls schriftlich Widerspruch einlegen, riet sie.

Einen weiteren Konflikt sieht Ingolf Fietz bei der Pflege der wasserführenden Gräben in dem Gebiet an der Elbe. In dem Verordnungsentwurf seien die Pflegemaßnahmen an den Gräben in der Kernzone nicht mehr möglich. Das gehe schon aus der Sicht des Hochwasserschutzes nicht, sagte er. Die Pflege der Gräben sei auch in Zukunft unerlässlich und für die Orte und Bürger in der Region wichtig. „Wir müssen uns gegen so etwas wehren. Ich halte den Verordnungsentwurf für sehr fraglich“, sagte Ingolf Fietz.

Einen weiteren Konflikt machte Stadträtin Gudrun Tulinski (Wählergemeinschaft) aus. Die Kommune wolle sich im Naturpark unteres Saaletal engagieren. Ziel sei es hier, den Tourismus an der Saalemündung zu fördern. Der vorliegende Entwurf des neuen Naturschutzgebietes stelle weite Flächen in dem Gebiet unter einen strengen Schutz. Künftig könnte die Saalemündung danach kaum zu Fuß erreicht werden, weil die Flächen nicht mehr betreten werden dürften.

„Ich frage mich, ob die verschiedenen Fachbehörden im Landesverwaltungsamt miteinander reden“, sagte sie während der Sitzung des Bauausschusses. Widersprüchlicher könnten sie die Signale aus dem Landesverwaltungsamt kaum sein, fuhr sie fort. Während eine Behörde den Tourismus ankurbeln wolle, sei eine andere Landesbehörde bestrebt die Flächen unter Schutz zu stellen. Unbedingt müsse die Stadt als betroffene Kommune Stellung zu den Plänen nehmen und auf die ausgemachten Konflikte hinweisen, forderten die Ausschussmitglieder. Er habe dem nichts hinzuzufügen, sagte Bürgermeister Torsten Reinharz. Bis Mitte Oktober hat die Verwaltung für die Stellungnahme Zeit, hieß es aus dem Bauamt. Den Bürgern bleibt dagegen weniger Zeit für ihre Stellungnahme. Bis zum 25. September ist von Privatpersonen der Einspruch zulässig. Die Unterlagen für das neue Naturschutzgebiet liegen übrigens noch bis zum 10. September in der Barbyer Stadtverwaltung öffentlich aus.

Sehr genau will das Landesverwaltungsamt die eingegangenen Anregungen anschließend prüfen und gegebenenfalls die Verordnung ändern. Insgesamt hat das geplante Naturschutzgebiet eine Flächengröße von 8509 Hektar. Davon entsprechen gut 4133 Hektar der Fläche der bereits bestehenden Naturschutzgebiete und rund 2360 Hektar Kernzonen, welche bereits im Eigentum des Landes beziehungsweise von Naturschutzorganisationen sind, teilt das Landesverwaltungsamt mit. Wann das neue Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll, darüber gibt es bislang keinen veröffentlichten Fahrplan.