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Prozess Haftstrafe für Handy-Betrüger

Ein 31-Jähriger hat heimlich zusätzliche Verträge für seine Kunden abgeschlossen.

Von Jan Iven 07.08.2019, 03:06

Schönebeck/Magdeburg l Wegen Betruges ist ein 31-Jähriger am Landgericht Magdeburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Handy-Verkäufer 2017 in mindestens 13 Fällen die Daten seiner Kunden in Geschäften in Schönebeck und Magdeburg für seine Straftaten missbraucht hatte.

Demnach hatte der Hettstedter heimlich zusätzliche Verträge auf die Namen seiner Kunden abgeschlossen und die dazugehörigen kostenlosen Handys auf dem Schwarzmarkt verkauft. Dabei entstand ein Schaden von 7131 Euro. Mit dem Geld hatte der Mann nach eigenen Angaben seine starke Spielsucht finanziert. Nachdem er wegen der Vorfälle von seinem Arbeitgeber zunächst nur eine Abmahnung erhalten hatte, wurde ihm jedoch schließlich im Oktober 2017 gekündigt. Bis zu seiner späteren Festnahme hatte der Mann später weiter selbstständig als Handy-Verkäufer gearbeitet. Dabei hatte er offenbar auch Verträge für Kunden abgeschlossen, die Bereits verstorben waren.

Laut dem Auszug aus dem Bundeszentralregister mit insgesamt 17 Einträgen war der Mann bereits massiv vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschungen und Verkehrsdelikte. Durch die Untersuchungshaft gelten zwei Monate der Strafe als bereits abgegolten. Der Mann muss zudem den finanziellen Schaden begleichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.