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Pretziener Wehr Den Umflutkanal als Parkplatz genutzt?

Mehrere Autos stehen dicht am Umflutkanal bei Pretzien. Ist das erlaubt? Wir haben nachgefragt.

Von Paul Schulz 07.07.2020, 01:01

Pretzien l Wer Ende Juni am Pretziener Wehr vorbeigekommen ist, der könnte stutzig geworden sein. Direkt am Ufer des Umflutkanals standen rund ein Dutzend Autos. Ein Twitternutzer hat das in einem Schnappschuss festge- halten und spricht ironisch von „paradiesischen“ Zuständen. Er zweifelt wohl an, dass das Abstellen der Autos erlaubt ist.

Die Frage ist also, darf man überhaupt so nah ans Kanalbett heranfahren und dort parken? Auf Nachfrage teilt Schönebecks Stadtsprecher Frank Nahrstedt dazu mit: „Natürlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die geltenden und ausgeschilderten Vorschriften halten.“ Einfach so das Gelände befahren ist demnach nicht erlaubt. Aber Nahrstedt sagt: „Das Bild entstand vermutlich am 28. Juni 2020. An diesem Tag führte die Pretziener Angelgruppe ein Hegefischen durch. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers lag vor. Die Befahrung an diesem Tag erfolgte rechtmäßig.“ Auch Pretziens Ortsbürgermeister Frithjof Meussling bestätigt, dass es sich um die Angler handelt.

Übrigens: Das sogenannte Hegefischen, also gemeinschaftliche Angelveranstaltungen, bedürfen laut Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt eines vernünftigen Grundes und müssen vom für das Gewässer zuständigen Fischereiausübungsberechtigten und von der zuständigen Unteren Fischereibehörde genehmigt werden, wenn eine anschließende Bewertung erfolgen soll. Ein vernünftiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn eine anschließende Verwertung des Fanges vorgenommen wird oder eine Bestandsregulierung zum Zwecke des Umsetzens in andere Gewässer vorgenommen wird.

Auch das Thema Parken spielt in der Gewässerordnung eine Rolle. „Die Anfahrt an die Gewässer und das Parken muss auf dafür freigegebenen Straßen, Wegen und Parkplätzen erfolgen. Der Beschilderung an den Gewässern ist unbedingt Folge zu leisten“, heißt es in der Gewässerordnung. Darüber hinaus ist das Zelten beziehungsweise Campen an Angelgewässern erlaubnispflichtig und darf nur auf dafür vorgesehenen Flächen erfolgen.