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Politik Fragen zu Stadtratsthemen unerwünscht?

Bürgerfragen im Stadtrat zu Themen auf der Tagungsordnung sind in Calbe ein heißes Eisen. Warum eigentlich?

Von Thomas Höfs 27.12.2018, 00:01

Calbe l In Calbes Partnerstadt Burgdorf dürfen die Einwohner vor und nach der Sitzung an den Stadtrat Fragen stellen. Auch zu Themen auf der Tagungsordnung, sagt Günter Kreuch. Der Einwohner meldete sich während der jüngsten Sitzung des Calbenser Stadtrates zu Wort und verlangte vom Bürgermeister oder dem Stadtratsvorsitzenden eine Erklärung. Schließlich sei es für ihn unklar, warum er zu den Themen, die der Rat behandele, keine Fragen stellen dürfe.

Er hatte kaum ausgesprochen, da meldete sich Georg Hamm (CDU/FDP) und erinnerte daran, dass zur Themen auf die Tagungsordnung keine Fragen gestellt werden dürften. Stadtratsvorsitzender Christian Behlau (Linke/WG Calbe) entgegnete, dass Einwohnerfragen in der Regel vom Bürgermeister oder dem Stadtratsvorsitzenden beantwortet werden. Anschließend gab es ein Zwiegespräch. Christian Behlau unterbrach die Sitzung und zog sich mit Georg Hamm und Bürgermeister Sven Hause (parteilos) für einige Minuten in ein Nebenzimmer zurück. Was dort besprochen und geklärt wurde, darüber ließ er die Bürger im Unklaren. Nach einigen Minuten wurde die Sitzung fortgesetzt. Der fragende Bürger werde schriftlich eine Antwort auf die Fragen erhalten, versprach er.

Für Günter Kreuch ist es im Calbenser Stadtrat nicht die erste Kollision mit dem Paragrafen zwölf der Hauptsatzung der Stadt. Schon in der Sitzung zuvor hatte er mit den gleichen beteiligten Stadträten eine Diskussion über das Thema ausgelöst, als er eine Frage zum Kornspeicher stellte. Seinerzeit meldete sich ebenfalls sofort Georg Hamm und verlangte, die Frage nicht zu beantworten, da die Thematik auf der Tagungsordnung für den Stadtrat stehe. Nur, entgegnete Günter Kreuch, habe er dies nicht erkennen können. Bei der Formulierung der Tagungsordnung für den Stadtrat vermieden es die Autoren, das Thema Kornspeicher konkret zu benennen. Schwammig war dort nur von einer Immobilienangelegenheit die Rede. Wie der Bürger daran erkennen sollte, dass es um den Kornspeicher gehen soll, blieb damals offen.

Doch ist es nach dem Kommunalgesetz im Land überhaupt verboten, wenn sich Einwohner nach einem Thema in der Bürgerfragestunde erkundigen, welches auch auf der Tagungsordnung steht? Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes gibt hierzu eine klare, zu den Regelungen von Calbe abweichende Antwort. Konkret heißt es: „Bei öffentlichen Sitzungen der Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse ist Einwohnern die Möglichkeit einzuräumen, in Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen (Einwohnerfragestunde). Bei öffentlichen Sitzungen der beratenden Ausschüsse können Einwohnerfragestunden durchgeführt werden. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung kann vorsehen, Fragen zu Beratungsgegenständen zu ermöglichen.“

Damit ist die Frage bei den Stadträten. Sie können die Hauptsatzung der Stadt entsprechend ändern und den Bürger die nach dem Kommunalverfassungsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten geben, auch zu Beratungsgegenständen Fragen an den Stadtrat zu richten. In anderen Städten, zeigt der Vergleich mit der Partnerstadt, ist dies längst gelebte Praxis und fördert dazu die Demokratie.