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Prozess Autofahrer landet beim Abbiegen im Graben

Lag der Unfall am Alkohol? Dann wäre die Strafe um einiges dastischer.

Von Jan Iven 06.09.2019, 17:47

Schönebeck l Lag es nun am Alkohol , dass ein junger Mann mit seinem Wagen in einem Straßengraben gelandet ist? Mit dieser Frage musste sich in dieser Woche das Amtsgericht befassen. Denn tatsächlich sollte der Einfluss des Alkohols auch Einfluss auf die Strafe und weitere Sanktionen haben.

Der junge Mann war im Mai mit mehreren Freunden in einem VW auf der Landstraße 68 unterwegs. Man hatte sich zuvor gemeinsam eine Fußballübertragung im Fernsehen angeschaut. Der Angeklagte war kurzfristig für einen anderen Fahrer eingesprungen und hatte daher auch schon ein bisschen Alkohol getrunken. Während der Autofahrt unterhielt man sich angeregt über den letzten Spieltag der Liga.

In der Folge entdeckt der Angeklagte dann zu spät die Abfahrt von der Landstraße, die er nehmen wollte. Es bog dennoch scharf ab, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, das daraufhin im Straßengraben landete. Vorbeifahrende Autofahrer, die den Vorfall bemerkten, riefen die Polizei, die den Unfall aufnahm. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Auch andere Verkehrsteilnehmer waren nicht davon betroffen.

Daraufhin erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl über 2000 Euro und ein Jahr Fahrverbot. Denn die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er unter Alkoholeinfluss eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung begangen hat. Begründung: Die angeregte Unterhaltung während der Autofahrt weise auf eine alkoholbedingte Enthemmung hin.

Tatsächlich konnten die Polizeibeamten einen Alkoholwert von 0,67 Promille messen. Ausfallerscheinungen wurden nicht festgestellt. Sein Verteidiger wies jedoch darauf hin, dass eine angeregte Unterhaltung nach einem Fußballspiel völlig normal sei und nicht zwangsläufig auf eine alkoholbedingte Enthemmung hinweisen würde. Die Strafe sei daher nicht angemessen. Auch der Staatsanwältin kam die Strafe relativ hoch vor.

Der Richter konnte dieser Argumentation schließlich folgen. Der Jurist stellte das Verfahren daher vorläufig ein. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte im Laufe des Verfahrens bereits fast einen Monat auf seinen Führerschein verzichten musste. Im Gegenzug muss der Angeklagte eine Geldauflage von 500 Euro an das Kinderhospiz in Magdeburg bezahlen.