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Prozess Nackter Schönebecker belästigt Nachbarin

Ein 34-Jähriger musste sich wegen Exhibitionismus vor Gericht verantworten.

Von Jan Iven 07.01.2019, 18:20

Schönebeck l Ein 34-jähriger Schönebecker ist wegen wiederholtem Exhibitionismus zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte am Montag am Amtsgericht Schönebeck gestanden, dass er im August 2018 nackt und im erregten Zustand auf den Balkon seiner Nachbarin geklettert war. Bereits zuvor hatte der Angeklagte immer wieder gegen die Wohnungstür der Frau geschlagen. Diese alarmierte die Polizei, die den Mann noch unbekleidet im Hausflur vorfand.

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er zum damaligen Zeitpunkt betrunken gewesen war und sich kaum noch an den Vorfall erinnern könne. Demnach war er in der Nacht zuvor in einer Bar gewesen und habe danach noch zu Hause weiter getrunken. Dennoch räumte er die Tat ein, die er bedauern würde.

Die Richter glaubte dem Angeklagten zwar, dass dieser die Frau nicht habe verletzen wollen. Das sei aber unerheblich, da die Frau das nicht habe wissen können und daher große Angst gehabt habe. Inzwischen würde sie sich in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühlen und denke über einen Umzug nach, so der Richter am Amtsgericht Schönebeck.

Zudem sei der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt, betonte der Jurist. So stand der Mann bereits wegen zwei Fällen von Exhibitionismus vor Gericht. Zumal der eine Fall gerade zwei Wochen vor der verhandelten Tag lag. Der Angeklagte betonte zwar, dass er sich komplett geändert habe, auch weil er inzwischen eine feste Arbeit habe.

Doch der Richter wollte nach dem dritten Vorfall ein deutliches Zeichen in Form einer Freiheitsstrafe setzen, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wurde. Innerhalb des Bewährungszeitraumes von zwei Jahre könne der Angeklagte zeigen, dass er sich tatsächlich gebessert habe. Auch wurde dem Mann auferlegt, 1200 Euro an ein Kinderhospiz in Magdeburg zu zahlen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil umgehend, dass damit bereits rechtskräftig ist.