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Prozess Geldstrafe für Autobahndrängler

Ein Golffahrer hat rechts überholt und eine junge Frau ausgebremst.

Von Jan Iven 07.02.2019, 10:40

Schönebeck l Der Golffahrer war sich keiner Schuld bewusst. Zumindest behauptete er das vor dem Amtsgericht Schönebeck. Dort wurde ihm vorgeworfen, dass er im Herbst vergangenen Jahres auf der Autobahn 14 bei Schönebeck eine 31-Jährige Autofahrerin rechts überholt und dann ausgebremst hatte.

Die junge Frau sagte vor dem Amtsgericht aus, dass sie von Erfurt nach Magdeburg unterwegs war und die Autobahn 14 mit 170 Kilometern in der Stunde befuhr. Plötzlich sei ein dunkler Golf in hohem Tempo von hinten dicht aufgefahren. Das dunkle Fahrzeug habe sie daraufhin rechts auf der rechten Spur überholt und sich dann wieder vor sie gesetzt. Doch damit nicht genug: Der Golf habe nach dem illegalen Überholmanöver auf der rechten Spur auch noch stark abgebremst, so dass die Frau ebenfalls stark bremsen musste. Ihr Beifahrer konnte sich allerdings noch das Nummernschild des Fahrzeuges merken. Der Golffahrer hatte daraufhin einen Strafbefehl über 750 Euro erhalten.

Gegen diese Entscheidung wollte der Mann nun vor dem Amtsgericht Schönebeck in Widerspruch gehen. Dort erzählt er eine ganz andere Version. So habe es seinen Aussagen zufolge gar keinen Vorfall gegeben. Soweit er sich erinnern konnte, sei er die ganze Zeit auf der Autobahn auf der rechten Spur mit Tempo 140 gefahren. Dass er ein anderes Fahrzeug, das mit 170 Stundenkilometern unterwegs war, überholt haben soll, könne daher gar nicht möglich sein. Der Golffahrer wollte nach eigenen Angaben Bekannte in Magdeburg besuchen hat und hatte keinerlei Zeitdruck und damit auch keinen Grund zum Rasen oder drängeln. Außerdem verfüge sein Golf über eine Abstandsautomatik. Deswegen würde er auch nicht zu dicht auffahren.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck zeigte sich allerdings skeptisch. Warum sollten sich die Frau und ihr Beifahrer, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht aussagte, den Vorfall denn ausdenken, wollte der Jurist von dem Golffahrer wissen. Doch der hatte auf die Frage auch keine Antwort.

Stattdessen berichtete der Mann über seinen eigenen Hintergrund. Zum einen sei sein Fahrzeug besonders ausgestattet und würde immer wieder bei Ausstellungen gezeigt. Riskante Fahrten würden mit dem Ausstellungsstück für ihn daher nicht in Frage kommen. Zumal bei hohem Tempo jeder Steinschlag zu hässlichen Kratzer führen könnte.

Darüber hinaus arbeitet der Golffahrer nach eigenen Angaben in der Sicherheitsbranche in besonders sensiblen Bereichen. Der Mann könne sich daher keine noch so kleinen Vergehen erlauben. Andernfalls würde er sogar seine Anstellung riskieren.

Doch all das beeindruckte den Richter am Amtsgericht Schönebeck wenig. Stattdessen legte er dem Mann nahe, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Denn bei einer weiteren Verhandlung würde nach dem Ausbremsen der Geschädigten eventuell auch eine Anklage wegen Nötigung folgen, die zu einer noch höheren Strafe führen könnte. Daher sei der Mann mit dem Strafbefehl eigentlich gut bedient. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zog der Golffahrer daraufhin seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Er muss nun die Strafe von 750 Euro bezahlen.