1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Haftstrafe für Calbenser

Prozess Haftstrafe für Calbenser

Mehrere Waffen und diverse Drogen fanden Beamte im Januar in Calbe. Jetzt wurde ein Urteil gegen einen 35-Jährigen gesprochen.

Von Bianca Oldekamp 12.07.2019, 01:01

Calbe/Magdeburg l Dass er ein Drogenproblem hat, steht für den 35-Jährigen Marcel S. aus Calbe fest, als er als Angeklagter das Magdeburger Landgericht betritt – begleitet von zwei Beamten der Justizvollzugsanstalt Burg. Denn dort sitzt der Calbenser seit der Durchsuchung seiner Wohnung Ende Januar 2019 in Untersuchungshaft.

Vor der Inhaftierung habe er jeden Tag mindestens ein Gramm Marihuana geraucht und maximal 0,1 Gramm Kokain konsumiert. Das erklärt der 35-Jährige der Vorsitzenden Richterin Claudia Methling.

Sie beginnt zu rechnen. Bei einem Preis von acht bis zehn Euro pro Gramm Marihuana mache das mindestens acht Euro am Tag und ein Gramm Kokain koste laut Aussage des Angeklagten ungefähr 90 bis 100 Euro. Entsprechend koste die Kokain-Tagesration von Marcel S. ungefähr zehn Euro. Summiert und gerundet ergibt das rund 20 Euro, die der arbeitslose Hartz-4-Empfänger jeden Tag für Drogen investiert.

„Da kann ich Ihnen nicht glauben, dass sie nicht zumindest mit der Hälfte der Drogen handeln“, fasst Claudia Methling den Konsum des Calbensers zusammen. Immerhin lagerte dieser bei der Durchsuchung Ende Januar 33 Ecstasytabletten, rund 250 Gramm Cannabis und knapp 20 Gramm Kokain in seiner Wohnung.

„Ab und zu ist jemand zu mir gekommen, ob er was haben darf“, gesteht Marcel S. Das habe er dann aber für den Preis weitergegeben, den er für die Drogen bezahlt habe. Richtig handeln würde er nicht.

Dieser Aussage steht allerdings der gesicherte Verlauf eines Whats-App-Chats entgegen, den Marcel S. mit einem Calbenser geführt hat, der wegen Drogenhandels bereits verurteilt ist und in Haft sitzt.

Eine Kuriertätigkeit für den Chatpartner gibt Marcel S. dann schließlich zu, woraufhin Richterin Methling erklärt, dass ein Handel dann doch auch nicht mehr fern liege. So festgenagelt gesteht Marcel S. letztlich, dass die Hälfte der Drogen tatsächlich für den Handel bestimmt gewesen sei. „Sie dealen also mit Drogen, um den Eigenkonsum zu finanzieren“, fasst Richterin Claudia Methling zusammen.

Täglich konsumierte er die Drogen seit einem schweren Motorradunfall im Oktober 2017. Ohne Führerschein – den hatte Marcel S. bei einer Fahrt unter Drogen und Alkohol bereits zuvor verloren – verunglückte der 35-Jährige mit einem gestohlenen Motorrad wieder unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol schwer. Seither sei er aufgrund der Folgeschäden des Unfalls für den Arbeitsmarkt „schwer vermittelbar“, finde als gelernter Fertigungsmechaniker keinen Job mehr.

Dennoch: Laut Einschätzung der Psychologin, die als Sachverständige für die Verhandlung ein psychologisches Gutachten über Marcel S. erstellt hat, sei der Calbenser nicht abhängig von den Drogen, vielmehr ein „kontrollierter Konsument“. Insbesondere, weil ihm bewusst sei, dass er durch die Art seines Konsums keine Folgeschäden riskiere.

Auch während des kalten Entzugs in der Untersuchungshaft habe er die erste Zeit lediglich etwas geschwitzt und unter innerer Unruhe gelitten. Doch bereits zu Beginn der Verhandlung beschrieb er sich selbst als drogenabhängig.

Neben den Drogen wurden in der Wohnung in Calbe, die er mit seiner Verlobten, deren Tochter und einem vermutlich gemeinsamen Kind bewohnt, außerdem mehrere Waffen gefunden. Ob das jüngere Kind wirklich von ihm ist, ist sich Marcel S. nämlich nicht zu hundert Prozent sicher.

So fanden die Beamten unter anderem eine geladene Gasdruckpistole unter Marcel S. Kopfkissen und ein Butterflymesser. „Ich bin Waffensammler“, erklärt Marcel S. die Ansammlung von rund zehn Waffen. Drei dieser Waffen, das Butterflymesser, ein Nunchaku (zwei Holzstücke, die mit einer Kette verbunden sind) und ein Elektroschocker in Form einer Taschenlampe – beim Kauf wusste Marcel S. angeblich nicht, dass es sich um einen Elektroschocker handele – fallen unter das Waffengesetz.

Deshalb war der 35-Jährige nicht nur wegen des Drogenbesitzes und des Handels mit diesen, sondern unter anderem auch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Staatsanwältin Martina Laue forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Rechtsanwältin Susanne Brehmer, die Marcel S. als Pflichtverteidigerin zur Seite stand, versuchte das Gericht zu überzeugen, dass es sich um einen minderschweren Fall handele und plädierte für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Doch an einer Haftstrafe führte für das Gericht kein Weg vorbei. Zwei Jahre und zehn Monate Haft lautete das Urteil, wegen des Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“, des bei sich Führens von Waffen und Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Noch bevor das Urteil verkündet wurde, erklärte Marcel S. in seinem Schlusswort: „Ich hoffe, den Anstoß zu kriegen, um mein Leben zu ändern.“ Direkt nach dem Urteil ging es für den 35-Jährigen allerdings zurück in die Justizvollzugsanstalt nach Burg, wo er die Strafe jetzt absitzen muss – es sei denn, er legt erfolgreich Widerspruch gegen das Urteil ein.