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Prozess Mann greift Passanten mit Axt an

Weil sein Fahrrad gestohlen wurde, ist ein Schönebecker durchgedreht.

Von Jan Iven 18.07.2019, 18:12

Schönebeck l Es müssen verstörende Szenen gewesen sein, die sich Mitte 2018 nach der kulinarischen Nacht in Bad Salzelmen abgespielt haben: Gegen Mitternacht bedroht eine schwarz gekleidete Gestalt mehrere Gruppen von jungen Leuten mit einer Axt. Der Kopf des Angreifers ist kahl rasiert und über und über mit Tätowierungen versehen. Er fuchtelt wild mit der Axt herum. Drei jungen Männern drückt er die scharfe Klinge sogar an die Kehle. Dem einen schlägt er dann noch mehrfach mit der Faust ins Gesicht, dem anderen verpasst er eine Kopfnuss. Der dritte junge Mann kommt mit einer leichten Schnittwunde am Hals, die später vernarben wird, und einem gehörigen Schrecken davon.

Ein Jahr nach dieser Nacht musste sich in dieser Woche ein 31-jähriger Schönebecker wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung am Amtsgericht Schönebeck verantworten. Der Mann ist kahl rasiert, und Tätowierungen zieren seinen Kopf. Die Angriffe streitet er jedoch ab. Er gehe nicht auf Feste, sagt er dem Richter. Und wenn er straffällig wird, dann stehe er auch zu seinen Taten.

Der Angeklagte muss es wissen. Im Bundeszentralregister sind bereits 18 Vorstrafen gegen ihn vermerkt. Darunter gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Drogenbesitz und einiges mehr.

Auffällig ist auch eine Verurteilung wegen der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Seine Bewährungshelferin berichtet dem Richter zudem von einer Beamtenbeleidigung bei einem Treffen von Rechtsextremisten, denen der Angeklagte offensichtlich selbst angehört. Im Gerichtssaal trägt der Mann einen Pullover mit drei Radkreuzen, die stark an das verbotene Keltenkreuz erinnern, einem Vorläufer des Hakenkreuzes. Die Farben der drei Kreuze sind schwarz, weiß und rot – unter anderem die Farben der Reichsflagge des sogenannten Dritten Reiches.

Einer der zwölf Jugendlichen, die vor Gericht über die Nacht aussagen, berichtet, dass der Angreifer sie antisemitisch als „Judenvotze“ beleidigt hätte. Bei der Verhandlung spielt die Beleidigung allerdings keine Rolle. Offenbar ist auch keiner der Jugendlichen Jude.

Tatsächlich ging es dem Angreifer offenbar um etwas ganz anderes. Während er die jungen Leute mit der Axt bedrohte, forderte er sie aggressiv und lautstark auf, ihm sein gestohlenes Fahrrad zurückzugeben. Das Fahrrad hatte allerdings keiner von ihnen gesehen, geschweige denn gestohlen. Der Angreifer soll zudem geschimpft haben, dass er gerade erst aus Berlin nach Schönebeck gezogen sei, um endlich seine Ruhe zu haben. Das sagten übereinstimmend mehrere Jugendliche vor Gericht aus.

Der Angeklagte streitet die Taten bis zuletzt ab. Sein Anwalt gibt zu bedenken, dass es viele Männer mit rasiertem und tätowiertem Kopf gebe. Der Richter erwidert, dass es aber nur wenige Männer mit rasiertem und tätowiertem Kopf gebe, die vor kurzem von Berlin nach Schönebeck gezogen sind. So wie der Angeklagte. Festgenommen wurde der Mann übrigens, als er selbst auf dem Polizeirevier vorsprach. Er wollte ein gestohlenes Fahrrad melden. Daraufhin klickten die Handschellen.

Der Richter hatte schließlich keinen Zweifel mehr, dass es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelte. Daher verurteilte er den Mann wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Die meisten Zeugen hätten ihn identifizieren können. Zudem hätten ihn sein Umzug aus Berlin und sein gestohlenes Fahrrad verraten.

Gegen den Angeklagten sprachen demnach die potenziell lebensbedrohliche Verletzungen mit der Axt und die Vorstrafen. Zudem hatte er bei den Faustschlägen offenbar Quarzhandschuhe getragen. Außerdem stand der Mann unter Bewährung und hatte kein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter äußerte die Erwartung, dass der Angeklagte juristisch gegen das Urteil vorgehen werde.